Am 1. Oktober: Der Mindestlohn steigt auf 12 Euro!
Besonders Menschen mit geringen und mittleren Einkommen spüren die aktuellen Preissteigerungen sehr deutlich. Die Bundesregierung steuert u.a. mit Direktzahlungen, dem Strompreisdeckel und der Erhöhung des Kindergeldes dagegen. Die beste Absicherung gegen steigende Preise ist aber eine ordentliche Bezahlung.
Nachdem die SPD den Mindestlohn 2015 durchgesetzt hat, folgt zum 1. Oktober 2022 der nächste Schritt: Mit der Erhöhung auf 12 Euro setzen wir eine unserer zentralen Forderungen zur Bundestagswahl um. Denn gerade in Sachsen werden zu viele Menschen mit Niedriglöhnen abgespeist. Gute Arbeit muss aber auch ordentlich bezahlt werden.
Doch die Erhöhung des Mindestlohns alleine reicht nicht aus: Für wirklich gute Löhne braucht es flächendeckende Tarifverträge und starke Gewerkschaften. Deswegen setzen wir uns z.B. dafür ein, öffentliche Aufträge vorrangig an tarifgebundene Unternehmen zu vergeben. Wer Fachkräfte halten will, muss auch gute Rahmenbedingungen bieten!
Von der eigenen Arbeit leben zu können – das ist eine Frage der Gerechtigkeit. Und eine Frage des Respekts.
Die SPD ist für eine soziale Politik angetreten, die konkret bei den Menschen ankommt. Wir machen Soziale Politik für Dich.
Was bringt der Mindestlohn für meine Region?
Laut einer aktuellen Studie* werden in Sachsen 426.000 Menschen vom Mindestlohn profitieren.
Das sind mehr als 10 Prozent der Einwohner Sachsens und 20 Prozent der rund 2,1 Millionen Arbeitnehmer:innen.
In den einzelnen Regionen Sachsen ergibt sich dieses Bild:
Landkreis Bautzen: 33.500
Chemnitz: 22.900
Dresden: 51.500
Erzgebirgskreis: 39.300
Landkreis Görlitz: 28.600
Landkreis Leipzig: 28.000
Landkreis Meißen: 25.100
Landkreis Mittelsachsen: 34.200
Landkreis Nordsachsen: 20.800
Landkreis Sächsische Schwiz-Osterzgebirge: 27.300
Vogtlandkreis: 39.300
Landkreis Zwickau: 31.900
- Landkreis Bautzen
- Stadt Chemnitz
- Landeshauptstadt Dresden
- Erzgebirgskreis
- Landkreis Görlitz
- Stadt Leipzig
- Landkreis Leipzig
- Landkreis Meißen
- Landkreis Mittelsachsen
- Landkreis Nordsachsen
- Landkreis Sächsische Schweiz – Osterzgebirge
- Vogtlandkreis
- Landkreis Zwickau
- 33.500
- 22.900
- 51.100
- 39.300
- 28.600
- 59.100
- 28.000
- 25.100
- 34.200
- 20.800
- 27.300
- 24.800
- 31.900
* Studie des Pestel Institut für Systemforschung e. V im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)
Häufige Fragen und Antworten
Warum wird der Mindestlohn auf 12 Euro erhöht?
Der gesetzliche Mindestlohn muss armutsfest sein. Gute Arbeit verdient gute Bezahlung, im besten Fall einen guten Tariflohn. Das gilt aber für zu viele nicht mehr. Wer den ganzen Tag arbeitet, muss deshalb mindestens armutsfest dafür bezahlt werden. Der gesetzliche Mindestlohn ist eine untere Haltelinie, die für einen alleinstehenden Vollzeiterwerbstätigen einen Verdienst oberhalb der Armutsvermeidungsgrenze gewährleistet. Diese ist definiert als 60% des mittleren Einkommens (Medianeinkommen) und das sind in Deutschland derzeit rund 12 Euro pro Stunde.
Bleibt der Mindestlohn jetzt bei 12 Euro?
Der gesetzliche Mindestlohn wurde in einem einmaligen Schritt durch Beschluss des Deutschen Bundestages auf 12 Euro erhöht. Die Erhöhung soll ab 1. Oktober 2022 gelten. Danach werden weitere Erhöhungen wieder auf der Grundlage der Empfehlungen der paritätisch von Arbeitgebern und Gewerkschaften besetzten Mindestlohnkommission vorgenommen. Die nächste Anpassung auf Vorschlag der Mindestlohnkommission soll zum 1. Januar 2024 erfolgen.
Wer profitiert von dem höheren Mindestlohn?
12 Euro Mindestlohn bedeutet im Oktober 2022 eine unmittelbare Lohnerhöhung für Millionen Beschäftigte. Frauen profitieren vom Mindestlohn mehr als doppelt so oft wie Männer. Auch bei befristeten Arbeitsverhältnissen und Teilzeitbeschäftigten sind Verdienste unter 12 Euro noch besonders stark verbreitet.
Es profitieren besonders Berufsgruppen mit geringer Tarifbindung, in denen oft weniger bezahlt wird. Dazu zählen beispielsweise Körperpflege, Floristik, Land-/Tierwirtschaft, Gastronomie, Reinigung und Einzelhandel. Der höhere Mindestlohn kommt vielen Beschäftigten in Branchen zugute, die in der Pandemie den „Laden am Laufen halten“ oder besonders von Einschränkungen betroffen waren.
Warum überlässt man das nicht der Mindestlohnkommission?
Die Mindestlohnkommission hat sich bei ihren Empfehlungen zu den bisherigen Erhöhungsschritten vor allem nachlaufend an der Entwicklung der Tariflöhne orientiert. Allerdings war der Einstiegswert von 8,50 Euro bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns bereits sehr niedrig. Ein Mindestlohn von 8,50 Euro war schon 2010 die Forderung und danach hat es noch fünf Jahre gedauert, bis der Mindestlohn von 8,50 Euro von der SPD durchgesetzt werden konnte.
Die Arbeitgeberseite in der Kommission hat in der Folge größere Anpassungsschritte abgelehnt, so dass eine Lücke zur Armutsvermeidungsgrenze bestehen blieb. Auch die Gewerkschaften fordern deshalb die einmalige gesetzliche Erhöhung auf 12 Euro und sehen keinen Widerspruch zu ihrer Aufgabe in der Mindestlohnkommission. Der Gesetzentwurf schreibt eindeutig fest, dass anschließend wieder die Mindestlohnkommission für künftige Schritte der Erhöhung des Mindestlohns zuständig ist.
Ist der Mindestlohn ein Eingriff in die Tarifautonomie?
Der gesetzliche Mindestlohn war und ist kein Eingriff in die Tarifautonomie. Der Mindestlohn war im Gegenteil notwendig geworden, weil sich immer mehr Arbeitgeber aus der Tarifbindung und damit der Verantwortung für gute Löhne für gute Arbeit zurückgezogen haben. Die Tarifbindung ist dramatisch gesunken: von 74 Prozent in den 90er Jahren auf 53 Prozent der Beschäftigten, die in einem tarifgebundenen Betrieb arbeiten. In Ostdeutschland liegt die Tarifbindung sogar nur bei 43 Prozent.
Ein gesetzlicher Mindestlohn stellt also eine notwendige Ergänzung des bewährten Tarifvertragssystems dar. Er ist die untere Grenze für einen menschenwürdigen und armutsfesten Lohn. Oberhalb dieser Grenze können höhere Löhne und weitere bessere Arbeitsbedingungen weiter frei durch die Tarifpartner vereinbart werden.
Kostet der Mindestlohn Arbeitsplätze?
2020 wurde der gesetzlich vorgeschriebene Bericht zur Evaluation des gesetzlichen Mindestlohns veröffentlicht. Fünf Jahre nach seiner Einführung wurde deutlich: Der Mindestlohn hat keine Jobs gekostet, ganz im Gegenteil. Der Mindestlohn sichert Arbeitsplätze, fördert reguläre sozialversicherte Beschäftigung und führt zu weniger Sozialausgaben. Der Mindestlohn ist eine soziale und ökonomische Erfolgsgeschichte unseres Landes. Er trägt maßgeblich dazu bei, die Binnennachfrage, die Konjunktur und damit auch die Beschäftigung in unserem Land zu stabilisieren.
Ich verdiene schon jetzt mehr als 12 Euro. Was nützt mir der erhöhte Mindestlohn?
Schon die Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 hat gezeigt, dass auch Beschäftigte mit höheren Verdiensten von der erhöhten Lohnuntergrenze profitieren. Wenn Betriebe in den untersten Lohngruppen Erhöhungen vornehmen müssen, werden häufig auch mittlere Lohngruppen angepasst, um das Gehaltsgefüge im jeweiligen Betrieb – das sich z.B. nach Qualifikation oder übernommener Verantwortung bemisst – nicht durcheinander zu bringen. Im Ergebnis erhöhen sich oft auch die Verdienste von Beschäftigten, die bisher schon 12, 13 oder 14 Euro bekommen haben.
Was bringt der höhere Mindestlohn für Sachsen?
Gerade in Sachsen und insgesamt in Ostdeutschland profitieren besonders viele Menschen vom erhöhten Mindestlohn. Im Freistaat haben von den 1,86 Millionen Beschäftigten ab dem 1. Oktober so über 425.000 Menschen unmittelbar einen höheren Verdienst. Das ist fast jeder vierte Beschäftigte. In einzelnen Regionen wie z.B. dem Landkreis Leipzig beträgt der Anteil sogar fast ein Drittel.
Gibt es wieder Ausnahmen vom Mindestlohn?
Branchenspezifische Ausnahmen, wie sie z.B. 2015 bis 2017 bei der Zeitungszustellung existierten, gibt es nicht mehr. Der Mindestlohn gilt uneingeschränkt in allen Branchen. Allerdings gelten die bereits bekannten Ausnahmen für einzelne Personengruppen. Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten ihrer neuen Beschäftigung und Praktika im Zusammenhang mit einer Ausbildung sind vom Mindestlohn ausgenommen. Dies gilt auch für Werkstattbeschäftigte, die sich in einem arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis befinden und damit auch besonderen Schutzrechten z.B. bei der Arbeitsplatzgarantie oder der Leistungsbemessung unterliegen. In einzelnen Berufen gelten aber auch höhere branchenspezifische Mindestlöhne, die von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Dies betrifft z.B. ungelernte Pflegekräfte, die so mindestens 13,70 Euro pro Stunde erhalten.