Abschaffung der Residenzpflicht und des Sachleistungsprinzips wichtig für mehr Integration

Zum heute anstehenden Beschluss des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern erklären die beiden zuständigen Berichterstatter/-innen Rüdiger Veit und Daniela Kolbe:

„Der Bundestag wird heute die weitgehende Abschaffung der Residenzpflicht für Asylsuchende und Geduldete beschließen. Betroffene können sich somit nach drei Monaten frei in Deutschland bewegen. Ihre Freizügigkeit ist nicht mehr auf Landkreise und Bundesländer beschränkt.

Mit dieser Entscheidung ermöglichen wir Asylsuchenden und Geduldeten mehr Lebensqualität und bauen Bürokratie ab.
Zudem gilt für Personen nach Verlassen der Erstaufnahmeeinrichtungen nach spätestens drei Monaten zukünftig der Vorrang des Geldleistungsprinzips. Sie erhalten in der Regel Geld anstatt Sachleistungen. Diese Änderung bringt nicht nur für die Betroffenen große Vorteile. Auch die Kommunen profitieren von dem geringeren Bürokratieaufwand und können vielfach sogar Geld einsparen.

Die im Gesetz enthaltenen Regelungen sind ein großer Erfolg für die SPD-Bundestagsfraktion. Wir modernisieren Schritt für Schritt das Flüchtlingsrecht und entbürokratisieren es. Dies ist angesichts der derzeit größten Flüchtlingszahl weltweit nötiger denn je.“