Albrecht Pallas: Abschiebepraxis endlich ändern – Innenministerium muss handeln

Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Montag zur Forderung nach einem Sofortprogramm zum Schutz von gut integrierten Familien:

+++ Sofortprogramm zum Schutz gut integrierter Familien +++ vorübergehenden Abschiebestopp verfügen +++ Koalitionsvertrag einhalten +++

Die SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag hat ein Positionspapier zur Abschiebepraxis im Freistaat vorgelegt. Das Innenministerium und die zuständigen Behörden werden aufgefordert, ein Sofortprogramm zum Schutz von gut integrierten Familien aufzulegen und umzusetzen. Zudem soll das Härtefallverfahren humaner werde.

„In den vergangenen Monaten haben sich in Sachsen inhumane Vorfälle gehäuft, bei denen vor allem gut integrierte Familien mit Kindern betroffen waren. Eine Abschiebung von minderjährigen Kindern mitten in der Nacht steht im absoluten Widerspruch zu unserer Koalitionsvereinbarung. Diese Praxis sächsischer Behörden ist für uns als SPD-Fraktion nicht länger haltbar“, so SPD-Innenexperte Albrecht Pallas. „Das Innenministerium muss jetzt endlich zügig handeln.“

„Zuletzt machte die Abschiebung der georgischen Familie Imerlishvili mit sieben Kindern aus Pirna Schlagzeilen. In diesem konkreten Fall verlangen wir, dass die Familie legal wieder einreisen darf und hier das laufende Verfahren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise das Härtefallverfahren durchgeführt werden kann. Bis zur Klärung der Vorfälle um die Abschiebung der Familie aus Pirna soll ein Abschiebestopp für Familien aus Sachsen verhängt werden.“

Zudem muss das Innenministerium jetzt zügig ein Leitfaden erarbeiten, der die Situation der Kinder in den Blick nimmt. Dort soll unter anderem geregelt werden, dass Familien mit minderjährigen Kindern nicht mehr zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr abgeschoben werden. Zudem müssen die Jugendämter in die Vorbereitung und Durchführung von Abschiebungen einbezogen werden, wenn minderjährige Kinder betroffen sind.

„Das Innenministerium soll außerdem die Ausländerbehörden anweisen, dass bis zum rechtsverbindlichen Abschluss von Duldungsverfahren gut integrierter Asylsuchender oder von Menschen in Ausbildung beziehungsweise in Beschäftigung von Abschiebungen abgesehen wird. Entscheidungen der Härtefallkommission müssen so verbindlich wie möglich sein. Das Innenministerium muss bei beabsichtigten Entscheidungen gegen das Votum der Kommission die verantwortlichen Mitglieder anhören und seine abweichende Entscheidung ausführlich und schriftlich begründen.“

Das Positionspapier zum Download: https://www.spd-fraktion-sachsen.de/wp-content/uploads/210726_Positionspapier-Schutz-integrierter-Familien.pdf