Kurz und bündig: Das Integrationspaket in Sachsen
Um die Integration in Sachsen voran zu bringen, hat die Staatsregierung im März ein 34,4 Millionen Euro schweres Integrationspaket verabschiedet. Damit bereiten wir den Weg für viele Asylsuchende, die hier in Sachsen Fuß fassen wollen. Gleichzeitig unterstützen wir die Kommunen und Ehrenamtlichen. Im Integrationsministerium arbeiten wir nun mit Hochdruck daran, die beschlossenen Maßnahmen umzusetzen.
Was steckt im Integrationspaket?
- Eine erste Orientierung für alle: Unsere »Wegweiserkurse« werden künftig in allen Erstaufnahmeeinrichtungen angeboten. Die Teilnehmenden lernen hier Grundlegendes über den Alltag in Deutschland und bekommen den ersten Deutschunterricht.
- Sprachkurse in den Kommunen: Sachsen wird eigene Sprachkurse für Geflüchtete und Asylsuchende mit Bleibeperspektive anbieten, die vom Bund nicht gefördert werden, damit die Menschen so schnell wie möglich Deutsch lernen.
- Dolmetscher in den Kommunen: Damit die Verständigung zwischen Zugewanderten und Behörden und den Menschen vor Ort besser klappt, werden die Landkreise und Kreisfreien Städte künftig beim Aufbau von Servicestellen für Sprach- und Integrationsmittler unterstützt.
- Mehr Geld für soziale Betreuung und integrative Maßnahmen: Mit der Richtlinie „Soziale Betreuung“ können die Kommunen den Geflüchteten bei alltäglichen Herausforderungen besser zur Seite zu stehen. Die Förderrichtlinie „Integrative Maßnahmen“ stärkt Engagierte. Gefördert werden Projekte, die sich für die gesellschaftliche Integration von Menschen mit Migrationshintergrund einsetzen.
- Stärkung von Frauen mit Migrationshintergrund: Frauen und Mütter werden künftig besonders unterstützt, denn ihnen kommt eine Schlüsselrolle in ihren Familien zu.
- Besserer Schutz vor Gewalt: Viele Frauen und Mädchen haben vor und auf der Flucht Traumatisches erlebt. Sie haben verstärkt Hilfe und Schutz in Frauenhäusern und Beratungsstellen gesucht. Immer mehr Frauen sind zudem mit Kindern unterwegs. Die Hilfssysteme bekommen daher mehr finanzielle Mittel.
- Fortbildungen für Ehrenamtliche: Engagierte und ihre Vereine tragen dazu bei, dass Geflüchtete gut bei uns ankommen. Auch mit Fortbildungen werden sie daher künftig in ihrer wichtigen Arbeit unterstützt.
Mit diesen und vielen weiteren Maßnahmen stärken wir Geflüchtete, Engagierte, unsere Kommunen und damit den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft. Das Jahr 2015 war das Jahr der Unterbringung. Das Jahr 2016 muss das Jahr der Integration werden. Mit dem Integrationspaket sind wir auf einem guten Weg, damit uns das gelingt.
Die Förderrichtlinie ‘Integrative Maßnahmen’
Integrationsministerin Köpping: 27 Millionen Euro für Spracherwerb und Integration
„Wir sind mit dieser Richtlinie einen gewaltigen Schritt weiter, um Integration in Sachsen gestalten zu können. Besonders froh bin ich, dass wir jetzt den Lückenschluss bei den Deutschkursen schaffen. Spracherwerb ist die erste Voraussetzung dafür, wirklich ankommen zu können“, freut sich SPD-Integrationsministerin Petra Köpping über den Kabinettsbeschluss vom 5. Juli.
Sachsen finanziert damit weiterhin Projekte, die Integration fördern und den Zusammenhalt stärken. So unterstützen wir Vereine, Verbände und gemeinnützige Träger bei ihrer Arbeit.
Außerdem hat die Regierungskoalition die Förderrichtlinie ergänzt: mit einem Landessprachprogramm, der Förderung kommunaler Integrationskoordinatoren und der Unterstützung des Aufbaus und der Arbeit von Servicestellen für regionale Sprach- und Integrationsmittlerdienste.
Die Richtlinie tritt mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 4. August in Kraft.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Umfangreiche Informationen zur Antragstellung finden sich bei der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration und in den Flyern des Ministeriums:
Infos für Vereine (pdf, 3,6MB): http://bit.ly/29z9O2u
Infos für Kommunen (pdf, 3,5MB): http://bit.ly/29kpVeI
Infos für Anbieter von Sprachkursen (pdf, 3,5MB): http://bit.ly/29oJWXA
Sowie auf der Homepage: www.willkommen.sachsen.de/42018.htm
Kurz und bündig: Das Integrationsgesetz der Bundesrepublik
Mit dem neuen Gesetz zur Integration sorgen wir dafür, dass Menschen, die zu uns kommen, schnell auf eigenen Beinen stehen können. Wir fordern viel von ihnen. Integration ist kein Spaziergang. Sie ist anstrengend und anspruchsvoll. Leistung ist nötig. Aber sie soll sich auch auszahlen.
Erstmals gibt es verbindliche Regeln für Integration in Deutschland. Wir machen konkrete Angebote, die den Flüchtlingen echte Perspektiven für einen Neustart in Deutschland eröffnen. Gleichzeitig schaffen wir mit dem Gesetz bessere Bleibeperspektiven. Mit allem, was dazugehört: Rechten und Pflichten.
Denn das neue Integrationsgesetz fördert und fordert. Es fördert den schnellen Zugang zum Arbeitsmarkt und die Integration durch Arbeit. Es fordert aber auch das Erlernen der deutschen Sprache und eine aktive Beteiligung an solchen Angeboten ein.
Weitere Informationen finden sich auf: www.spd.de/standpunkte/fuer-unser-land-menschlich-und-weltoffen/unser-integrationsgesetz/
Kleines Glossar „Integrationsgesetz“
Ankunftsnachweis
Für Asylbewerberinnen und Asylbewerber beginnt künftig mit der Ausstellung des Ankunftsnachweises ihr asylverfahrensrechtliches Aufenthaltsrecht. Das gibt Rechtssicherheit für Fristen, die für den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu Integrationsleistungen nötig sind.
Ausbildungsförderung
Die Berufsausbildung bestimmter Ausländerinnen und Ausländer kann künftig leichter gefördert werden. Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen früher als bisher zur Verfügung stehen. Die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld werden zum Teil erstmalig geöffnet. Für Asylsuchende aus Afghanistan, deren Schutzquote derzeit nur knapp unter 50 Prozent liegt, besteht jedoch Verbesserungsbedarf. Hier setzt sich die SPD für eine weitere Öffnung ein.
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM)
Das Arbeitsmarktprogramm FIM soll Asylbewerberinnen und Asylbewerbern schon im laufenden Verfahren erste Schritte auf dem deutschen Arbeitsmarkt ermöglichen. Die 100.000 Arbeitsgelegenheiten werden sinnvolle und gemeinnützige Beschäftigungen in und um Aufnahmeeinrichtungen sein, jedoch keine Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse. Starten wird das Programm bereits Mitte dieses Jahres.
Integrationskurse
Damit Asylsuchende so schnell wie möglich Deutsch lernen, können sie künftig bereits während des Asylverfahrens zum Integrationskurs verpflichtet werden. Kursberechtigte müssen ihre Zulassung innerhalb eines Jahres statt wie bisher innerhalb von zwei Jahren wahrnehmen.
Um das Kursangebot zu sichern, brauchen wir ausreichend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer. Mit einem Beschluss im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages haben wir eine Anhebung der Mindestvergütung für Lehrkräfte von 23 auf 35 Euro pro Stunde sichergestellt, damit endlich faire und motivierende Gehälter gezahlt werden.
Leiharbeit
Der Zugang zu einer Tätigkeit in Leiharbeit ist bei Flüchtlingen an die Vorrangprüfung gekoppelt. Diese wird durch das Integrationsgesetz befristet für drei Jahre ausgesetzt, wobei die Bundesländer entscheiden, in welchen Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit sie diese Möglichkeit anwenden. Dort, wo die Vorrangprüfung ausgesetzt wird, haben Asylsuchende und Geduldete nach drei Monaten Aufenthalt auch Zugang zur Leiharbeit.
Niederlassungserlaubnis
Die SPD hat die von der Union eingeforderten Änderungen für ein unbefristetes Aufenthaltsrecht auf ein vertretbares Maß begrenzt. Wer seinen Lebensunterhalt überwiegend sichern kann und Deutsch auf dem Niveau A 2 spricht, erhält die Niederlassungserlaubnis nach fünf Jahren. Wir berücksichtigen hier die besondere Situation von Flüchtlingen. Ihre Startbedingungen sind schwieriger als die von einwandernden Hochqualifizierten oder Studenten. Wer Deutsch auf dem Niveau C 1 sprechen und seinen Lebensunterhalt weit überwiegend sichern kann, kann die Niederlassungserlaubnis wie bisher schon nach drei Jahren bekommen.
Orientierungsangebote
Asylbewerber, die weder aus Staaten mit besonders hoher oder besonders niedriger Schutzquote stammen, warten oft sehr lange auf den Abschluss ihres Asylverfahrens. Dabei werden viele bleiben. Wir werden auch diesen Personen Orientierungsangebote machen. Hierfür wird ein Pilotprojekt in der zweiten Jahreshälfte 2016 starten.
Rechtssicherheit während der Ausbildung („3+2-Regelung“)
Die SPD hat durchgesetzt, dass geduldete Auszubildende künftig eine Duldung für die Gesamtdauer ihrer Ausbildung erhalten. Das schafft Rechtsicherheit für Betriebe und Azubis bei der Berufsausbildung. Wenn sich eine adäquate Beschäftigung anschließt, wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt („3+2 – Regelung“). Andernfalls erhalten diese Geflüchteten für die Dauer von sechs Monaten eine Duldung zur Arbeitsplatzsuche. Auch die Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben. Und auch Azubis im Asylverfahren können von der Regelung profitieren. Selbst wenn ihr Antrag abgelehnt wird, können sie ihre Ausbildung beenden.
Sanktionen
Die SPD hält die neuen Sanktionen im Bereich der Integrationskurse oder Arbeitsgelegenheiten im geplanten Maße für unnötig. Die Teilnahme an einem Integrationskurs scheitert meist nicht am Interesse der Menschen, sondern an den Kapazitäten. Es werden deutlich mehr Kurse angefragt als angeboten. Die SPD hält es auch für falsch, Dritte in Mithaftung zu nehmen und beispielsweise Ausbildungsbetriebe zu verpflichten den Behörden zu melden, wenn ein geduldeter Azubi seine Ausbildung nicht betreibt.
Verpflichtungserklärung
Menschen, die Angehörige aus Bürgerkriegsländern z.B. über ein Landes- oder Bundessaufnahmeprogramm nach Deutschland holen, müssen sich verpflichten, für Wohnung und Lebensunterhalt ihrer Verwandtschaft aufzukommen. Eine solche Verpflichtungserklärung galt bislang zeitlich unbegrenzt. Künftig gelten Verpflichtungserklärungen nur noch für fünf Jahre. Das ist eine wichtige rechtliche Klarstellung. Allerdings gilt die Verpflichtung von nun an auch dann volle fünf Jahre, wenn Angehörige in der Zwischenzeit selbst als Flüchtlinge anerkannt wurden.
Vorrangprüfung
Die Vorrangprüfung wird befristet für drei Jahre ausgesetzt. So wird auch Leiharbeit ermöglicht. Die Länder entscheiden selbst, in welchen Agenturbezirken der Bundesagentur für Arbeit die Vorrangprüfung ausgesetzt werden soll. Asylsuchende und Geduldete können dann eingestellt werden, ohne dass vorher umständlich geprüft werden muss, ob hierfür auch Deutsche oder EU-Bürgerinnen oder Bürger zur Verfügung stehen.
Wohnsitzzuweisung
Auf Wunsch der Länder und Kommunen sieht der Gesetzentwurf die befristete Einführung einer Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge vor. So soll gewährleistet werden, dass für die Menschen überall ausreichend Wohnraum sowie Sprach- und Integrationsangebote vorhanden sind und möglichst keine sozialen Brennpunkte entstehen. Die SPD hat sich dafür eingesetzt, dass diese Auflage einer schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft nicht entgegensteht. Darum gibt es Ausnahmen für diejenigen, die eine Ausbildung, ein Studium oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung finden, selbst wenn das Einkommen noch nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts einer ganzen Familie ausreicht. Es gelten auch Ausnahmen, wenn die Kernfamilie an einem anderen Ort wohnt.
Materialien und Downloads
Wissenswertes zum Thema Asyl
BAMF? Sicherer Herkunftsstaat? Erstaufnahmeeinrichtung?
Beinahe täglich hört man diese Begriffe im Radio oder liest sie in der Zeitung. Doch was hat es damit auf sich? Woher kommen die Mensche, die in Sachsen Schutz suchen?
Wir haben hier Wissenswertes zum Thema Asyl in Deutschland zusammengetragen um ein wenig Klarheit in die aktuelle Debatte zu bringen.
Asyl in Deutschland
Welche Verbesserungen der Flüchtlingspolitik in Deutschland hat die SPD durchgesetzt?
In der Flüchtlingspolitik ist die SPD die aktive Kraft im Bund. Sie hat ihre Forderungen durchsetzen können und setzt mit „Deutschland heißt willkommen“ ein Zeichen – für ein weltoffenes, tolerantes und friedliches Deutschland.
Unser Erfolg:
- 2015 verdoppelt der Bund seine Soforthilfe auf 2 Milliarden Euro.
- Für jeden Asylbewerber übernimmt der Bund Kosten in Höhe von monatlich 670 Euro.
- Für unbegleitete Kinder und Jugendliche stellt der Bund 350 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.
- Das freiwerdende Geld aus dem gescheiterten Betreuungsgeld von etwa 2,5 Milliarden Euro bis 2018 wird für Kinderbetreuung (z.B. in mehr und bessere Kitaplätze) investiert.
- Für den sozialen Wohnungsbau erhöht der Bund seinen Zuschuss um weitere 500 Millionen Euro pro Jahr – Wohnraum nicht nur für Flüchtlinge, sondern für alle, die günstigen Wohnraum benötigen.
- Damit erhöht der Bund seine Ausgaben 2016 für die Flüchtlingsbetreuung auf insgesamt 4,4 Milliarden Euro.
- Der Bund richtet Wartezentren für ankommende Flüchtlinge ein und organisiert die weitere Verteilung.
- Mehr Personal für beschleunigte Entscheidung der Asylanträge.
- Die SPD fordert, dass die EU als Gemeinschaft handeln muss und über einen fairen Schlüssel Flüchtlinge auf alle 28 Mitgliedstaaten verteilt werden.
- Schneller Zugang für Flüchtlinge zu Integrationsangeboten wie Sprachkurse und Arbeit.
- Albanien, Kosovo und Montenegro werden zu sicheren Herkunftsländern erklärt. Bürgerinnen und Bürger dieser Länder erhalten eine vereinfachte Möglichkeit für ein Arbeitsvisum (bei Nachweis eines Beschäftigungsvertrages vor Einreise).
- Mehr Engagement bei der Krisenbewältigung, Krisenprävention und Fluchtursachenbekämpfung in den Herkunftsländern der Flüchtlinge.
Detaillierte Informationen finden Sie im Bund-Länder-Beschluss zur Asyl- und Flüchtlingspolitik vom 24. September 2015. Download [PDF, 50 kb].
Was will die SPD in Europa erreichen?
SPD-Chef Sigmar Gabriel und Außenminister Frank-Walter Steinmeier haben Ende August 2015 einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt, in dem sie eine neue, einheitliche Flüchtlingspolitik in der Europäischen Union fordern.
Konkret geht es um:
- Die Durchsetzung der EU-weit geltenden Standards bei der Aufnahme von Flüchtlingen;
- Die Durchsetzung des geltenden „Gemeinsamen europäischen Asylsystems“;
- eine faire Verteilung von Flüchtlingen in Europa;
- ein gemeinsames EU-Grenzmanagement, d.h. vor allem mehr europäische Verantwortung bei der Registrierung und Betreuung von ankommenden Flüchtlingen;
- die Unterstützung für besonders von den steigenden Flüchtlingszahlen betroffene EU-Mitgliedstaaten und gleichzeitig darum, bei uns in Deutschland die Kommunen dauerhaft und systematisch finanziell zu unterstützen;
- die Intensivierung der Seenotrettung im Mittelmeer;
- die Rückübernahme von abgelehnten Asylbewerbern zum zentralen Anliegen in den Beziehungen mit den jeweiligen Herkunftsstaaten zu machen;
- die EU-weite Verständigung darauf, welche Staaten wir als sichere Herkunftsstaaten ansehen;
- ein Einwanderungsgesetz für Deutschland
- und neue politische Initiativen zur Bekämpfung von Fluchtursachen in den Ländern des Nahen Ostens und Afrikas.
Wer kommt eigentlich?
In diesem Jahr gab es bis Anfang August 218.221 anhängige Asylverfahren (Erst- und Folgeanträge) in Deutschland. Ein Plus gegenüber 2014 von 124,8 Prozent. Die wichtigsten drei Herkunftsländer sind Syrien mit 44.417 (Anerkennungsquote: 86,7 Prozent), Kosovo mit 32.935 (Anerkennungsquote: 0,3 Prozent) und Albanien mit 29.857 (Anerkennungsquote: 0,3 Prozent).
Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer liegt im bisherigen Jahr 2015 bei 36,7 Prozent.
Monatlich aktualisierte Zahlen zu den Asylanträgen bietet die Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Wie läuft die Unterbringung und Verteilung?
Asylsuchende werden in der Regel in einem der zwanzig deutschen Erstaufnahmelager untergebracht. Nach drei Monaten endet die Verpflichtung, dort zu wohnen und die Unterbringung erfolgt in Gemeinschaftsunterkünften. Seltener werden Asylsuchende vorzugsweise in Wohnungen untergebracht.
In welchem Bundesland die Asylsuchenden ihren Antrag stellen und auf die Entscheidung warten müssen, wird nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel entschieden (siehe Karte).
Er wird jährlich entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder errechnet. Auf diese Weise sollen die mit der Aufnahme verbundenen Lasten angemessen verteilt werden.
(Quelle: Flüchtlinge in den Bundesländern Foto: dpa)
Wie viele Flüchtlinge nimmt Sachsen auf?
In Deutschland bekommen Personen eine Aufenthaltserlaubnis, die als Flüchtlinge oder als subsidiär Schutzberechtigte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannt werden. Im laufenden Jahr 2015 haben bis August 218.221 Menschen einen Antrag (Erst- und Folgeantrag) in Deutschland gestellt. Die Gesamtschutzquote liegt bei 36,7 Prozent.
Zusätzlich zu den Flüchtlingen, die selbst Deutschland erreichen können, nehmen wir über Kontingente Flüchtlinge auf – vor allem Familien mit Kindern, die in der Krisenregion in Anrainerstaaten geflohen sind. Insgesamt sind beispielsweise aus dem Libanon und Jordanien über diese Möglichkeit mehr als 29.000 Flüchtlinge nach Deutschland gekommen.
–> Sachsen
Was sind "sichere Herkunftsstaaten"?
Als „sicherer Herkunftsstaat“ gilt ein Land außerhalb der Europäischen Union, bei dem vermutet werden darf, dass dort keine politische Verfolgung oder Bürgerkrieg herrschen. Die Entscheidung darüber, welcher Staat als „sicher“ im Sinne des Asylverfahrensgesetzes eingestuft wird, trifft die Bundesregierung.
Sie überprüft hierfür die politischen Verhältnisse, die rechtliche Lage sowie die tatsächliche Anwendung des Rechts in den jeweiligen Staaten. Das gilt nicht nur für die aktuelle Situation, sie muss auch eine Prognose für die menschenrechtliche Entwicklung des jeweiligen Staates treffen.
Beantragt eine Bürgerin oder ein Bürger aus einem „sicheren Herkunftsstaat“ in Deutschland Asyl, so darf das prüfende Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) grundsätzlich davon ausgehen, dass dort keine Verfolgung droht.
Diese Vermutung – nicht politisch verfolgt zu sein – kann von dem Asylsuchenden widerlegt werden. Nämlich, wenn „Tatsachen oder Beweismittel die Annahme begründen, dass ihm abweichend von der allgemeinen Lage im Herkunftsstaat politische Verfolgung droht“ (§ 29 a Abs. 1 Asylverfahrensgesetz). Es ist falsch, wie vielfach behauptet wird, dass der Asylantrag automatisch abgelehnt wird.
Kann der Antragsteller die Regelvermutung nicht widerlegen, wird sein Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Er ist dann grundsätzlich verpflichtet innerhalb einer Woche auszureisen. Mit der Entscheidung des BAMF ist zugleich die Androhung der Abschiebung verbunden, falls die Ausreise in dieser Frist nicht freiwillig erfolgt. Eine Klage hiergegen ist nur innerhalb einer Woche möglich – die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Das Urteil des Verwaltungsgerichts ist dann nicht mehr anfechtbar – also endgültig.
Ziel der gesetzlichen Festlegung von „sicheren Herkunftsstaaten“ ist, dass ein aussichtsloser Asylantrag nicht mehr zu einem längeren Aufenthalt in Deutschland führt. Personen, deren Anträge als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurden, sollen innerhalb von wenigen Wochen eine rechtskräftige Entscheidung bekommen, die sie zur freiwilligen Ausreise veranlasst oder den Behörden die Grundlage für eine Abschiebung in die Herkunftsländer gibt.
Wie läuft das Verfahren?
Diagramm zur Dauer von Asylverfahren und zur Art des Ausgangs in Deutschland. (Foto: dpa)
Asylsuchende können sich bei Einreise an die Grenzbehörde oder nach Einreise an jede andere Behörde wenden. Hiernach wird er an die nächstgelegene Erstaufnahme-Einrichtung verwiesen, wo die Personendaten erfasst werden und er formal seinen Asylantrag stellt. Der Bewerber erhält eine Aufenthaltsgestattung.
Als Asylbehörde unterhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Büros in den Erstaufnahmeeinrichtungen. In einer Anhörung schildern Asylsuchende ihre Verfolgung. Sie ist Grundlage für die Entscheidung, ob Asyl gewährt werden kann. Ausschlaggebend ist dabei immer das Einzelschicksal. Wird der Antrag abgelehnt, kann der Flüchtling vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Mehr dazu in einem Film des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.
Was tut die Bundesregierung, um die Verfahren zu beschleunigen?
Um die Asylverfahren zu beschleunigen, haben sich Bund und Länder auf einen Aktionsplan geeinigt. Ziel ist, innerhalb von höchstens drei Monaten über einen Asylantrag entschieden zu haben. Dafür erhält das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zusätzlich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: 1.000 werden noch in diesem Jahr kommen. Noch mal so viele sollen 2016 zusätzlich eingestellt werden.
Außerdem sollen auch Ausländer- und Sozialbehörden sowie Verwaltungsgerichte personell und organisatorisch besser ausgestattet werden.
Um die hohe Zahl an noch ausstehenden Verfahren abbauen zu können und zugleich einen möglichst effektiven Gesamtablauf zu gewährleisten, richtet das BAMF bundesweit vier Entscheidungszentren ein.
Was passiert mit Flüchtlingen, deren Asylantrag abgelehnt wird?
Wer keinen Anspruch auf Asyl und kein Abschiebungshindernis hat, muss unser Land verlassen. Und wer aus einem sicheren Herkunftsstaat zu uns kommt, muss nachweisen, warum er oder sie im konkreten Einzelfall doch internationalen Schutz benötigt.
Die Bundesregierung hat Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt. Im Juli 2015 wurde Staatsbürgern aus Serbien und Bosnien-Herzegowina nur zu 0,1 % der Aufenthalt in Deutschland erlaubt; aus Mazedonien nur zu nur in 0,3 Prozent der Fälle. , Allerdings stellten sie mit zeitweise über 20 Prozent aller Asylanträge, was zu erheblichen Belastungen der Behörden und Kommunen führt.
Welche Leistungen erhalten Flüchtlinge?
Flüchtlingen ist es in den ersten drei Monaten Aufenthalt nicht erlaubt zu arbeiten. In dieser Zeit leben sie in der Regel in einer Gemeinschaftsunterkunft und bekommen in der Regel Essen, Körperpflege und Gesundheitsversorgung in Form von Sachleistungen. Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld von etwa 143 Euro. Wenn sie nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben, erhalten sie Geld oder Gutscheine.
Grundlage ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Der Regelsatz für Asylsuchende liegt unter dem Regelsatz für Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Nach 15 Monaten erhalten sie das Existenzminimum für ihren Lebensunterhalt auf Sozialhilfeniveau (SGB II / XII). Und alle Kinder haben ab dem ersten Tag Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket.
Flüchtlinge bekommen eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung (nur Schmerz- und Notfallbehandlung). Hier treten die Kommunen in Vorleistung. Die Bundesländer erstatten ihren Kommunen diese Kosten zum Teil. Um die Kommunen weiter zu entlasten und den Verwaltungsaufwand zu verringern, sollen gesetzliche Krankenkassen die Abrechnung mittels einer Gesundheitskarte übernehmen. Dabei bleibt es selbstverständlich dabei, dass der Staat die Kosten für die Schmerz und Notfallbehandlung Kosten und nicht etwa die Beitragszahler.
Um minderjährige Flüchtlinge besser unterbringen, versorgen und betreuen zu können, hat Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) ein Gesetz auf den Weg gebracht, dass zum 1. Januar 2016 in Kraft treten soll. Es ist eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder durch ein bundesweites und landesinternes Verteilungsverfahren vorgesehen. Um ausländischen Kindern und Jugendlichen, die ohne Begleitung in Deutschland ankommen, auch vor dem 1. Januar eine gute Betreuung gewährleisten zu können, soll schnellstmöglich ein Übergangskonzept erarbeitet werden.
Wie werden die Kommunen unterstützt?
Der Bund hat auf Druck der SPD die pauschale Hilfe für Länder und Kommunen im Jahr 2015 auf eine Milliarde Euro verdoppelt. Ab 2016 wird er sich dauerhaft an den Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufnahme schutzbedürftiger Asylbewerberinnen, Asylbewerbern und Flüchtlingen entstehen, beteiligen. Wie diese Beteiligung konkret aussehen soll, wird bis zum Herbst eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe festlegen.
Welche Maßnahmen wurden getroffen, um Flüchtlinge besser zu integrieren?
Es ist richtig, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen und den Menschen so früh wie möglich Zugänge in unsere Gesellschaft zu öffnen – zu Arbeit und Beschäftigung, zu Sprachkursen und Schulen. Dann können aus Flüchtlingen auch neue Nachbarn werden.
Zur besseren Integration hat die SPD daher erhebliche rechtliche Verbesserungen durchgesetzt: Um die Integration – vor allem das Deutschlernen – voranzubringen, hat die SPD durchgesetzt, dass die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Asylsuchende und Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet werden.
Asylsuchende können nun schneller eine Arbeit suchen und selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen. Künftig können sie nach drei Monaten arbeiten, bisher war dies erst nach neun bzw. zwölf Monaten der Fall.
Um Asylbewerbern und Geduldeten Bewegungsfreiheit zu ermöglichen, hat die SPD durchgesetzt, dass die sogenannte Residenzpflicht abgeschafft wird. Nach drei Monaten, also der Phase der Erstaufnahme, dürfen sich die Menschen frei im Bundesgebiet bewegen. Eine Wohnsitzauflage wird beibehalten, um gerechte Kostenteilung zwischen den Kommunen zu gewährleisten. Bisher mussten sie um Erlaubnis bei der zuständigen Behörde fragen, um zeitweilig „ihren“ Landkreis oder das Bundesland verlassen zu dürfen. Diese Erleichterung gilt selbstverständlich nicht bei rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen, Verdacht auf Drogendelikte und konkret bevorstehenden Abschiebungsmaßnahmen.
Anträge auf Anerkennung von ausländischen Bildungsabschlüssen sollen zügig und kompetent bearbeitet werden. Dafür soll es eine personell und finanziell adäquate Ausstattung der entsprechenden Stellen geben. Die Länder verpflichten sich, 16 zusätzliche Stellen für die länderübergreifende Gutachtenstelle bei der Zentrale für ausländisches Bildungswesen zu schaffen.
Eine Berufsausbildungsbeihilfe und eine Assistierte Ausbildung können in Deutschland Geduldete ab dem 1. August 2016 bereits nach 15 Monaten im Land annehmen – und nicht, wie bislang, erst nach vier Jahren.
Welche Verbesserungen enthält das erweiterte Bleiberecht für Flüchtlinge?
Das Bleiberecht für lange in Deutschland nur geduldete Frauen, Männer und Kinder wird deutlich erweitert. Der Bundesrat hat im Juli 2015 die Reform des Aufenthaltsgesetzes bestätigt.
Die SPD hat durchgesetzt, dass auch Frauen, Männer und Kinder in Zukunft ein sicheres Bleiberecht in Deutschland erhalten können, die bislang langjährig nur geduldet sind. Dies gilt vor allem für jene, die sich gut integriert haben und die deutsche Sprache gut beherrschen. Insbesondere wurden Regelungen getroffen, um Kindern und Jugendlichen eine Perspektive auf ein sicheres Leben in Deutschland zu geben. Eine umfassende Reform des Aufenthaltsgesetzes hat am 10. Juli 2015 den Bundesrat passiert.
Perspektiven schaffen
In Deutschland leben derzeit mehr als 125.000 Geduldete, darunter viele Kinder, die schon hier geboren sind. Häufig sind sie seit vielen Jahren bei uns, haben unsere Sprache gelernt, gehen in die Schule und verdienen als Erwachsene selbst ihren Lebensunterhalt. Mit der Reform des Bleiberechts werden sie nicht länger die langjährige Praxis der Kettenduldung über sich ergehen lassen müssen. Diese Praxis hielt viele von ihnen in der permanenten Angst, eines Tages doch noch abgeschoben zu werden.
Die SPD hat zudem im Gesetz verankern können, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die in Deutschland eine Ausbildung beginnen, ein sicheres Bleiberecht erhalten – auch das gilt für Menschen, die als „geduldet“ eingestuft sind. Egal, wie ihr Asylverfahren entschieden wurde oder entschieden wird: Alle können ihre Ausbildung in Deutschland beenden und werden nicht abgeschoben. Damit haben Arbeitgeber jetzt Gewissheit, dass ihre Azubis in Deutschland bleiben dürfen.
Keine Vorlage für automatische Abschiebehaft
Die Befürchtung einiger Kritiker des Gesetzes, die Reform sehe eine Ausweitung von Abschiebehaft vor, blieb unbegründet. Die Ausführungen zum Haftgrund „Fluchtgefahr“ wurden zur rechtlichen Klarstellung in den Gesetzestext aufgenommen – mit definierten Anhaltspunkten für Fluchtgefahr. Damit ist aber keineswegs automatisch eine Zunahme von Inhaftierungen verbunden, denn noch immer wird jeder Einzelfall geprüft. Der neue viertägige Ausreisegewahrsam betrifft, anders als oft in den Medien dargestellt, nicht Flüchtlinge, die aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland eingereist sind. Vielmehr geht es um Menschen, deren Asylantrag in allen Instanzen abgelehnt wurde, bei denen die Ausreisefrist abgelaufen ist und die bereits in der Vergangenheit über ihre Identität getäuscht hatten.
Die Reform des Bleibe- und Aufenthaltsrechts schafft also neue Perspektiven für Menschen, die aus ihrer Heimat fliehen mussten und bei uns eine neues Zuhause aufbauen möchten. Das Gesetz definiert aber auch, dass all diejenigen, die keinerlei Aussicht auf ein Aufenthaltsrecht haben, schneller als bisher abgeschoben werden können.
Wie will die SPD die Flüchtlingspolitik in Deutschland verbessern?
Deutschland kann eine große Zahl von Flüchtlingen aufnehmen. Damit das gelingt, setzen wir uns dafür ein,
- die Länder und Kommunen dauerhaft von den Kosten zu entlasten – sofort!
- die Länder und Kommunen bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu unterstützen,
- den Aufenthaltsstatus schnell zu klären,
- Integration konsequent zu fördern – zum Beispiel durch mehr Deutschkurse als bisher,
- den sozialen Wohnungsbau anzukurbeln – auch für Flüchtlinge,
- Ehrenamtliche stärker zu unterstützen,
- rechten Hetzern keinen Raum zu lassen.
Ausführliche Informationen stehen im Beschluss „Flüchtlingspolitik in Deutschland“ des SPD-Parteivorstandes vom 31. August 2015.
Wie engagiert sich Deutschland auf internationaler Ebene?
Auch international stellt sich Deutschland seiner Verantwortung. In der Berliner Erklärung vom 28. Oktober 2014 hat die Bundesregierung gemeinsam mit der internationalen Gemeinschaft versprochen, Syriens Flüchtlinge und ihre Aufnahmestaaten nicht im Stich zu lassen. Damit das Welternährungsprogramm (WFP) aus Finanzmangel seine Nahrungsmittelhilfen in Syrien und den Nachbarstaaten nicht mit sofortiger Wirkung aussetzen musste, hat Deutschland dem WFP weitere 15 Millionen Euro für Hilfe für Syrien, Jordanien und der Türkei zur Verfügung gestellt. Denn es darf nicht sein, dass Familien hungern und frieren müssen, weil die Hilfsorganisationen kein Geld mehr haben, um sie zu versorgen. Gleichzeitig erhöht Deutschland die Mittel für die humanitäre Hilfe im Haushalt 2015 insgesamt auf 400 Millionen Euro.
Wir brauchen aber darüber hinaus neue politische Initiativen zur Stabilisierung zerfallender Staaten und zur Eindämmung von Gewalt und Bürgerkriegen im Nahen Osten und Afrika. Einhergehen muss dies mit verstärkten Anstrengungen, um die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern voranzubringen, damit insbesondere die jungen Menschen wieder eine Perspektive für sich sehen.
Asyl in Sachsen
Wie viele Asylbewerber leben in Sachsen?
Zum Stichtag 31. Mai 2016 lebten in Sachsen insgesamt 37.754 Asylbewerber (= Asylbewerber im Verfahren sowie bereits abgelehnte Asylbewerber), davon waren 35.488 in den Kommunen und 2.266 in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) untergebracht.
Aus welchen Ländern stammen die Asylbewerber?
Von allen Asylsuchenden im Jahr 2015 kamen bis Ende August insgesamt 42 Prozent aus Syrien. Der Anteil der Menschen aus den Westbalkanstaaten hingegen nimmt ab. Im Monat August kamen weniger als 7 Prozent der Geflüchteten aus den drei Hauptherkunftsländern Albanien, dem Kosovo oder Serbien.
Von den Flüchtlingen, die im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Mai 2016 nach Sachsen kamen, stammten 26,1 Prozent aus Syrien, 17,3 Prozent aus Afghanistan und 13,2 Prozent aus dem Irak.
Wie hat sich die Zahl der Asylanträge in den letzten 6 Jahren in Sachsen entwickelt?
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat für den Bereich Sachsen für den Zeitraum 01. Januar bis 30. April 2016 insgesamt 12.512 Erst- und Folgeantragsteller im Freistaat Sachsen registriert . Ein direkter Vergleich mit den Zugängen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ist aber nicht möglich, da der tatsächliche Asylantrag in der Regel erst Tage oder Wochen später beim BAMF erfolgt.
2010 | 2.305 |
2011 | 2.475 |
2012 | 3.382 |
2013 | 5.645 |
2014 | 6.930 |
2015 | 28.317 |
2016 (30.04.16) | 12.512 |
Wie viele Flüchtlinge kamen 2014, 2015 und 2016 nach Sachsen?
Im Jahr 2014 gab es insgesamt 11.786 Zugänge in den sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE). Im Jahr 2015 wurden rund 69.000 Personen in den EAE in Sachsen registriert. Im Jahr 2016 reisten bis Ende Mai rund 7.750 Asylbegehrende nach Sachsen ein.
Wie viele Flüchtlinge werden bis Ende 2015 in Sachsen erwartet?
Laut aktuellen Prognosen des Bundesministeriums für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erwartet die Bundesrepublik für das Jahr 2015 einen Zustrom von 800.000 Asylbewerbern. Aufgrund der festgelegten Verteilungsquote („Königsteiner Schlüssel“) werden im Jahr 2015 demnach 40.800 Flüchtlinge in Sachsen erwartet.
Wie viele Asylbewerber wurden seit 2010 abgeschoben?
Im Jahr 2014 wurden aus Sachsen 1.037 Personen und bis zum Stichtag 31. August 2015 insgesamt 812 Personen abgeschoben. In den Vorjahren sahen die Abschiebezahlen wie folgt aus:
2010 | 789 |
2011 | 929 |
2012 | 765 |
2013 | 1.230 |
2014 | 1.037 |
2015 | 1.725 |
2015 (31.05.2016) | 1.788 |
Quelle: http://www.sachsen.de/asylinfo.jsp
Auf der Seite der Staatsregierung finden sich noch viele weitere Infos zu Asyl in Sachsen.
Kleines Glossar „Asyl“
Asyl
In der allgemeinen Debatte wird der Begriff Asyl oft für alle Arten des Flüchtlingsschutzes verwendet. Streng genommen ist Asyl jedoch nur der Schutz für Menschen, die politisch verfolgt werden und wird nach Artikel 16a des Grundgesetzes gewährt. Lediglich etwa zwei Prozent der Antragsteller erhalten Asyl nach Art. 16a GG. Andere Arten des Flüchtlingsschutzes sind z.B.:
- Flüchtlingsschutz nach § 3 Abs. 1 AsylVfG für Menschen, die aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, Religion oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe in ihrem Heimatland verfolgt oder bedroht werden. Anders als bei Asylberechtigten muss diese Gefahr nicht vom Staat ausgehen. Diese Art von Flüchtlingsschutz ist in der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) geregelt. Etwa 35 Prozent der Antragstellenden erhalten Schutz nach GFK.
- Subsidiärer Schutz kann Menschen gewährt werden, die weder Asyl noch Flüchtlingsschutz erhalten, denen jedoch in ihren Herkunftsländern ein ernsthafter Schaden droht, beispielsweise die Todesstrafe, Folter, unmenschliche Behandlung oder Bedrohung durch Gewalt in einem bewaffneten Konflikt.
- Abschiebungsverbot beschreibt eine im Aufenthaltsgesetz § 60 5 und 7 festgelegte Regelung. Wenn einem Flüchtling, der keine der drei genannten Arten von Schutz erhalten hat, gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eine erhebliche individuelle Gefahr oder extreme allgemeine Gefahr droht, ist seine Abschiebung nicht zulässig. Das ist beispielsweise der Fall, wenn sich eine bestehende Erkrankung infolge fehlender oder nicht ausreichender Behandlung im Zielstaat extrem verschlechtern könnte.
Erstaufnahme-Einrichtung (EAE)
Die ankommenden Asylsuchenden werden zunächst in solchen untergebracht. Sie befinden sich in der Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes und werden auch von ihnen finanziert. Die Asylsuchenden werden registriert, medizinisch untersucht und die erste Antragsbearbeitung seitens des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge findet statt. Spätestens nach drei Monaten werden die Asylsuchenden den Kommunen zugeteilt. Dort werden sie meist in Gemeinschaftsunterkünften, sogenannten Asylbewerberheimen, untergebracht. Oft sinnvoller ist jedoch die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen, da dadurch deren Integration erheblich erleichtert wird.
BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge)
Die deutsche Asylbehörde prüft jeden einzelnen Asylantrag, hört die Antragstellenden an und entscheidet. Gegen die Entscheidung des BAMF kann Widerspruch eingelegt werden. Derzeit braucht das BAMF durchschnittlich sieben Monate um einen Antrag zu bearbeiten. Etwa 200.000 sogenannte Altfälle warten schon deutlich länger auf eine Entscheidung. Aus beiden Gründen sind neue Stellen für das BAMF beschlossen worden und es findet eine sinnvolle Debatte darüber statt, welche Anträge prioritär bearbeitet werden sollen.
Weitere Informationen findet ihr hier: www.bamf.de
Schutzquote
Die Schutzquote gibt an, wie viele der Antragstellenden einen Schutzstatus bekommen (siehe Asyl). Die bereinigte Schutzquote, die nur die inhaltlichen Entscheidungen berücksichtigt, lag 2014 bei 48,5 Prozent und stieg im ersten Quartal 2015 auf 50,4 Prozent an. Das heißt: Die Hälfte der Antragstellenden bleibt dauerhaft bei uns. Die Schutzquote variiert sehr stark je nach Herkunftsland. Europäische Herkunftsländer haben eine Schutzquote nahe Null, während die Schutzquote etwa für Menschen aus Syrien an die 100 Prozent heranreicht.
Sicherer Herkunftsstaat
Hier geht das BAMF davon aus, dass der Antrag unbegründet gestellt wird, weil im Heimatland keine Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben droht. Asylsuchende können das BAMF aber vom Gegenteil überzeugen. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie fünf weitere Länder werden derzeit von Deutschland als sichere Herkunftsstaaten betrachtet: Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien. Eine wirkliche Verfahrenserleichterung tritt allerdings nicht dadurch ein, dass ein Herkunftsland als sicher (im Sinne des Asylverfahrensgesetz §29a) klassifiziert wird. Sichere Herkunftsstaaten sind im Übrigen nicht zu verwechseln mit:
Sicherer Drittstaat
Nach Dublin-Verordnung ist in der EU für jeden Asylantrag nur ein Mitgliedsstaat zuständig. Das ist in der Regel derjenige Staat, in den Asylsuchende zuerst einreisen und registriert werden. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen jedoch nicht in dieses Land zurückführen. Deutschland schiebt beispielsweise nicht nach Griechenland zurück – da dort die Bedingungen sehr schlecht sind – und übernimmt diese Asylanträge selbst. Da mit der Dublin-Verordnung eine vernünftige Verteilung der Schutzsuchenden kaum zu erreichen ist, steht sie aktuell stark in der Kritik.
Asylbewerberheim
Nach spätestens drei Monaten werden die Asylsuchenden aus der Erstaufnahme-Einrichtung den Kommunen zugeteilt. Sie werden dann entweder in zentralen Asylbewerberheimen oder dezentral in privaten Wohnungen untergebracht. Solange sich die Menschen im Asylverfahren befinden oder eine Duldung besitzen, finanzieren die Kommunen Unterbringung, Gesundheitsversorgung, Verpflegung etc. Die Kommunen erhalten dafür eine Pauschale des Landes, die derzeit als nicht kostendeckend beschrieben wird. Mit steigenden Flüchtlingszahlen entsteht daher für viele Kommunen eine kaum zu stemmende Belastung. Deshalb wird derzeit über andere Verteilung der Kosten diskutiert. Der Bund gibt in diesem Jahr eine Milliarde Euro zu diesem Zweck an die Länder und Kommunen. Damit sind die derzeitigen Mehrkosten jedoch nicht abgedeckt.
Asylbewerberleistungsgesetz
In diesem Gesetz sind die Leistungen festgeschrieben, die einem Asylsuchenden oder Geduldeten zustehen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 geurteilt, dass die Regelsätze des ALGII falsch berechnet worden sind. Das Urteil hatte auch Auswirkungen auf das Asylbewerberleistungsgesetz, dessen Leistungen seit den 90er Jahren nicht erhöht worden waren. 2014 hat die jetzige Bundesregierung dieses Urteil umgesetzt.
Taschengeld
Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 in einem Urteil zu den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes festgestellt, dass diese ein menschenwürdiges Existenzminimum garantieren müssen. Nach Art. 1 Abs. 1 GG steht es als Grundrecht allen deutschen und ausländischen Staatsangehörigen zu, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Dieses liegt ungefähr auf dem Niveau von Sozialhilfe und Hartz IV. Zu einem menschenwürdigen Existenzminimum gehört laut Urteil auch „die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und zu einem Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“ (Urteil des BVerfG, 1 BvL 10/10, 18.07.2012). Maßgeblich dafür müssen die Gegebenheiten in Deutschland sein, nicht im Herkunftsland. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber bei der Umsetzung des Urteils festgelegt, dass von der gesamten Leistungssumme ein Betrag von damals 130 Euro „für die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens“ in bar ausbezahlt werden muss. Dieser liegt nach der letzten Anpassung heute bei 143 Euro.
Grundsätzlich ist der Begriff „Taschengeld“ für eine Leistung, die lediglich des Existenzminimum absichert, fehl am Platz.
Gesundheitsversorgung
Die Gesundheitsversorgung wird ebenfalls im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und ist ebenfalls nicht unumstritten. Einerseits deckt sie nicht alle Aspekte einer umfassenden Gesundheitsversorgung ab. Andererseits ist der Verwaltungsaufwand riesig. Kranke Asylsuchende und Geduldete müssen in Sachsen das zuständige Sozialamt aufsuchen um dort einen Behandlungsschein zu erhalten. Bremen und Hamburg haben das anders geregelt. Die Betroffenen erhalten eine Gesundheitskarte, die lokale AOK übernimmt die Abrechnung und Verwaltung.
Residenzpflicht
Bis 2014 brauchten Asylsuchende eine Erlaubnis der Ausländerbehörde, um den Landkreis (z.T. Regierungsbezirk), in dem sie untergebracht waren, zu verlassen. Die Bundesregierung hat das im vergangenen Jahr verändert und damit auch eine langjährige Forderung der SPD Sachsen umgesetzt. Die Residenzpflicht entfällt nunmehr nach drei Monaten. Die Behörden können aber weiterhin festlegen, wo Asylsuchende ihren Wohnsitz zu nehmen haben, wenn staatliche Leistungen bezogen werden.
Zugang zum Arbeitsmarkt
Bis 2014 waren Asylsuchende und Geduldete weitgehend vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Mit der SPD in der Regierung wurde Ende 2014 beschlossen, dass Asylsuchende nach drei Monaten arbeiten dürfen. Außerdem entfällt nun die Vorrangprüfung nach spätestens 15 Monaten Aufenthaltsdauer in Deutschland. Wenn eine Ausbildung begonnen wird und wenn sich Arbeitskräfte mit hoher Qualifikation oder aus „Mangelberufen“ zur Berfusanerkennung weiterbilden, kann sie auch früher entfallen.
Sprachkurse
Sprachkurse sind der Schlüssel zu gelingender Integration und derzeit die größte Fehlstelle. Für Asylsuchende und Geduldete steht zurzeit kein Regelangebot zur Sprachförderung zur Verfügung. Vor allem Ehrenamtlichen ist es zu verdanken, dass überhaupt Sprachkurse für Flüchtlinge angeboten werden. Möglichkeiten zur Sprachförderung bietet unter gewissen Voraussetzungen das ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Sprachförderung. Dieses setzt jedoch regelmäßig ein Sprachniveau A2 voraus und wird selten angeboten. Einzelne Bundesländer bieten Asylsuchenden teilweise allgemeine Sprachkurse an (z.B. Bayern) bzw. finanzieren die Teilnahme von Asylsuchenden an den bundesweit angebotenen Integrationskursen. Perspektivisch sollen Integrationskurse für Flüchtlinge mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit geöffnet werden. Die SPD Sachsen hat in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU durchgesetzt, dass auch im Freistaat allen Migrantinnen und Migranten ein Deutschkurs ermöglicht wird.
Abschiebung
Wer kein Recht auf Schutz in Deutschland hat, muss das Land verlassen. Die meisten abgelehnten Asylsuchenden reisen freiwillig aus, um die Erfahrung einer Abschiebung zu umgehen und auch, um keine Wiedereinreisesperre zu erhalten. Wie viele Menschen freiwillig ausreisen, wird nicht statistisch erfasst. Mitunter führt das zur Verwirrung, da die Abschiebungszahlen deutlich unter den Zahlen der abgelehnten Anträge liegen. Vollziehbar Ausreisepflichtige, die Deutschland nicht freiwillig verlassen, werden i.d.R. abgeschoben, sofern kein Abschiebungshindernis vorliegt.
Wahrheiten Gegen Vorurteile
Unsicherheiten entfachen Misstrauen und Ängste. Schluss mit Vorurteilen über Flüchtlinge! Fakten schaffen da klare Sicht.
Vorurteil: „Deutschland ist zu klein für noch mehr Zuwanderung“
Fakt ist: Deutschland braucht dringend Zuwanderung – besonders Fachkräfte werden gesucht. Viele Flüchtlinge, die bei uns Asyl beantragen, sind gut ausgebildet und zum Teil hoch qualifiziert. Wir wissen, dass viele bleiben werden. Deshalb hat die SPD dafür gesorgt, dass sie so früh wie möglich Deutsch lernen. Die Menschen müssen schnell und gut integriert werden. Wir wollen nicht, dass sich die Fehler der 90er Jahre wiederholen.
Vorurteil: „Asylbewerber bekommen mehr als Hartz-IV-Empfänger“
Fakt ist: Das ist falsch. In den ersten 15 Monaten bekommen sie vor allem Sachleistungen und ein Taschengeld – damit deutlich weniger als Hartz-IV-Empfänger. Anschließend erhalten sie das gleiche Existenzminimum. Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 klar geurteilt: Weniger als das ist mit der Menschenwürde nicht vereinbar. Allerdings haben Asylsuchende keinerlei Ansprüche auf Fördermaßnahmen wie etwa Hartz-IV-Empfänger.
Vorurteil: „In der Nähe von Flüchtlingsheimen steigt die Kriminalität“
Fakt ist: Dort, wo die Kriminalität steigt, liegt das nicht an den Flüchtlingen! Sondern an den zunehmenden Übergriffen auf sie, wie auch an den Anschlägen und Brandstiftungen auf Flüchtlingsheime durch Rechtsradikale. So wurde im Zusammenhang mit den Pegida-Demonstrationen eine Steigerung der Tätlichkeiten und Anfeindungen gegen Flüchtlinge in kürzester Zeit um unglaubliche 130 Prozent registriert. Flüchtlinge sind nicht krimineller als Deutsche.
Vorurteil: „Wir sind nicht das Weltsozialamt“
Fakt ist: Das Recht auf Asyl für Frauen, Männer und Kinder, die Schutz bei uns suchen, ist ein Grundrecht. Es gehört zum Kernbestand unserer Geschichte und unserer Verfassung. Asylsuchenden wird das Existenzminimum gewährt, bis sie sich durch eigene Arbeit ihr Leben finanzieren können. Deshalb hat die SPD dafür gesorgt, dass sie bereits nach drei Monaten arbeiten dürfen.
Vorurteil: „Flüchtlinge nehmen uns unsere Arbeitsplätze weg“
Fakt ist: Eher im Gegenteil! In Deutschland werden in vielen Berufen händeringend Arbeitskräfte gesucht. Tatsache ist, dass wir eine doppelte Integration brauchen: erstens die Integration der Flüchtlinge, zweitens die Integration von arbeitslosen Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere von Langzeitarbeitslosen. Das ist Aufgabe der Politik. Arbeitsministerin Andrea Nahles hat dazu bereits ein Programm zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit auf den Weg gebracht.
Vorurteil: „Denen geht’s doch gut – die haben alle ein Handy“
Fakt ist: Viele Flüchtlinge haben ein Mobiltelefon. Sowohl in Krisengebieten, wie beispielsweise in Syrien, aber auch besonders auf der Flucht selbst ist ein Handy ein überlebenswichtiges Kommunikationsmittel. Oft ist es das Letzte, was die Flüchtlinge – neben dem, was sie am Körper tragen – aus ihrer Heimat mitnehmen konnten.
Vorurteil: „Balkanflüchtlinge sind Wirtschaftsflüchtlinge"
Fakt ist: Die Anerkennungsquoten der Antragstellerinnen und Antragssteller aus diesen Ländern ist äußerst gering. Die sechs Westbalkanstaaten wollen allesamt Mitglied der Europäischen Union werden und gelten im Sinne des Flüchtlingsrechts als sicher. Deshalb ist es konsequent, die meisten dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten einzustufen. Aber: Diese Einstufung bedeutet nicht, dass es kein Asylverfahren mehr gibt. Die Vermutung, dass jemand aus einem Land kommt, in dem es grundsätzlich keine Verfolgung gibt, kann in dem Asylverfahren widerlegt werden. Das ist insbesondere für Roma wichtig, die in einigen Staaten noch immer diskriminiert und angefeindet werden.
Bearbeitungsstand dieser Seite: 18. Juli 2016.