BAföG-Nothilfemechanismus passiert Bundestag

Mit Beschluss des 28. BAföG-Änderungsgesetz im Deutschen Bundestag wird ein neuer Nothilfemechanismus in Kraft gesetzt. Dieser ermöglicht es, das BAföG für eine befristete Zeit für deutlich mehr Studierende und Schüler:innen zu öffnen.

Wir ziehen Konsequenzen aus der Corona-Pandemie und machen das BAföG krisenfest. Durch den Nothilfemechanismus können Studierende und Schüler:innen zukünftig bei Einbruch des Arbeitsmarktes auch dann eine Förderung erhalten, wenn sie aufgrund des Einkommens der Eltern, wegen der Altersgrenze oder der Förderhöchstdauer sonst kein BAföG bekommen.

Wer sich Studium oder Ausbildung über Nebenjobs finanziert, soll nicht wegen eines Jobverlustes auf Bildung verzichten müssen. Fast drei Viertel der Studierenden in Deutschland gehen derzeit einer Nebentätigkeit nach und können so im Notfall schnell und wirkungsvoll unterstützt werden.

Zudem haben wir den Förderhöchstbetrag im BAföG für alle durch Anpassungen bei Bedarfssätzen sowie Kinderbetreuungs- und Wohnzuschlag auf 934 € angehoben. Künftig wollen wir strukturelle Verbesserungen beim BAföG erreichen, etwa den Kreditanteil senken, einen Fachrichtungswechsel ermöglichen und die Förderhöchstdauer anpassen.

 

Holger Mann, Bundestagsabgeordneter aus Leipzig