CDU-, SPD- und GRÜNE-Fraktion bringen gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in den Landtag ein
Gemeinsame Pressemitteilung
der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
Dresden. Die Fraktionen von CDU, SPD und GRÜNEN bringen gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Aufarbeitung der SED-Diktatur in den Landtag ein. Mit der Neufassung des Gesetzentwurfs, der auf einen Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2014 basiert, soll das Aufgabengebiet des Landesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen erweitert und seine Rechtsstellung verbessert werden.
Am Donnerstag, den 17. März, findet zum Gesetzentwurf die erste Lesung im Sächsischen Landtag statt.
Dazu erklärt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Die Arbeit des Landesbeauftragten darf nicht länger auf die Staatssicherheit verengt bleiben. Diese Reduzierung führt zur Ausblendung der Alltagserfahrungen und Lebenswirklichkeiten einer großen Mehrheit der Bevölkerung. Gerade im Interesse der jungen Generation ist es wichtig, die Wirkungsweisen diktatorischer Herrschaftsformen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR in ihrer Gesamtheit aufzuarbeiten.“
„Zum diktatorischen Machtapparat gehörten vor allem die Funktionäre der SED als Auftraggeber, aber auch jene aus den Massenorganisationen. Deshalb muss der Aufgabenbereich des Landesbeauftragten auch die Alltagsgeschichte in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR sowie die sozialen Entwicklungen unter den Bedingungen subtiler Repression umfassen.“
Der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Martin Modschiedler, erklärt dazu:
„Mehr als 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution wird sichtbarer denn je, wie brutal Diktaturen vorgehen. In Deutschland haben wir Glück, dass uns Bürgerkrieg und Flucht, wie aktuell in Syrien, erspart blieben. Deswegen ist es heute umso wichtiger, die Arbeit des Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur zu stärken. Es ist auch ein wichtiges Zeichen, dass das Änderungsgesetz dazu gemeinsam von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht wird. Es zeigt, dass bei allen bestehenden politischen Unterschieden sich diese drei Fraktionen der Erfahrungen aus der SED-Diktatur bewusst sind. Das Werben für Demokratie, Recht und Freiheit ist heute eine besonders wichtige Aufgabe. Deshalb dürfen wir die schlimmen, unmenschlichen Folgen einer Diktatur nicht vergessen.“
Hanka Kliese, Sprecherin für Erinnerungspolitik der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, ergänzt:
„Eines unserer Ziele war die Verbreiterung des Aufgabenspektrums des Stasi-Unterlagen-Beauftragten mit Blick auf politische Bildung. Denn vor allem in Zeiten wachsender Politikverdrossenheit ist die Arbeit des Landesbeauftragten sehr wertvoll. Mit Hilfe der Aufarbeitung von Stasi-Unterlagen wird der Unterschied zwischen einer Demokratie und einer Diktatur deutlich aufgezeigt. Daher ist die Stärkung des Amtes ein richtiges Zeichen zur richtigen Zeit. Durch die Anbindung an den Landtagspräsidenten wird auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung deutlich. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen standen die Interessen der Opfergruppen. Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden, hat für uns einen hohen Stellenwert. Mit der gemeinsamen Einbringung mit CDU und Grünen setzen wir ein wichtiges Zeichen, dass Sachpolitik im Sinne der Betroffenen Priorität besitzt. Es war eine sehr gute, konstruktive Zusammenarbeit.“
Mit der erweiterten gesetzlichen Grundlage wird die Beratung und Unterstützung aus politischen oder religiösen Gründen in der der DDR Verfolgten und Benachteiligten nunmehr auch auf den Zeitraum der Sowjetischen Besatzungszone erstreckt.
Der Landesbeauftragte soll künftig nicht mehr im Geschäftsbereich des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa, sondern direkt beim Sächsischen Landtag angesiedelt werden. Aufgrund der Erweiterung seines Aufgabenfeldes auf die SED-Diktatur insgesamt wird auch die Amtsbezeichnung geändert in ‚Sächsischer Landesbeauftragter zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, geändert.
>> Gesetzentwurf der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNEN: ‚Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsstellung des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Landesbeauftragtengesetz) und zur Änderung weiterer Gesetze‘ (Drs 6/4515)
http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=4515&dok_art=Drs&leg_per=6&pos_dok=0