Direkte Entlastung durch den Gaspreisdeckel

Am 15. Dezember hat der Bundestag die Strom- und Gaspreisbremse beschlossen. Mit einem 200 Milliarden Euro schweren Paket reagieren wir auf die stark steigenden Energiepreise. Wir entlasten Verbraucher:innen sowie Unternehmen direkt und langfristig.

Energie muss für Wirtschaft und Bevölkerung bezahlbar bleiben. Als Staat müssen wir das garantieren. Niemanden in der Krise zurückzulassen, ist unser Ansporn. Mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds sorgen wir dafür, dass die Bürger:innen ihre Stromrechnung und Heizkosten bezahlen und Unternehmen ihre Energiekosten tragen können.

Die Preisbremse gilt vom 1. März 2023 bis 30. April 2024 und rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar 2023. Alle, die ihr Zuhause mit Gas beheizen, bekommen bis zu 80 Prozent ihres Verbrauchs zu einem garantierten Preis von 12 Cent pro Kilowattstunde. Fernwärme wird auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Verbraucht man mehr als 80 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, zahlt man pro zusätzlicher Kilowattstunde den aktuellen Marktpreis des Energieversorgers.

Diese Regelung gilt auch für kleinere Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen.

Als SPD-Fraktion haben wir uns ganz besonders dafür eingesetzt, dass auch diejenigen, die mit Öl oder Pellets heizen, über die Preisbremsen aufgefangen werden. Analog zur Gas- und Strompreisbremse können 80 Prozent der Preissteigerungen, die das Zweifache des durchschnittlichen Vorjahrespreises übersteigen, erstattet werden. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert über die Bundesländer erfolgen.

Unternehmen, die mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, erhalten einen Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge. Ganz wichtig bei der Auszahlung der direkten Zahlungen ist, dass alle Unternehmen, die mehrere Millionen Euro Subventionen erhalten, keine Dividenden oder Boni auszahlen dürfen. Außerdem sind alle Unternehmen, die mehr als 2 Millionen Euro Zuschüsse erhalten, dazu verpflichtet, mindestens 90 Prozent der Arbeitsplätze bis Mitte 2025 zu erhalten. Damit schützen wir Arbeitsplätze!

Ohne die SPD-Bundestagsfraktion hätte es die Deckelung der Energiepreise in dieser Form nicht gegeben. Ohne uns gäbe es keine Härtefallregelung für Öl, Pellets und Flüssiggas und keine Regelung zur Sicherung der Arbeitsplätze. Darauf können wir stolz sein.

Carlos Kaspar, MdB aus dem Erzgebirge