Ein starker Öffentlicher Dienst ist im Gemeinwohlinteresse – Sozialdemokratische Arbeitnehmer*innen stehen an der Seite der Beschäftigten der Länder

Die Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen (AfA) in der SPD Sachsen erklärt sich solidarisch mit den Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Bundesländer.

Auch in der zweiten Verhandlungsrunde am 30./31. Januar in Potsdam konnten keine Ergebnisse für Gehaltszuwächse, eine soziale Komponente für die unteren und mittleren Einkommensgruppen  oder strukturelle Verbesserungen erzielt werden.

Zu den Forderungen der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst der Bundesländer gehören unter anderem die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, ein Einkommensplus von sechs Prozent, eine Angleichung an die Tarife des Bundes und der Kommunen sowie Verbesserungen bei der Vergütung und beim Urlaubsanspruch für Auszubildende. Zudem sollen die schulischen Ausbildungsgänge, z.B. in den Gesundheitsberufen, in die Tarifverträge einbezogen werden.

Durch die Verweigerung der Tarifgemeinschaft der Länder nach zwei Verhandlungsrunden, wenigstens irgendein konstruktives Papier vorzulegen, zwingen sie die beteiligten Gewerkschaften ihre Mitglieder nun zum Streik aufzurufen.

„Die Einkommensentwicklung im Öffentlichen Dienst verläuft schon seit vielen Jahren deutlich langsamer als in vielen Branchen der Privatwirtschaft. Obwohl die Beschäftigten einen unverzichtbar wertvollen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge leisten, fehlt die Wertschätzung dieser Arbeit. Deshalb sind spürbare Gehaltserhöhungen und Verbesserungen der Bedingungen, wie die Abschaffung der sachgrundlosen Befristungen, notwendig“, erklärt Irena Rudolph-Kokot, Vorsitzende der AfA Sachsen.

Eine deutliche Erhöhung der Einkommen ist mit Blick auf  die Steuereinnahmen für den Gesamtstaat ebenso wie für die Länder finanzierbar. Für die öffentlichen Haushalte wird auch für  2017 ein Überschuss prognostiziert.

Die Forderungen der Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes der Länder, wie Lehrer*innen, Polizist*innen, Justizangestellte, Arbeitsschützer*innen und anderer Landesbediensteten sind aus Sicht der AfA berechtigt. Auch die Länder stehen im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte und sie sollten wieder attraktive Arbeitgeber werden. Im Moment ist dies weder in Sachen Bezahlung noch Arbeitsbedingungen der Fall. Daran muss sich etwas ändern. Dies ist im Interesse des Gemeinwohls und somit aller Bürgerinnen und Bürger„, so Rudolph-Kokot abschließend.