Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer
Juristinnen und Juristen Dresden/Ostsachsen
Ist das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche noch zeitgemäß? Was bringt die Reform des § 219 a StGB?
Der Bundestag hat am 21. Februar 2019 das „Werbeverbot“ für Schwangerschaftsabbrüche gelockert und den § 219 a Strafgesetzbuch ergänzt. Was aber bringt diese Rechtsänderung, nach der Ärztinnen jetzt zwar auf die Tatsache hinweisen dürfen, dass sie legale Schwangerschaftsabbrüche vornehmen? Sie dürfen sie aber weiter nicht öffentlich „anbieten, ankündigen oder anpreisen“, also z.B. die Methoden nicht auf ihrer Homepage erläutern, ohne Gefahr zu laufen, sich strafbar zu machen. Handelt es sich nicht insgesamt um eine rückwärts gerichtete Vorschrift, die abgeschafft gehört?
zur Diskussion dieser hochaktuellen Fragen mit unseren Podiumsgästen und allen Interessierten.
Dienstag, 16.04.2019, 19 Uhr
Schloss Klippenstein, Schlossstr. 6, 01454 Radeberg
Wir freuen uns auf unsere Podiumsgäste:
Susann Rüthrich, SPD, MdB, Meißen
Dr. Heidrun Link, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Dresden Karin Luttmann, Dresden, Genderkompetenzzentrum Sachsen/ASF
Michael Sturm, Strafverteidiger, ASJ Dresden