Probleme benennen und das Gute verteidigen – Die Expertenkommission Innere Sicherheit in der SPD Sachsen

In der Koalition hat die SPD das Thema Innere Sicherheit vorangebracht. Wir haben nicht nur geredet, wir haben gehandelt. Der Stopp des Stellenabbaus bei Polizei und Justiz oder Maßnahmen zur Förderung politischer Bildung und Demokratie in der Polizei-Ausbildung wurde dank der SPD durchgesetzt. Weil wir vor einer schwerwiegenden Auseinandersetzung um den Charakter unserer Demokratie und das Wesen unserer Gesellschaft stehen, will die sächsische SPD weiter vorlegen. Mit der„Expertenkommission Innere Sicherheit“ will die sächsische SPD konstruktive Vorschläge machen, um die Arbeit von Polizei und Justiz in Sachsen zu verbessern. Im Laufe des Jahres sollen konkrete Vorschläge der Kommission unterbreiten werden, wie die Arbeit von Polizei und Justiz in Sachsen verbessert werden kann.

Einberufen wurde die Expertenkommission im November 2016 durch den Landesvorsitzenden Martin Dulig. Seit Januar tagt die Kommission regelmäßig in Dresden. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick zur Expertenkommission und eine Zusammenfassung der aktuellen Stellungnahmen. Die komplette Rede des SPD-Landesvorsitzenden zur Einberufung finden Sie hier zum Nachhören: www.spd-sachsen.de/161125_rede-dulig-landesvorstand/

Aktuelles

24. Januar 2018

SPD Sicherheitsexperten legen Abschlussbericht vor

Nach bald über einem Jahr intensiver Arbeit hat am heutigen Mittwoch die Expertenkommission Innere Sicherheit, die durch den SPD Landesvorsitzenden Martin Dulig einberufen wurde, ihren Abschlussbericht vorgelegt.

„Nach über einem Jahr intensiver Arbeit sind wir zu einem guten Ergebnis gelangt“, öffnete Ehrhart Körting, Sprecher der Expertenkommission Innere Sicherheit. „Neben den bereits vorgestellten Zwischenergebnissen zum neuen Sächsischen Polizeigesetz, zum sächsischen Verfassungsschutz und zum sächsischen Strafvollzug befasst sich unser Abschlussbericht ausführlich mit Empfehlungen zu den Aufgaben und zur Organisation der sächsischen Polizei. Außerdem liefert er eine umfassende Bestandsaufnahme der inneren Sicherheitsstruktur des Freistaates Sachsen, samt Ideen zur Verbesserung dieser Struktur“, so Körting weiter.

Zu den konkreten Empfehlungen der Expertenkommission äußerten sich Ehrhart Körting, Sprecher der Kommission und Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD Fraktion im Sächsischen Landtag:

„Mit Blick auf die Bereitschaftspolizei sieht die Expertenkommission Bedarf für zusätzliche Hundertschaften. Außerdem muss der Ausbau von Einsatzeinheiten in den Polizeidirektionen in Hinblick auf ein erhöhtes Kriminalitätsaufkommen in regionalen Bereichen vorgenommen werden, in denen der Einsatz der Bereitschaftspolizei aufgrund der Entfernung schwierig ist“, sagte Ehrhart Körting.

„Im Bereich der Kriminalitätsbekämpfung regen wir an, die Grundversorgung mit kriminaltechnischen Dienstleistungen nicht nur auf Ballungsräume zu beschränken, sondern auch im ländlichen Raum eine Grundversorgung sicherzustellen,“ so Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Zur Kompensation der Standorte in der Fläche sollten gezielt Beamt/innen des Streifendienstes besonders qualifiziert werden, um Lücken zu schließen. Wir empfehlen zu prüfen, ob die Bundesländer in der Sicherheitskooperation Cybercrime im Bereich Beschaffung und Wartung polizeilicher IT stärker zusammenarbeiten können.“

„Mit Blick auf die Polizeiführung sieht die Expertenkommission insbesondere Handlungsbedarf bei der Führungsausbildung und Fortbildung, die auch im gehobenen Dienst stark ausgebaut werden muss. Der Polizeiführung sind bessere Möglichkeiten und Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um aktuelle fachliche oder gesellschaftliche Themen adäquat aufzugreifen. Um den Zusammenhalt zwischen den Laufbahnen zu stärken, sollten gemeinsame Fortbildungen durchgeführt werden. Außerdem muss ein Führungskräftetraining auf Grundlage aktueller Führungskonzepte wesentlicher Bestandteil der Aus- und Fortbildung von Führungskräften sein. Als zentrales Element modernen lebenslangen Lernens der sächsischen Polizei sollte jeder sächsischen Polizistin und jedem sächsischen Polizisten ein individuelles Weiterbildungskonto eingerichtet werden, welches das Recht auf Weiterbildung mit einer Weiterbildungspflicht, auch für die pensionsnahen Jahrgänge, verbindet“, führte Albrecht Pallas weiter aus.

„Im Bereich Besoldung der Polizei sollte das langfristige Ziel sein, die Besoldung nach tatsächlichen Dienstposten, also der tatsächlich ausgeübten Tätigkeit vorzunehmen. Bei vorübergehender, zeitlich klar begrenzter Wahrnehmung eines Dienstpostens mit einer höherwertigen Tätigkeit sind entsprechende Zulagen zu gewähren“, so Ehrhart Körting. „Die Expertenkommission empfiehlt außerdem die Entwicklung eines modernen Personalentwicklungssystems mit neuen Wegen in Aus- und Fortbildung.“

„Mit Blick auf die Stellenentwicklung innerhalb der sächsischen Polizei hat die Expertenkommission einen Mehrbedarf von deutlich mehr als den jetzt vorgesehenen 1000 Stellen ausgemacht. Eine genaue Festlegung des Stellenbedarfs ist Aufgabe des Sächsischen Innenministeriums und die Umsetzung eine Frage der fachlichen Priorisierung und politischen Willensbildung. Die Expertenkommission empfiehlt, das Ergebnis der Fachkommission Polizei von 2015 anhand einer umfassenden Aufgabenkritik fortzuschreiben. Mit Blick auf die Kritik an der Fachkommission müssen weitere fachliche Kriterien für die Berechnung des Stellenbedarfs in den erarbeitet werden. Nur so können wir den tatsächlichen Bedarf in den einzelnen Dienstzweigen der Polizei feststellen.“ so Albrecht Pallas.

„Unsere Gerichte und unsere Polizei genießen hohes Vertrauen in der Bevölkerung“, sagte Martin Dulig. „Doch dieses Vertrauen muss man auch rechtfertigen, in dem Sinne, dass etwa unsere sächsische Polizei in die Lage versetzt wird, ihre Arbeit professionell machen zu können. Das Thema Innere Sicherheit bewegt mich sehr“, so Dulig weiter. „Die Kürzungspolitik und der Staatsabbau unter schwarz-gelb haben wesentlich zum Vertrauensverlust in den Staat und damit in die Politik geführt. Deswegen müssen wir Handlungsfähigkeit beweisen. Unter dem Motto `Probleme benennen und das Gute verteidigen´ hat die Kommission unter der Leitung von Ehrhart Körting hervorragende Arbeit geleistet. Ich bedanke mich für die wichtige Arbeit und versichere, dass wir die Ergebnisse intensiv in den Gremien der SPD Sachsen debattieren und entsprechende Konsequenzen ableiten werden.“

  • Download

    Abschlussbericht der Expertenkommission Innere Sicherheit

  • Download

    Empfehlungen der Expertenkommission Innere Sicherheit

  • Download

    Expertenkommission Innere Sicherheit: Neue Befugnisse für die sächsische Polizei

Aktuelles

8. November 2017

Sicherheitsexperten geben Empfehlungen zum sächsischen Strafvollzug ab

Die Sicherheitsexperten der von der SPD Sachsen im vergangenen Herbst eingesetzten Expertenkommission „Innere Sicherheit“ haben am Mittwoch erneut Arbeitsergebnisse vorgestellt. Sie gaben Empfehlungen zum sächsischen Strafvollzug, sowie zur Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen ab.

„Die Kommunikation zwischen ermittelnden Beamten und Staatsanwaltschaften muss besser werden“, eröffnete Ehrhart Körting, Sprecher der Kommission, „denn Polizisten haben nach Abschluss ihrer Ermittlungen keinen Einblick mehr in den Vorgang. Die Polizei ist dann oft damit konfrontiert, dass bei Verfahren, in denen keine Haft angeordnet wurde, die Beschuldigten sich wieder im Umkreis der ermittelnden Polizisten befinden. Das ist für die Polizei unbefriedigend und für präventive Maßnahmen hemmend“, so Körting weiter. „Wir empfehlen deshalb, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Erfordernisse, den elektronischen Verfahrensgang daraufhin zu überprüfen, ob die Polizei vor Ort Zugriff auf Informationen über den Stand des Verfahrens erhalten kann.“

„Die Strafjustiz muss sichergestellt sein in Hinblick auf den künftigen Ruhestand vieler Richterinnen und Richter“, sagte Rainer Lips, ehemaliger Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dresden. „Es ist bereits jetzt absehbar, dass bei den starken Jahrgängen, die ausscheiden werden, eine Weitergabe richterlicher Erfahrung durch die älteren, erfahrenen Richter an die neu Einzustellenden nicht bzw. nicht in ausreichendem Maße stattfinden kann“, so Lips weiter. „Deshalb empfehlen wir, spätestens ab dem Haushaltsplan 2021/2022 im Landeshaushalt vorzusehen, dass die neu einzustellenden Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit mindestens drei Monate vor dem altersbedingten Ausscheiden von Richtern eingestellt werden. So kann ihnen eine Einarbeitungszeit ermöglicht werden.“

„Wir müssen außerdem über Ersatzfreiheitsstrafen reden“, sagte Harald Baumann-Hasske, Sprecher für Justizpolitik der SPD Fraktion im Sächsischen Landtag, „Diese müssen bisher in den Vollzugsanstalten verbüßt werden und dienen in keiner Weise der Resozialisierung der Straftäter. Deshalb plädieren wir für das ´Schwitzen statt Sitzen´ – ein Modell, das statt der Ersatzfreiheitsstrafe eine entsprechende Anzahl von Arbeitsstunden oder Arbeitstagen in sozialen oder gemeinnützigen Einrichtungen vorsieht.“, so Baumann-Hasske weiter. „Wir müssen auch endlich statistisch erfassen, wie viele Menschen nach dem Verbüßen einer Haftstrafe wieder straffällig werden. Wir brauchen die Erfassung einer Rückfallquote, diese gibt es bisher noch nicht. Eine solche statistische Erfassung kann auch als Qualitätsmesser der sächsischen Strafverfolgung und des Strafvollzuges dienen. Wir empfehlen deshalb, die Rückfallquote bei Straftätern in Sachsen, insbesondere bei Jugendlichen, jährlich zu erfassen“, sagte Baumann-Hasske.

„Auf den sächsischen Strafvollzug kommt durch die verstärkte Migration eine neue Anzahl von Aufgaben hinzu. Auch unter den Migranten gibt es Verhalten, dass in den Strafvollzug führt“, führte Baumann-Hasske weiter aus. „Wir empfehlen deshalb, bei der Ausbildung und Fortbildung der sächsischen Strafvollzugsbeamten den Bereich der interkulturellen Kompetenz auszuweiten. Zu prüfen ist, ob Mitarbeiter und Fachpersonal auch mit Migrationshintergrund und entsprechenden Sprachkenntnissen für den Dienst im Strafvollzug gewonnen werden können. Wir empfehlen aber in jedem Fall in Hinblick auf die europaweit zu beobachtende islamistisch extremistische Radikalisierung im Vollzug eine religiöse Betreuung von Straftätern islamischen Glaubens vorzusehen“, sagte Baumann-Hasske.

Die Expertenkommission empfiehlt außerdem, in einem Resozialisierungsgesetz einen Anspruch auf koordinierende Hilfe für Strafgefangene nach ihrer Entlassung vorzusehen sowie dezentrale Stellen zur Koordinierung der verschiedenen Resozialisierungsmaßnahmen einzurichten.

  • Download

    Empfehlungen der Expertenkommission zur Justitz in Sachsen

1. September 2017

Sicherheits-Experten geben Empfehlung zum Sächsischen Verfassungsschutz ab

Die im November 2016 von der sächsischen SPD berufene Expertenkommission Innere Sicherheit hat am Freitag in Dresden erneut konkrete Arbeitsergebnisse vorgestellt. Sie unterbreitete Vorschläge zur Verbesserung der Arbeitsabläufe des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz.

„Wir stehen klar für eine eigene Verfassungsschutzbehörde in Sachsen und empfehlen deshalb, die bisherige im Grundgesetz festgehaltene Regelung der Aufgabenverteilung von Verfassungsschutzbehörden in Bund und Ländern beizubehalten“, sagte Ehrhart Körting, ehemaliger Berliner Justiz- und Innensenator und Sprecher der Expertenkommission. „Jedoch empfehlen wir, eine mittelfristige Verlagerung des Landesamtes für Verfassungsschutz in das Staatsministerium des Innern zu prüfen.“

„Für eine effektive Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen ist eine enge Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder notwendig. In der Vergangenheit hat bundesweit eine zu starke Zurückhaltung der Verfassungsschutzbehörden bei der Weitergabe von Informationen untereinander die Zusammenarbeit behindert“, so Körting weiter. „Die Unterrichtung untereinander ist von zentraler Bedeutung und sollte deshalb vom Landesparlament durch die Parlamentarische Kontrollkommission kontrolliert werden.“

„Aber auch innerhalb des Freistaates Sachsen ist die gegenseitige Informationsweitergabe sicherzustellen. Aus diesem Grund empfiehlt die Kommission den Einsatz eines eigenen Ausschusses oder die Erweiterung der Zuständigkeit des Verfassungs- und Rechtsausschusses. Dieser soll nicht nur einmal jährlich, sondern regelmäßig Berichte des Landesamtes für Verfassungsschutz über mögliche Gefährdungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung erhalten“, sagte Albrecht Pallas, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. „Die Kommission empfiehlt weiter, diese Berichte im Anschluss an die Ausschusssitzung zur Aufklärung auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen“, sagte Heinz Fromm, ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

„Zur Verbesserung der Arbeit des Sächsischen Landesamtes für Verfassungsschutz empfiehlt die Expertenkommission weiterhin den Ausbau der parlamentarischen Kontrolle. Die Kommission schlägt vor, der Parlamentarischen Kontrollkommission einen Mitarbeiterstab zur Seite zu stellen, um eine fortlaufende, aktive Überwachung des Behördenhandelns zu gewährleisten“, so Fromm. „Weiterhin soll die Kontrollkommission das Recht erhalten, Einsicht in Akten und Dateien zu nehmen und Amtsangehörige zu befragen. Dazu ist der Kommission auf Verlangen Zutritt zum Landesamt zu gewähren.“

Martin Dulig, Landesvorsitzender der SPD Sachsen: „Die sächsische SPD begrüßt die Vorschläge der Expertenkommission. Sie bewegen sich im Rahmen unserer sozialdemokratischen Sicherheitsphilosophie: so viel Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren, insbesondere terroristischen Gefahren, wie möglich. Und Einschränkungen der Freiheitsrechte unseres Grundgesetzes aber nur dort, wo es zur Abwehr von schwerwiegenden Gefahren unerlässlich ist.“

  • Download

    Stellungnahme der Expertenkommission „Verfassungsschutz im Freistaat Sachsen“

19. Juli 2017

Sicherheits-Experten geben Empfehlung für sächsisches Polizeigesetz ab

Die im Herbst 2016 von der sächsischen SPD berufene Expertenkommission „Innere Sicherheit“ hat am Mittwoch, den 19. Juli in Dresden erste konkrete Arbeitsergebnisse vorgestellt. Sie unterbreitete Vorschläge zur Ausgestaltung des Sächsischen Polizeigesetzes.

„Freiheit und Sicherheit gehören zusammen. Es kommt auf eine vernünftige Balance zwischen beidem an. Dabei dürfen keine neuen Ängste geschürt werden. An diesem Grundsatz lassen sich all unsere Vorschläge messen, um die innere Sicherheit in Sachsen zu verbessern“, sagte der Sprecher der Kommission, der frühere Berliner Justiz- sowie Innensenator Ehrhart Körting.

„Mit Blick auf neue Phänomene, insbesondere auf gewalttätigen politischen oder religiösen Extremismus und den damit zusammenhängenden internationalen Terrorismus, haben wir die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit der Polizei ganz konkret auf Lücken überprüft. Der Kommission ist dabei wichtig, keine Scheinlösungen zu unterstützen. Denn Forderungen, die hart klingen, aber tatsächlich keine Verbesserung bringen, sind ebenso wertlos wie ‚um den heißen Brei herumzureden‘. Bei allen zu diskutierenden Sicherheitsmaßnahmen muss vor ihrer Einführung geprüft werden, ob sie tatsächlich Nutzen bringen“, sagte Körting.

„Bei den Vorschlägen geht es zum einen um eine Erweiterung von Befugnissen der Polizei zur Gefahrenabwehr und zur vorsorgenden Kriminalitätsbekämpfung. Zudem haben wir großes Augenmerk auf die Sicherheit von Beamtinnen und Beamten im Einsatz und deren Arbeitsbedingungen gerichtet“, sagte der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Albrecht Pallas.

„Sicherheit für alle ist eine Frage der Gerechtigkeit“, so Pallas weiter. „Private Sicherheit könnte sich nur ein kleiner, wohlhabender Teil unserer Gesellschaft kaufen. Die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger kann das nicht. Sie ist darauf angewiesen, dass der Staat den Bürgern Sicherheit bietet. Mir ist in diesem Zusammenhang gleichermaßen wichtig, dass auch Polizistinnen und Polizisten Anspruch auf Sicherheit haben, wenn sie ihre Köpfe für andere hinhalten. Auch hier ist der Staat in der Pflicht.“

  • Download

    Stellungnahme der Expertenkommission „Neue Befugnisse für die sächsische Polizei“

Die Kommission

Die inhaltliche Arbeit wird im Rahmen von drei Arbeitsgruppen innerhalb der Expertenkommission geleistet. Die erste Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Aufgaben der Polizei, die zweite soll Führungskultur, Ausbildung und Eigenkompetenz in der sächsischen Polizei untersuchen. Die dritte Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Thema Justiz. Zusätzlich beschäftigt sich ein Gesprächskreis mit der möglichen Reformbedürftigkeit des Verfassungsschutzes.

Dr. Ehrhart Körting
Langjähriger Innensenator Berlins und Sprecher der Kommission

Prof. Dr. Dr. Christian Pfeiffer
Kriminologe und ehemaliger Direktor des kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen

Prof. Dr. Gisela Färber
Professorin an der Universität der Verwaltungswissenschaften Speyer

Rainer Lips
Ehemaliger Vorsitzender Richter des Oberlandesgericht Dresden

Hagen Husgen
Landesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen

Torsten Scheller
Stellvertretetender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei Sachsen

Wolfgang Gunkel
Mitglied des Bundestages und ehemaliger Leiter der Polizeidirektion Oberlausitz-Niederschlesien

Roland Börner
Ehemaliger Leiter der Präventionsdienststelle beim LKA Dresden

Vera Junker
Oberstaatsanwältin in Berlin

Roland Fleischer
Ehemaliger Vize-Revierführer des Polizeireviers Bautzen

Harald Baumann-Hasske
Mitglied des Sächsischen Landtages, Sprecher für Justizpolitik der SPD-Fraktion

Albrecht Pallas
Mitglied des Sächsischen Landtages, Sprecher für Innenpolitik der SPD-Fraktion

Freiheit und Sicherheit gehören zusammen.

Interview mit Dr. Ehrhart Körting

Im vergangenen Herbst wurde durch den Landesvorsitzenden Martin Dulig die Expertenkommission „Innere Sicherheit“ der SPD Sachsen ins Leben gerufen. Seit Jahresbeginn tagt die Kommission regelmäßig in den Räumen des Landesverbandes in Dresden. Der SACHSENVorwärts hat mit dem Sprecher der Kommission, Ehrhart Körting, gesprochen.

Was genau ist die Aufgabe der Expertenkommission?
Die Expertenkommission soll Vorschläge erarbeiten, wie die innere Sicherheit in Sachsen verbessert werden kann. Die Experten kommen aus verschiedenen Bereichen: aus der Wissenschaft wie Professorin Gisela Färber und Professor Christian Pfeiffer, aus beruflicher Erfahrung in Polizei, Verfassungsschutz und Justiz, aus der Gewerkschaftsarbeit und auch die Abgeordneten des Landtags Harald Baumann-Hasske und Albrecht Pallas und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Gunkel aus der Politik.

Was sind die Fragestellungen/Themen der Expertenkommission?
Es gibt vier bedeutsame Themenbereiche. Zwei betreffen die Polizei. Zum Einen: ist die sächsische Polizei gut organisiert oder gibt es Vorschläge, wie sie besser aufgestellt werden kann? Wie präsent ist die Polizei? Hier hat es ja – auch dank der SPD in der Koalition in Sachsen – deutliche Nachbesserungen ab dem Haushaltsjahr 2017 gegeben. Es gibt wieder mehr Stellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei und damit künftig auch mehr sichtbare Polizei für Bürgerinnen und Bürger. Aber es geht nicht nur um die Zahl von Polizistinnen und Polizisten, sondern auch um deren Ausbildung und Fortbildung. Zum anderen geht es um die Aufgaben der Polizei, insbesondere auch um ihre Mitwirkung bei der Prävention. Der dritte Themenbereich betrifft die Justiz und den Justizvollzug. Welche Chancen gibt es, Verfahren zu beschleunigen? Im vierten Themenbereich geht es um den Verfassungsschutz, insbesondere um Öffentlichkeitsarbeit, welche Gefahren unserer Demokratie von Rechts- und von Linksextremisten, aber auch zunehmend von islamistischen Extremisten drohen.

Welche Punkte sind Ihrer Meinung nach am wichtigsten bzw. am relevantesten für die Arbeit?
Es gibt nicht einen oder zwei zentrale Punkte. Es geht um ein Gesamtbild aus vielen Einzelteilen. Zu dem Gesamtbild gehört zuerst die positive Ist-Analyse. Sachsen ist nach den Kriminalitätsstatistiken nicht überproportional durch Kriminalität belastet. Darauf kann man aufbauen. Und dann geht es um Defizite, die sich beispielsweise bei der Festnahme und der Inhaftierung des Jabr al Bakr Ende 2016 gezeigt haben.

Worüber wird innerhalb der Kommission am meisten debattiert? Gibt es strittige Punkte?
Die Experten haben natürlich unterschiedliche Sichten. Aus der Gewerkschaftsarbeit wird immer der Wunsch nach mehr Personal und nach besseren Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter kommen. Andererseits muss die Kommission auch sagen, was realistisch ist. Das gilt auch für die Ausstattung der Polizei. Ich persönlich bin für die Ausstattung mit „Bodycams“, so wie es für die Bundespolizei vom Bundestag in diesem Jahr beschlossen wurde. Ich bin dafür, dass die Länder das für ihre Polizeibeamtinnen und- beamten einführen. Ich bin auch für eine behutsame Ausweitung der Videoüberwachung an bestimmten öffentlichen Orten. Die Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zeigt den Weg dafür auf. Der entscheidende Punkt liegt auf dem Wort „behutsam“. Der pauschale Ruf nach mehr Videoüberwachung, wie er insbesondere von der CDU/CSU nach dem Anschlag vom Dezember 2016 erhoben wurde, hilft nicht weiter. Ich darf den Menschen nicht vorgaukeln, durch immer mehr Videoüberwachung gäbe es mehr Sicherheit. Ich muss im Einzelne prüfen, wo Videoüberwachung sinnvoll ist. Und ich muss sehr genau festlegen, was mit den Videobildern geschieht, wie sie ausgewertet werden und wie schnell sie gelöscht werden müssen

Ergibt sich aus dieser Thematik auch eine bestimmte Arbeitsteilung? Wie arbeitet die Kommission generell?
Die Expertenkommission hat Arbeitsgruppen gebildet, die zu den einzelnen Themen diskutieren und danach werden die Arbeitsgruppenergebnisse nochmals in der Gesamtkommission bearbeitet.

Das Ziel der Expertenkommission soll es sein, Vorschläge für eine verbesserte innere Sicherheitspolitik für Sachsen zu machen. Das Themenspektrum innere Sicherheit ist aber sehr vielfältig, das haben Sie ja auch schon ausgeführt. Wie bewerten Sie genau, was gute innere Sicherheitspolitik ausmacht? Daran im Anschluss: Wie könnten Empfehlungen der Kommission aussehen? Mehr Stellen im Justizvollzug, bessere Ausbildung generell oder konkretere Empfehlungen für die Arbeit der Behörden?
Zur ersten Frage, was gute innere Sicherheitspolitik ausmacht: Freiheit und Sicherheit gehören zusammen. Gute innere Sicherheitspolitik muss beides beachten, möglichst viel Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger und gleichzeitig möglichst viel Raum zur freien, auch von staatlicher Aufsicht, freien Entfaltung der Persönlichkeit. Zur zweiten Frage, wie Empfehlungen aussehen könnten: die Expertenkommission geht von der bestehenden, gewachsenen Sicherheitsarchitektur in Sachsen aus. Es geht um Verbesserungsvorschläge. Wir wollen auch die Arbeit früherer Kommissionen zur Polizeiarbeit und zum Verfassungsschutz nicht wiederholen. Wir werden uns darauf beschränken, in den Bereichen Empfehlungen zu machen, in denen wir noch Handlungsbedarf sehen. Das betrifft die Arbeit der Behörden, ihre Organisation und die Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Soweit es erforderlich erscheint, werden wir auch Vorschläge für zusätzliches Personal machen. Aber ich habe es schon eingangs gesagt, mit der Haushaltsplanung ab 2017 ist ein Personalzuwachs bei der Polizei vorgesehen. Hier muss man abwarten, inwieweit das zur Verbesserung führt. Bei unseren Personalvorschlägen wird es deshalb insbesondere um Qualifizierung des Personals gehen und um die Führungskultur innerhalb der Sicherheitsbehörden.

Sie sind ja vor allem durch Ihre langjährige Arbeit als ehemaliger Berliner Innensenator bekannt und kennen sich dadurch vor allem in der Bundeshauptstadt aus. Damit haben Sie als Experte den Blick von außen auf die sächsische Innenpolitik. Wie unterscheidet sich diese von Ihren Erfahrungen aus Berlin?
Die Probleme in den Großstädten sind bundesweit vergleichbar. In der Kriminalitätsstatistik 2016 folgt Leipzig mit 15.811 Straftaten je 100.000 Einwohner gleich nach Berlin mit 16.161. Andererseits liegen Dresden und Chemnitz in der Kriminalitätsbelastung erfreulich niedriger. Der entscheidende Unterschied zu Berlin liegt darin, dass Sachsen ein Flächenland ist mit vielen, auch kleinen Gemeinden. Das hat Vorteile: In den Gemeinden kennen sich die Einwohner, es gibt eine soziale Kontrolle. Aber es hat auch Nachteile. Die nächste Polizeistation ist weiter entfernt. Bis die Polizei vor Ort ist, dauert es länger. Das gilt übrigens ebenso für den Rettungs- und Notarztdienst. Ein Konzept zur inneren Sicherheit muss diesen Unterschieden zwischen Stadt und Land Rechnung tragen.

Gibt es bereits Zwischenergebnisse? Wie sieht der Zeitplan der Kommission aus? Was sollte am Ende stehen?
Die Arbeitsgruppen und die Expertenkommission tagen regelmäßig. Wir haben uns vorgenommen, im Spätherbst 2017 ein Ergebnis vorzulegen. Wenn wir in einzelnen Themenfeldern vorher fertig sind, kann man das auch in einem Zwischenschritt vorstellen. Wichtiger als die Schnelligkeit ist für uns, dass alles, was wir vorstellen, „Hand und Fuß“ hat.

Galerie