Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr novelliert – Betrieb von Schmalspurbahnen gesichert

Der Deutsche Bundestag hat mit einer Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) eine EU-Verordnung über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr umgesetzt. Was sich nicht nur nach dem ersten lesen sehr trocken anhört, ist für viele Menschen von Belang, die regelmäßig die Bahn nutzen.

Die Neuregelung sieht beispielsweise vor, dass Entschädigungsforderungen aufgrund von Verspätungen von nun an generell auch digital zur Verfügung stehen müssen. Das ist kein Zwang – die Einreichung in Papierform wird auch weiterhin möglich sein – aber die digitale Bearbeitung darf durch Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht mehr abgelehnt werden.
Gleichzeitig werden vor allem für Menschen mit Behinderungen Verbesserungen umgesetzt, da eine zentrale Anlaufstelle gesetzlich verankert wird, bei der Hilfe beim Ein, Um- und Aussteigen angemeldet werden kann. Diese gibt es in Deutschland bereits – angeboten von der DB AG – die Voranmeldefrist wird jedoch von 48 auf 24 Stunden herabgesetzt. Zudem soll die Arbeit dieser Anlaufstelle evaluiert werden, um in den kommenden Jahren weitere Verbesserungen umzusetzen.

Nicht zuletzt sichert der Gesetzesentwurf aber auch den Weiterbetrieb der vielen Schmalspurbahnen in Deutschland, die nicht nur touristisch, sondern auch im Rahmen des Regelverkehrs unterwegs sind – wie etwa die Rügener Bäderbahnen, die Harzer Schmalspurbahnen oder die Angebote der Sächsischen Dampfeisengesellschaft (SDG). Für sie wurden im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens Ausnahmeregelungen bei der Eisenbahnaufsicht geschaffen, sodass diese nicht dem Eisenbahnbundesamt (EBA) unterliegt, sondern weiter bei den Bundesländern verbleibt. So wird sichergestellt, dass diese nicht nur touristisch wichtigen Angebote weiter bestehen bleiben können und nicht durch zusätzliche Bürokratie belastet werden, sondern auch der alltägliche Verkehr für Anwohnerinnen und Anwohner gefestigt wird.

Detlef Müller, MdB