Gesetzesentwurf für Planungs- und Genehmigungsbeschleunigung im Bundeskabinett beschlossen
Viel wurde in den vergangenen Wochen und Monaten darüber berichtet, dass der Bund die Planung- und Genehmigung von Infrastrukturprojekten beschleunigen will. Denn Infrastrukturausbau in Deutschland dauert einfach zu lange. Wenn wir aber unsere Klimaziele im Verkehr erreichen und einen Verkehrsinfarkt verhindern wollen, brauchen wir eine leistungsfähige Infrastruktur insbesondere im Bereich der Schiene, aber eben auch – und das war immer die Position der SPD – durch Engpassbeseitigungen zur Auflösung von Staus und Brückensanierungen bei Straßenprojekten.
Nachdem die Diskussion jedoch zunächst vor allem entlang der Frage verlief, ob nur Schienen oder auch – und wenn ja welche – Straßenprojekte beschleunigt werden sollen, liegt nun ein Gesetzesentwurf vor, der nicht nur das „Was“ sondern auch das „Wie“ der Beschleunigung angeht.
Im Kern geht es dabei darum, dass zentralen Maßnahmen des Infrastrukturausbaus ein sogenanntes „überragendes öffentliches Interesse“ unterstellt wird, wodurch zukünftig verkürzte und standardisierte Verfahren angewandt werden sollen, wie z. B. der Entfall von Umweltverträglichkeitsprüfungen beim Ersatzneubau von Brücken oder auch, dass in einigen Bereichen statt langwierigen Planfeststellungsverfahren deutlich schnellere Plangenehmigungen erteilt werden können. Durch eine Vielzahl an Änderungen werden sich Genehmigungsverfahren deutlich verkürzen lassen.
Erste gute Erfahrungen hat man mit diesem Ansatz bei der Errichtung des LNG-Terminals vor Wilhelmshaven machen können.
Dennoch gibt es im nun folgenden parlamentarischen Verfahren einiges zu tun: So ist u. a. zu prüfen, welche Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene noch in das Gesetz mit aufgenommen werden können und auch über die Aufnahme der Maßnahmen zur Strukturstärkung in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen wird zu reden sein.
Detlef Müller, MdB, Mitglied des Verkehrsausschusses