Homann: Den Silvestersekt muss man nicht kurz vor knapp kaufen
Henning Homann, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag und Sprecher für Arbeit:
+++ Koalition bringt Gesetzesänderung zur Ladenöffnung am 31. Dezember auf den Weg +++ Geschäfte schließen 14 statt 22 Uhr +++
Die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD haben am Freitag den Entwurf zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes beim Landtag eingereicht. Demnach soll der Einzelhandel am 31. Dezember statt bis 22 Uhr nur noch bis 14 Uhr öffnen dürfen – analog zur Regelung am Heiligabend.
„Die Verkäuferinnen und Verkäufer im Einzelhandel sind durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie hohen Belastungen ausgesetzt. Sie machen einen außerordentlichen Job und leisten Herausragendes. In Gesprächen mit den Betriebsräten der großen Einzelhandelsketten wurde an die SPD der Wunsch herangetragen, für eine Entlastung der Beschäftigten am Jahresende zu sorgen. Die Forderung, die Geschäfte an Silvester nicht mehr bis zwei Stunden vor Mitternacht öffnen zu können, ist vollkommen richtig. Deswegen wird die sächsische Koalition das Ladenöffnungsgesetz jetzt ändern“, so Homann zu den Gründen für die Gesetzesänderung.
Homann abschließend: „Die Arbeit im Einzelhandel verdient unseren höchsten Respekt. Gerade um die Weihnachtsfeiertage und am Jahresende arbeiten Verkäuferinnen und Verkäufer für uns alle mit Hochdruck. Und wir können am Silvesterabend gut und gerne auf einen späten Einkauf verzichten, damit die Beschäftigten den Jahreswechsel mit Familie und Freunden verbringen können. Den Sekt zum Anstoßen auf das neue Jahr muss man nicht erst am Abend kurz vor knapp besorgen.“
Nach einer öffentlichen Anhörung am 15. September kann der Landtag voraussichtlich Anfang November die Änderung beschließen.