Jurk: Bericht aus Berlin

  1. Flüchtlinge

In Ergänzung meiner vergangenen Berichte aus Berlin ist bundespolitisch vorgesehen,

  • auf europäischer Ebene auf eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik hinzuwirken

Die Grenzkontrollen zwischen europäischen Mitgliedstaaten sind keine Lösung. Im Gegenteil, Europa lebt von seinen offenen Grenzen. Sie sind eine fundamentale Errungenschaft der Europäischen Union. Deshalb müssen wir zurück zu einem Europa, in dem man sich gegenseitig hilft und das die europäischen Werte der Solidarität und Hilfsbereitschaft lebt. Notwendig sind ein faires Verfahren, um Flüchtlinge zu verteilen, gemeinsame Standards, die eine humanitäre Aufnahme sichern, sowie verstärkte Anstrengungen, um den Menschen in den Flüchtlingslagern an der syrischen Grenze bessere Lebensbedingungen zu verschaffen.

  • Fluchtursachen zu bekämpfen

Ohne effektiven Kampf gegen die Fluchtursachen werden weiter Menschen ihre Heimat verlassen und sich auf den Weg nach Europa machen.

  • die humanitäre Situation der syrischen Flüchtlinge in Jordanien, Libanon in der Türkei und im Nordirak umgehend zu verbessern

Es ist eine Schande, dass die Weltflüchtlingsorganisation UNHCR die Essensrationen in den Flüchtlingslagern der syrischen Nachbarstaaten dramatisch kürzen musste. Deshalb hat die Bundesregierung ihre humanitäre Hilfe um 400 Mio. Euro aufgestockt. Und wir fordern die Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten auf, insgesamt 1,5 Mrd. Euro als europäische Soforthilfe für Nahrung, Unterkünfte und Schulen in den Flüchtlingscamps bereit zu stellen.

  • Kommunen bei der Flüchtlingsfrage zu unterstützen

Die Kommunen stoßen nicht an Grenzen des Willens, sondern an die Grenzen des faktisch Möglichen. Der Bund stellt selbst 40.000 Plätze zur Erstaufnahme bereit und erklärt sich bereit, die Verteilung der Flüchtlinge zentral zu organisieren. Für 2015 hat der Bund eine Soforthilfe von 1 Mrd. Euro bereitgestellt und für das kommende Jahr weitere Hilfen von 3 Mrd. Euro zugesagt. Wir setzen uns dafür ein, dass der Bund seine finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen nochmals an die Dynamik der Flüchtlingszahlen anpasst und die Länder pro Flüchtling mit einer Pauschale unterstützt. Zudem muss das bereits vereinbarte Handlungspaket für schnellere Verfahren, Ausbau der Aufnahmekapazitäten und eine bessere Integration jetzt zügig in die Tat umgesetzt werden.

  • Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge verbessern

Immer mehr Kinder und Jugendliche fliehen allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland. Die meisten von ihnen kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten besser zu verteilen, sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder vor. Dabei muss eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein. Außerdem wird klargestellt, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden.

  1. Kommunalfreundliche Politik konsequent fortsetzen

Mit dem Antrag fordern die Koalitionsfraktionen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag beschlossenen Maßnahmen zur Entlastung der Kommunen umzusetzen und kommunale Belange bei weiteren Reformvorhaben zu berücksichtigen, um der Entwicklung wachsender Disparitäten zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen entgegenzuwirken. Die zugesagte dauerhafte und strukturelle Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Aufnahme und Versorgung der Flüchtlinge ist zügig umzusetzen. Bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ist sicherzustellen, dass jede Ebene die Mittel bekommt, die sie zur Bewältigung ihrer Aufgaben braucht, wozu auf Länderseite auch die Stärkung der kommunalen Investitionskraft gehört, und keine Einigung zwischen Bund und Ländern zulasten der Kommunen erfolgt. Zudem bestätigt der Antrag die klare Erwartung, dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetztes zur Reform der Eingliederungshilfe spätestens im Jahr 2016 in die parlamentarischen Beratungen eingebracht wird, damit das Bundesteilhabegesetz spätestens am 1.1.2017 in Kraft treten kann. Darüber hinaus ist die im Koalitionsvertrag zugesagte Entlastung der Kommunen um 5 Mrd. Euro jährlich ab 2018 so umzusetzen, dass die Entlastung bundesweit wirklich bei den Kommunen ankommt.

  1. Integrationsbetriebe fördern

Bundesweit beschäftigen rund 800 Integrationsbetriebe 22.500 Menschen, davon etwa 10.500 Menschen mit Behinderung. Unser Ziel ist es, weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung für Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt zu schaffen. Deshalb fordern wir, die Wettbewerbsfähigkeit der Integrationsprojekte zu stärken, die Leistungsfähigkeit der Integrationsämter zu verbessern und mehr Plätze in Integrationsbetrieben durch die Bereitstellung von 150 Mio. Euro in den nächsten drei Jahren aus Mitteln des Ausgleichsfonds zu schaffen.

  1. Steuerzahler bei Bankenkrisen schützen

Im November 2014 hat der Bundestag ein Gesetzespaket mit europaweit geltenden Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken verabschiedet. Mit dem geplanten Gesetz soll nun das nationale Bankenabwicklungsrecht angepasst werden, um den Start des Europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorzubereiten. Vorgesehen ist eine Veränderung des nationalen Insolvenzrechts, um künftig leichter Gläubiger einer Bank bei deren Schieflage in Haftung zu nehmen und damit Steuerzahler besser zu schützen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Mittel der nationalen Bankenabgabe während der Aufbauphase des europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden durch die nationale Bankenabgabe bislang Mittel in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro eingenommen.

  1. Steuervermeidung von Konzernen verhindern

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen steuerrechtlicher Änderungen sowie Anpassungen der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union vollzogen werden. Auf Druck der SPD wird eine Lücke im Steuerrecht geschlossen. Damit soll künftig verhindert werden, dass Konzerne Umwandlungen systemwidrig für Steuergestaltungen nutzen und sich so einer Besteuerung entziehen. Beim sogenannten „Porsche-Deal“ hatte VW vor drei Jahren das Umwandlungsrechts geschickt genutzt, um ganz legal eine Steuerzahlung in Milliardenhöhe zu vermeiden.

  1. Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff einführen

In 1. Lesung wurde über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der zweiten Stufe der Pflegereform. Ziel ist es, einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis einzuführen. Schon im ersten Pflegestärkungsgesetz wurden im Vorgriff auf diese Reform erhebliche Leistungsverbesserungen durchgesetzt. Durch Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sollen nun weitere not-wendige Erleichterungen für die Pflegebedürftigen, ihre Angehörigen sowie die Pflegekräfte umgesetzt werden. Denn während sich der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff vor allem auf körperliche Einschränkungen bezog, werden zukünftig auch geistige und psychische Faktoren zuverlässiger erfasst. Insbesondere Menschen mit Demenz erhalten dann bessere Unterstützung. Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist die Ausweitung des Personenkreises, für den die Pflegeversicherung künftig Rentenbeiträge entrichten wird.