Klimaschutz, der sozial verträglich ist – das GEG kommt

Zwar konnten wir das Gebäudeenergiegesetz nicht wie geplant in dieser Sitzungswoche im Deutschen Bundestag verabschieden, aber das holen wir nach. Es ist geplant, die zweite und dritte Lesung in der ersten regulären Sitzungswoche nach der parlamentarischen Sommerpause auf die Tagesordnung zu setzen. Wir werden das Gesetz also im September verabschieden. Wir haben das Gesetz in den letzten Wochen kernsaniert und konnten viele maßgebliche Änderungen vornehmen.

Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 ein klimaneutrales Land zu sein. Mit der Reform des Gebäudeenergiegesetzes machen wir uns auf den Weg, in den nächsten 20 Jahren die Wärmeversorgung klimafreundlich umzustellen. Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben wir besonderen Wert daraufgelegt, Klimaschutz und sozialen Zusammenhalt zu verbinden und den Umstieg auf klimaschonende Heizungen in der Breite der Gesellschaft massiv zu fördern. Denn nur, wenn alle mitmachen können und niemand überfordert wird, kann Klimaschutz erfolgreich sein.

Mit dem Gesetz regeln wir, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In Neubaugebieten gilt das ab 2024. Bei bestehenden Gebäuden greift die Vorgabe erst, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese muss bis 2026 für große Städte und bis 2028 für kleinere Kommunen vorliegen und die jeweiligen Wärmeversorgungsgebiete ausweisen. Dann haben Hauseigentümer:innen Klarheit darüber, welche Möglichkeiten für erneuerbares Heizen bestehen und ob beispielsweise der Anschluss an ein Wärmenetz möglich ist.

Den Einbau klimafreundlicher Heizungen fördern wir massiv: Es gibt eine Sockelförderung für alle von 30 Prozent der Investitionskosten. Wer ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von höchstens 40.000 Euro hat, bekommt weitere 30 Prozent. Wer schnell ist und schon in den nächsten Jahren umrüstet, bekommt einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent. Der maximale Fördersatz beträgt 70 Prozent.

Um Mieter:innen zu schützen, regeln wir, dass die Miete nach einem Heizungstausch um höchstens 50 Cent pro Quadratmeter steigen darf. Im Gegenzug profitieren alle davon, dass klimafreundliches Heizen günstiger ist als das Verbrennen von Öl oder Gas.

Franziska Mascheck, MdB und Holger Mann, MdB