Kolbe: Auch weniger Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung
SPD Sachsen sieht keinen Grund für Wiedereinführung der VDS
Zur Debatte über die unter dem Begriff Vorratsdatenspeicherung (VDS) bekannten Leitlinien der Bundesregierung zur Einführung einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten erklärt die designierte Generalsekretärin der sächsischen SPD, Daniela Kolbe:
„Die sächsische SPD sieht weder Grund noch Anlass für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Die anlasslose Speicherung von IP-Adressen, Standortdaten und anderen Kommunikationsdaten gefährdet die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger ohne dabei geeignet zu sein, Verbrechen zu verhindern. Sie kann maximal im Nachhinein bei der Verfolgung der Täter helfen. Bei dieser Strafverfolgung bringt die VDS jedoch kaum messbare Vorteile im Vergleich zur konventionellen Ermittlungsarbeit.
Auch die geplante Neuregelung bleibt ein schwerer Eingriff in die Grundrechte. Nach Wegfall der EU-Richtlinie gibt es derzeit ohnehin keine Bestrebungen der Kommission, eine neue Regelung einzuführen. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum die VDS überhaupt eingeführt werden soll.
Die SPD Sachsen steht der Vorratsdatenspeicherung seit vielen Jahren kritisch gegenüber. Bereits 2008 hat ein Landesparteitag die Ablehnung beschlossen. Zuletzt wurde 2012 das SPD-Mitgliederbegehren gegen die Vorratsdatenspeicherung unterstützt.“
Hintergrund:
Beschluss des Landesparteitages: http://www.spd-sachsen.de/wp-content/uploads/2014/10/BE01-Mitgliederbegehren-zur-Vorratsdatenspeicherung.pdf