Kolbe: Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Asylbewerberleistungsgesetz umfassend umgesetzt

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat heute abschließend über eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes beraten. Damit werden die vom Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 18. Juli 2012 gemachten Vorgaben in geltendes Recht umgesetzt. Das Gericht erklärte damals vor allem die Höhe der Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz als unvereinbar mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums und verlangte eine Neuregelung. Der Deutsche Bundestag wird morgen in 2./3. Lesung über die Änderung abstimmen. Dazu erklärt die zuständige Berichterstatterin der SPD-Fraktion Daniela Kolbe (Leipzig):

„Mit dem heute gefassten Beschluss zum Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) legen wir die Leistungen für Asylsuchende rechtssicher fest und setzen endlich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Zudem werden Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, zukünftig ab Beginn ihres Aufenthalts Bildungs- und Teilhabeleistungen gewährt, wodurch die Möglichkeiten zur sozialen Integration verbessert werden.

Zudem verkürzen wir die Anwendungsdauer deutlich von bisher 48 auf 15 Monate. Durch die Herausnahme bestimmter Personengruppen mit humanitären Aufenthaltstiteln aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG werden die Länder und Kommunen jährlich um einen zweistelligen Millionenbetrag entlastet. Damit senden wir ein klares Signal an die von den steigenden Flüchtlingszahlen finanziell besonders betroffenen Kommunen, dass wir uns den Herausforderungen bewusst sind. Wir setzen uns zusätzlich dafür ein, dass es im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche über die Klärung der Finanzbeziehungen weitere finanzielle Unterstützung für Länder und Kommunen geben wird.

Die Regelung eines Nothelferanspruchs ist ein erster wichtiger Schritt, um die medizinische Versorgung von Asylbewerber/-innen zu verbessern. Wir gewährleisten damit eine medizinische Versorgung von Leistungsberechtigten in Eilfällen und regeln die Erstattung der Behandlungskosten.

In den kommenden Monaten werden wir das AsylbLG weiter reformieren. Mit der Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung im Bundesrat vom 19. September wird endlich der Vorrang des Geldleistungsprinzips statt dem Sachleistungsprinzip nach dem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen eingeführt. Wir erleichtern den Arbeitsmarktzugang und im Rahmen der Umsetzung der EU- Aufnahmerichtlinie streben  wir u.a. auch eine bessere medizinische Versorgung der Betroffenen an.“