Kolbe: Grund zum Feiern am Internationalen Frauentag: die Quote ist Gesetz!

Am 8. März feiern wir einen historischen Frauentag: Es ist der letzte, der ohne eine gesetzliche Quote für Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft und im Öffentlichen Dienst stattfindet. Der Gesetzentwurf zur Quote von Frauenministerin Manuela Schwesig wurde am heutigen Freitag im Parlament verabschiedet. Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe:

„Die Zeiten der wirkungslosen freiwilligen Vereinbarungen sind vorbei. Mit der Quote wird ein weiteres wichtiges SPD-Projekt aus dem Koalitionsvertrag erfolgreich abgeschlossen. Für Aufsichtsräte von börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt damit in Zukunft eine feste Geschlechter-Quote von 30 Prozent. 3.500 weitere Unternehmen sind verpflichtet, feste Zielgrößen für ihre Aufsichtsräte und die zwei darunter liegenden Führungsebenen zu erstellen und einzuhalten. Für die Gremien des öffentlichen Dienstes gilt ebenfalls eine Quote von 30 Prozent, die im Jahr 2018 auf 50 Prozent erhöht wird. Außerdem wird das Bundesgleichstellungsgesetz modernisiert.

Mehr Frauen in Führungspositionen sind ein wichtiger Schritt für die Gleichstellung von Frauen und Männern. Das Gesetz zur Quote kann aber nur ein Baustein von vielen sein. Deshalb wollen wir mehr:

ein starkes Gesetz zur Entgeltgleichheit, um die Lohnlücke zwischen Frauen und Männer von noch immer erschreckenden 22 Prozent zu bekämpfen, eine Familienarbeitszeit sowie den Ausbau von Ganztags-Kitas und –Schulen für eine bessere Vereinbarkeit. Die Kombination von Familie, Freizeit und existenzsichernder Erwerbsarbeit muss für alle möglich sein – unabhängig vom Geschlecht.“