Kolbe: Integrationsgesetz tritt in Kraft: Leichterer Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge und mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber
Am 6. August tritt das Integrationsgesetz mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Zahlreiche Regelungen erleichtern Geflüchteten die Integration. Daniela Kolbe (36), Generalsekretärin der SPD Sachsen und Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für das Integrationsgesetz:
„Viele Geflüchtete wollen schnell auf eigenen Beinen stehen. Mit dem Integrationsgesetz bekommen sie eine Perspektive für einen Neustart in Deutschland. Auch für sächsische Unternehmen sind die neuen Regelungen eine echte Chance. Ich hoffe und erwarte, dass sie diese Chance nutzen“, appelliert Kolbe.
Mit einem Bündel an Maßnahmen fördert das Gesetz die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Kolbe: „Die Integration in den Arbeitsmarkt ist einer der wichtigsten Schritte für Flüchtlinge. Mit dem Integrationsgesetz erleichtern wir darum den Zugang zum Arbeitsmarkt und schaffen gleichzeitig mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Ausbilder.“
So ermöglicht das Gesetz den Ländern die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre auszusetzen. Laut Bundesarbeitsministerium wird die Prüfung in 133 von 156 Agenturbezirken bundesweit ausgesetzt. In Sachsen machen alle Bezirke von der neuen Regelung Gebrauch. Asylsuchende und Geduldete können in Sachsen nun eingestellt werden, ohne dass vorher geprüft werden muss, ob hierfür auch Deutsche oder EU-Bürger zur Verfügung stehen. Kolbe: „Das ist eine Chance für viele Geflüchtete. Sie können jetzt ohne umständliche Prüfung eingestellt werden. Auch Leiharbeit ist nun möglich. Das kommt nicht nur Geflüchteten, sondern auch vielen Firmen entgegen.“
Mehr Rechtssicherheit gibt das Gesetz Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern, die Flüchtlinge einstellen. Kolbe: „Eine Duldung gilt nun für die gesamte Ausbildung. Und auch nach der Ausbildung besteht die Duldung bei einer adäquaten Beschäftigung für weitere zwei Jahre. Betriebe können sich jetzt sicher sein, dass engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Ausbildung beenden und später für den Betrieb auch erhalten bleiben können.“ Zudem wird die Duldung auch bei Abbruch einmalig um sechs Monate verlängert. „Das ist eine praktikable Lösung, denn es gibt viele Gründe für einen Abbruch. Auszubildende werden so in ihren Rechten gestärkt. Sie können sich innerhalb von sechs Monaten einen neuen Ausbildungsplatz suchen und gehen dem Ausbildungsmarkt nicht verloren.“