Kolbe: Mindestlohn gilt – Urteil zu Nachtzuschlägen stärkt Rechte der Arbeitnehmer
Am Mittwoch legte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt fest: Für Nachtzuschläge und Feiertagsvergütungen gilt der Mindestlohn als untere Basis. Damit stärken die Arbeitsrichter die Position tausender Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Schichtdienst.
Daniela Kolbe, Spitzenkandidatin und Generalsekretärin der SPD Sachsen: „Ich begrüße das Urteil des Bundesarbeitsgerichts und freue mich, dass alle im Schichtdienst nun in Zukunft finanziell besser dastehen. Noch wichtiger ist: Ausnahmen beim Mindestlohn werden beseitigt. Es war für uns als SPD immer selbstverständlich, dass der Mindestlohn auch für Nachtzuschläge und Feiertagsarbeit gilt. Nach der höchstrichterlichen Klärung hoffe ich, dass die Arbeitgeber dies zügig umsetzen.
Viele Sachsen und Sächsinnen arbeiten im Schichtbetrieb und sind damit großen gesundheitlichen Belastungen ausgesetzt. Es ist eine Sauerei, dass einige von Ihnen bisher nicht mal Mindestlohn erhielten. Ich danke daher besonders der Klägerin aus dem Freistaat, dass sie den Stein für diese wichtige Entscheidung ins Rollen gebracht hat.
Der Mindestlohn ist eine wichtige Errungenschaft, die wir als SPD durchgesetzt haben. Weitere Schritte müssen folgen, insbesondere eine höhere Tarifbindung und höhere Löhne im Osten. Dies nützt den Menschen, stärkt die Kaufkraft und die Wirtschaft profitiert. Eine Aufweichung des Mindestlohns, wie es etwa durch CDU und FDP planen, muss verhindert werden.“