Kolbe: Neuer Senat des Bundesgerichtshofs für Leipzig
Haushaltsausschuss gibt Gelder frei
Nach langwierigen Diskussionen soll der Bundesgerichtshof zwei neue Senate erhalten. Dem Haushaltsausschuss des Bundestages liegt eine Beschlussvorlage vor, einen neuen Zivilsenat in Karlsruhe und einen Strafsenat in Leipzig zu errichten. Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe:
„Endlich erhält Leipzig einen zusätzlichen Senat des Bundesgerichtshofes. Ein guter Tag für Sachsen und Leipzig. Damit macht der Bundestag ein Versprechen von 1992 wahr, die gravierende Ungleichverteilung der Bundesinstitutionen innerhalb der Bundesrepublik abzumildern und die ostdeutschen Bundesländer stärker zu berücksichtigen.
In der sogenannten ‚Rutschklausel‘ wurde damals festgeschrieben, dass für jeden neuen Zivilsenat in Karlsruhe jeweils ein weiterer der vier dort bestehenden Strafsenate nach Leipzig verlagert wird. Die jetzige Lösung folgt diesem Beschluss zwar nur in Teilen, da der neue Leipziger Senat nicht von Karlsruhe umzieht, sondern neu geschaffen wird. Es ist gleichwohl ein Kompromiss, von dem Leipzig stark profitiert und mit dem alle Beteiligten sehr zufrieden sein können.“
Hintergrund:
Die Föderalismuskommission des Deutschen Bundestages beschloss 1992 Vorschläge für eine ausgeglichene Verteilung von Bundesbehörden unter besonderer Berücksichtigung der neuen Länder, die unter anderem die Verlagerung von Bundesinstitutionen in die neuen Länder betrafen. Der Bundestag nahm diese Vorschläge mit einer großen Mehrheit am 26.06.1992 in Form einer namentlichen Abstimmung an.
Ein in Bezug auf die Verlagerung nach Sachsen beschlossener Vorschlag sieht vor, den 5. Strafsenat des BGH sowie für jeden neuen Zivilsenat zu den bestehenden 12 Senaten in Karlsruhe jeweils einen weiteren der vier Strafsenate nach Leipzig zu verlagern. Dieser Regelungsvorschlag wird als „Rutschklausel“ bezeichnet.