Landtag bringt Novellierung zur Bildungsempfehlung im Schulgesetz auf den Weg
In der heutigen Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport des Sächsischen Landtages wurde das „Vierte Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen“ mit weiteren Änderungen verabschiedet. Das Gesetz regelt die Bildungsempfehlung im Freistaat Sachsen neu und schafft so rechtzeitig Rechtssicherheit für Schüler, Eltern und Lehrer.
Dazu sagt der schulpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Lothar Bienst: „Am bewährten Modus der Bildungsempfehlung halten wir fest: Auch künftig geben die Lehrer den Eltern und Schülern eine klare und treffsichere Orientierung für die schulische Zukunft. Zugleich stärken wir das in der Sächsischen Verfassung verbriefte Elternrecht zur Letztentscheidung.“
Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sabine Friedel, ergänzt: „In der Anhörung im Dezember gab es weitere wertvolle Impulse. So haben sich die Koalitionsfraktionen entschieden, die Frist für die elterliche Letztentscheidung von zwei auf drei Wochen zu verlängern sowie klarzustellen, dass alle Schüler an einem einheitlichen Auswahlverfahren teilnehmen. Bei den in den kommenden Wochen anstehenden Entscheidungen in den Familien der derzeitigen Viertklässler werden die Eltern mit Augenmaß und in enger Beratung mit den Pädagogen über die schulische Laufbahn ihrer Kinder entscheiden.“
Hintergrund:
Beim Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule wird in Sachsen eine Bildungsempfehlung ausgesprochen. Die Kriterien für die Empfehlung finden sich bisher nicht im Schulgesetz. Diesen Zustand hatte Ende Oktober 2016 das Sächsische Oberverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt. Deshalb soll das Schulgesetz novelliert werden.