Michel/Pecher: Zukunftssicherungsfonds garantiert finanziellen Handlungsspielraum

In der heutigen Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses wurden das Haushaltsgesetz sowie das Haushaltsbegleitgesetz angehört. Gegenstand der Beratung war dabei auch die erneute Aufstockung des Zukunftssicherungsfonds, der Investitionen auch dann sichert, sollten in Zukunft dem Freistaat weniger Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

Dazu erklärt Jens Michel, haushaltspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages:

„Gegenstand der Anhörung war auch die im Regierungsentwurf vorgesehene weitere Aufstockung des Zukunftssicherungsfonds, um auch ab dem Jahr 2017  Investitionen etwa im Bereich des Krankenhausbaus, der Digitalen Offensive sowie der Verkehrsinfrastruktur  vornehmen zu können. Aus Sicht der CDU ist eine Feinjustierung bei diesem Gesetzentwurf überlegenswert. So werden wir prüfen, inwiefern der Haushalts- und Finanzausschuss vor einer Mittelbindung beteiligt werden muss. Wir werden das in den kommenden Tagen diskutieren. Außerdem haben zahlreiche Sachverständige auf die Notwendigkeit von ausreichenden Rücklagen und eine hohe Investitionsquote hingewiesen. Auch ich meine, dass diesem Punkt perspektivisch eine hohe Bedeutung zukommt. Mancher Lobbyist sollte seine Forderungen mehr an der Realität ausrichten.“

Mario Pecher, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:

„In der Anhörung wurde kritisiert, dass der Haushaltsausgleich in den Jahren 2015 und 2016 durch eine Entnahme aus der Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage erfolgen soll. Diese Kritik teilen wir, insbesondere vor dem  Hintergrund der positiven Konjunkturprognosen. Wir werden dies im Rahmen der Verhandlungen zum Doppelhaushalt korrigieren.“