Neuausrichtung des Straßenverkehrsgesetzes
Wir haben uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, dass wir das Straßenverkehrsrecht neu ausrichten wollen. Dabei sollen nicht mehr nur die Ziele Sicherheit und besserer Verkehrsfluss, sondern auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheit sowie städtebauliche Entwicklung berücksichtigt werden.
Hier braucht es neue Ansätze! Das aktuelle Straßenverkehrsgesetz (StVG) hat seine Ursprünge immerhin in den 1950er-Jahren und ist somit deutlich in die Jahre gekommen. Wenn vor Ort attraktive Radverkehrsnetze, sichere Fußwege und einheitliche Geschwindigkeitsbegrenzungen geschaffen werden sollen, stößt man schnell an Grenzen. Das aktuelle Straßenverkehrsgesetz verhindert häufig, dass Städte sich an die neuen Anforderungen dieser Zeit anpassen können.
Durch die Novelle sollen daher insbesondere Kommunen neue Handlungsspielräume bekommen, beispielsweise bei der Ausweisung von Tempo 30 Zonen oder auch der Neuaufteilung von Verkehrsflächen. Zwar werden auch nicht alle Fragen lokal geregelt werden können, aber dennoch gilt, dass Konflikte zwischen einzelnen Verkehrsträgern am besten dort ausgehandelt werden, wo sie sich abspielen – auf der lokalen Ebene.
Die Reform des StVG wollen wir im Deutschen Bundestag in den kommenden Monaten angehen. Den Startschuss dazu hat die SPD-Bundestagsfraktion in dieser Woche gegeben und auf Einladung der Arbeitsgruppe Verkehr eine Veranstaltung unter dem Titel „Mehr Kompetenz für Kommunen: Anforderungen und Perspektiven für ein modernes Straßenverkehrsgesetz“ durchgeführt.
Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Verbänden diskutierten gemeinsam die Anforderungen und Perspektiven für ein modernes und nachhaltiges Straßenverkehrsrecht.
Ein guter Abend, eine gute Diskussion und ein guter Start für die Reform des Straßenverkehrsgesetzes.
Detlef Müller, Bundestagsabgeordneter, stellv. Fraktionsvorsitzender