Neukirch: Spürbare Entlastungen für Betriebsrentner*innen vom Bundestag beschlossen

Dagmar Neukirch, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum Beschluss des Bundestages am 12.12.2019, die Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten zu senken:

+++ 300 Euro weniger Krankenkassenbeitrag pro Jahr +++ Freibetrag statt starrer Grenze +++ betriebliche Altersvorsorge wird gestärkt +++

„Bisher mussten Menschen, die eine Betriebsrente beziehen, ab einer Höhe von ca. 155 Euro den vollen Krankenversicherungsbeitrag, also Arbeitnehmer und Arbeitgeberanteil (‚Doppelverbeitragung‘), bezahlen. Schon bei einem geringfügigen Überschreiten dieser Freigrenze kam es so zu erheblichen Mehrbelastungen. Völlig zurecht haben viele Betroffene von der Bundespolitik gefordert, hier für eine bessere und gerechtere Regelung zu sorgen. Um es klar zu sagen: Die Doppelverbeitragung, die 2003 eingeführt wurde, war ein Fehler“, so Dagmar Neukirch am Freitag in Dresden.
Die neue Regelung sieht einen echten Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro vor. Nur für den Teil, der über diesem Betrag liegt, fallen ab 1.1.2019 noch Krankenversicherungsbeiträge an. Dieser Freibetrag sorgt dafür, dass alle Betriebsrentner*innen, die jetzt Beiträge zur Krankenversicherung zahlen müssen, um ca. 300 Euro pro Jahr entlastet werden.
Dagmar Neukirch: „Es ist gut, dass die Koalition von Union und SPD im Bund jetzt einen Kompromiss im Bundestag beschlossen hat, der die Betriebsrentner*innen schon ab 1. Januar 2020 um rund 300 Euro im Jahr entlastet. Die neue Regelung sorgt dafür, dass 60 Prozent der Betriebsrentner*innen weniger als die Hälfte des bisherigen Betrages bezahlen.“
„Uns ist bewusst, dass damit nicht alle Ungerechtigkeiten der Vergangenheit behoben werden können. Die neue Regelung greift aber die Forderungen der Betroffenen auf, sorgt für eine spürbare Entlastung für Bezieher*innen von Betriebsrenten und stärkt die betriebliche Altersvorsorge als beste Ergänzung zur gesetzlichen Rente“, so Neukirch abschließend.

Hintergrund:
Die bisherige Regelung sah eine Freigrenze von 155,75 Euro vor. Das heißt, dass für eine Rente, die über diesem Betrag lag, der volle Krankenversicherungsbeitrag von meist 15,5 Prozent (Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil) zu zahlen war. Wer 155 Euro Betriebsrente bezieht, zahlte keinen Krankenversicherungsbeitrag, wer 156 Euro bezieht, zahlte sofort den vollen Beitrag, also 15,5 Prozent von 156 Euro (24,18 Euro).

Die neue Regelung sieht statt der Freigrenze einen echten Freibetrag von zunächst 159,25 Euro vor. Nur für den Betrag der über diesem Freibetrag liegt, fallen nun noch Krankenversicherungsbeiträge an. Das heißt, jeder, der Krankenversicherungsbeiträge bezahlt, wird bei 15,5 Prozent KV-Beitrag um monatlich 24,68 Euro entlastet. Das sind 296 Euro im Jahr. Zudem wird der Freibetrag entsprechend der Lohnentwicklung angepasst.

Die neue Regelung greift auch bei Verträgen, die eine Einmal-Auszahlung vorsehen, indem der Auszahlungsbetrag rechnerisch auf 120 Monate, also 10 Jahre, verteilt wird.

Beispielrechnungen:
Annahmen
Freigrenze (alte Regelung): 159,25 Euro
Freibetrag (neue Regelung): 159,25 Euro
Krankenversicherungsbeitrag: 15,5 Prozent.