Pallas: Jetzt gibt es keine Ausreden mehr – Mieterinnen und Mieter schützen!

SPD-Wohnungsexperte Albrecht Pallas sieht in dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Mietpreisbremse ein wichtiges Signal. Jetzt gebe es keine Ausflüchte mehr, Mieterinnen und Mieter in Sachsen besser zu schützen:

 

„Die 2015 beschlossene Mietpreisbremse ist laut Bundesverfassungsgericht nicht zu beanstanden. Jetzt gibt es keine Ausflüchte mehr, Mieterinnen und Mieter stärker zu schützen und für bezahlbares Wohnen zu sorgen. Das ist ein Grundanliegen der SPD. Neben der Mietpreisbremse wollen wir, dass die Mieten in unseren Großstädten gedeckelt werden können.

 

Bezahlbares Wohnen ist eine der entscheidenden sozialen Fragen unserer Zeit. Jeder hat das Recht, angemessen und sicher zu wohnen – das schließt auch die Wohnkosten mit ein. Die SPD will, dass die Menschen in Sachsen künftig nicht mehr als ein Drittel ihres Nettoeinkommens für die Warmmiete aufbringen müssen. Wohnen darf kein Luxus sein!

 

Deshalb fordere ich den sächsischen Innenminister erneut auf, in Leipzig und Dresden endlich die Mietpreisbremse anzuordnen. Das kann er schnell und unbürokratisch mit einer Verordnung tun.“

 

Weiterhin erklärt Pallas die Ziele der sächsischen SPD für die nächsten Jahre: „Wir werden einen sächsischen Mietendeckel entwickeln, mit dem in belasteten Wohnungsmärkten auf mehrere Jahre Mieterhöhungen ausgeschlossen werden können. Die bisherige Mietpreisbremse hat sich an einer Obergrenze orientiert, die sich aus den ortsüblichen Mieten errechnet hat und 10% Mietsteigerungen erlaubt hat. Die Mietpreisbremse war nur für neuen Wohnraum vorgesehen. Der Hauptunterschied ist also, dass der Mietendeckel für alle Mieterinnen und Mieter gilt, die aktuell von Mieterhöhungen betroffen sind oder umziehen wollen. In den belasteten Stadtteilen sollen Mieten gedeckelt werden können, die über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen