Pallas: SPD schützt Mieter
Die SPD-Fraktion im Bundestag hat enge Grenzen dafür durchgesetzt, wie Vermieter die Kosten für Sanierung und Umbauten auf Mieter umlegen dürfen. Das neue Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden.
Dazu Albrecht Pallas, Sprecher für Wohnungsbau und Stadtentwicklung der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, am Mittwoch:
„Dass die Kosten für Mietmodernisierungen nur noch zu maximal acht Prozent auf die Mieter umgelegt werden können, ist eine sehr gute Botschaft für alle Mieter“, so Albrecht Pallas, wohnungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag. Bisher konnten Wohnungskonzerne nach dem Umbau einer Wohnung die Gesamtmiete um mehr als 40 Prozent erhöhen, weil sie nach bislang geltendem Recht bis zu elf Prozent der Kosten von Modernisierungen auf die Jahresmiete umlegen dürfen.
„Zukünftig werden Mieter vor einem unsozialen Herausmodernisieren insbesondere durch große Wohnkonzerne geschützt und in ihren Rechten gestärkt“, sagt Albrecht Pallas zur neuen Regelung.
Zudem hat die SPD-Bundestagsfraktion durchgesetzt, dass auf die Miete infolge von Modernisierungen künftig nur höchstens drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren umgelegt werden dürfen. Bei Wohnungen mit weniger als sieben Euro pro Quadratmeter beträgt die Umlage sogar nur zwei Euro innerhalb von sechs Jahren.
„Wohnen muss auch für die Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bezahlbar bleiben. Das gilt für das Land genauso wie für die großen Städte“, so Albrecht Pallas.
In den Ballungszentren Sachsens steigen die Mieten allerdings sehr schnell, wie aktuell auch der Dresdner Mietspiegel für 2019 zeigt. Die Teuerung kommt vor allem durch Neuvertragsmieten zustande. Aus Sicht der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag ist es darum dringend geboten, dass die Staatsregierung für Dresden und Leipzig die Mietpreisbremse einführt. Das wäre schnell und unbürokratisch durch eine Verordnung des Innenministeriums möglich. Die SPD will zusätzlich mehr bezahlbaren Wohnraum über den sozialen Wohnungsbau schaffen, da bezahlbarer Wohnraum insbesondere in den Großstädten weiter knapper wird.
„Bezahlbares Wohnen ist zu einer wichtigen sozialen Frage unserer Zeit geworden. Die SPD will deshalb alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, damit Wohnen bezahlbar bleibt“, so Albrecht Pallas abschließend.
Hintergrund:
Diese Woche werden im Bundestag engere Grenzen für die Umlage von Modernisierungskosten beschlossen. Diese hatte die SPD-Fraktion durchgesetzt. So darf die Miete durch die Umlage von Modernisierungskosten künftig nur um drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Bei Wohnungen, bei denen die Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter beträgt, darf sie sogar nur um zwei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren steigen. Beispiel: Beträgt die Miete einer 60 Quadratmeter-Wohnung sechs Euro pro Quadratmeter und somit monatlich 360 Euro, darf die Miete durch eine oder mehrere Modernisierungen nur um zwei Euro pro Quadratmeter und damit auf monatlich 480 Euro innerhalb von sechs Jahren steigen, gleichgültig wie hoch die tatsächlichen Modernisierungskosten sind. Das ist ein wichtiger Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion für alle Mieterinnen und Mieter, weil Wohnungskonzerne durch Modernisierungen bisher Mieterhöhungen von mehr als 40 Prozent geltend machen konnten.
Dass die SPD-Bundestagsfraktion die bundesweite Geltung dieser beiden Regelungen durchgesetzt hat, ist eine gute Nachricht für Mieter, weil es anders als bei der Mietpreisbremse nicht mehr von den Landesregierungen abhängt, wo die Regelung tatsächlich angewandt wird.