Pallas: Wir verbessern den Bevölkerungsschutz
Heute hat der Sächsische Landtag eine kleine Novelle zum Sächsischen Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetz (Blaulicht-Gesetz) sowie einen das Gesetz begleitenden Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen von SPD und CDU beschlossen.
Dazu Albrecht Pallas, Sprecher für Feuerwehr und Rettungsdienste der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„Heute haben wir eine kleine Novelle des sächsischen Blaulicht-Gesetzes durch den Landtag gebracht. Im Fokus stehen dabei vor allem Feuerwehr-Themen. Dazu zählen bessere Leistungen für Feuerwehrleute bei Unfällen und Krankheiten, ein neuer Einsatzdienst bei der Landesfeuerwehrschule, die Möglichkeit für die Städte und Dörfer, einen hauptamtlichen Wehrleiter einzustellen, das Technische Hilfswerk (THW) als Bundesanstalt wird als Akteur ins Gesetz mit aufgenommen und wir schaffen die gesetzliche Grundlage für den Aufbau einer Landeszentralstelle für die psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)“, so Albrecht Pallas am Donnerstag.
„Als SPD ist es uns wichtig, öffentlich allen haupt- und ehrenamtlichen Blaulicht-Akteuren Danke zu sagen. Uns ist klar, dass wir beim Blaulicht-Gesetz noch weit größeren Änderungsbedarf haben, besonders im Bereich der Rettungsdienste aber auch zu den Themen überregionaler Brandschutzbedarfspläne oder Einsatzformen und Zusammenwirken. Dies war jetzt nicht zu lösen. Aber wir setzen uns für ein große Blaulicht-Novelle gleich zu Beginn der kommenden Legislatur ein.
Auch zum Thema ‚Helfergleichstellung‘ haben wir heute Entscheidungen getroffen. So haben ehrenamtliche Helfer*innen im Katastrophenschutz, die sich in der Gruppe ,#Status6‘ organisieren, zu Recht lange darauf hingewiesen, dass sie anderen ehrenamtlichen Blaulichthelfern, wie zum Beispiel Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr, rechtlich gleichgestellt werden wollen. Dabei geht es um Freistellung und Entschädigung für ihren Verdienstausfall, wenn sie zu einem Einsatz gerufen werden, der unterhalb eines Katastrophenalarms liegt – denn das ist die große Mehrheit ihrer Einsätze. Bereits im Doppelhaushalt 2019/20 konnten wir den Katastrophenschützern helfen und mehr Geld dafür bereitstellen, dass ihre Einheiten künftig besser untergebracht werden und auch sie eine dem bereits eingeführten Feuerwehrführerschein entsprechende Förderung erhalten.
Nach intensiver Beratung im Innenausschuss wurde klar, dass die Katastrophenschutz-Helfer*innen im Gesetz theoretisch bereits gleichgestellt sind. Das Recht wird von den Landkreisen aber teilweise falsch angewendet. Deshalb haben wir als SPD das sächsische Innenministerium beauftragt, die Freistellungs- und Entschädigungsregelungen durch entsprechende Anwendungshinweise klarzustellen und sachsenweit zu harmonisieren. Damit wird die ‚Helfergleichstellung‘ im ganzen Land praktisch umgesetzt.
Mit dem das Gesetz begleitenden Antrag von SPD und CDU ersuchen wir die Staatsregierung zudem, für eine in der kommenden Legislatur zu erarbeitende große Gesetzes-Novelle Vorbereitungen zu treffen. Diese betreffen im Bereich der Rettungsdienste vor allem die Bereichsausnahme bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Denn wir wollen auch künftig eine gute, schnelle und sichere medizinische Notfallversorgung für alle Menschen in Sachsen gewährleisten.“