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Kinder-, Jugend-, Bildungs- und Familienpolitik
DAS FUNDAMENT FÜR DIE ZUKUNFT LEGEN
KINDER, JUNGE MENSCHEN UND FAMILIEN
In was für einer Welt unsere Kinder künftig leben, hängt von uns ab. Wie sie darin leben werden, von ihnen selbst. Wir – als Eltern und als Gesellschaft – haben eine gemeinsame Aufgabe: Unsere Kinder mit allem, was sie für ein gutes Leben brauchen, auszurüsten. Das bedarf Zuwendung und Geborgenheit, Anregung, Erziehung und Lehre, nicht zuletzt Vorbild, Inspiration und Raum zur Selbstbestimmung.
Wie Menschen aufwachsen, prägt ihre Persönlichkeit. Die in unserer Kindheit gemachten Erfahrungen, erlernten Fähigkeiten und die erhaltene Zuwendung sind das Fundament, auf dem wir stehen. Und von dem aus wir uns ein Leben lang weiter entwickeln. Für die Zukunft unserer Gesellschaft ist es also von immenser Bedeutung, wie unsere Kinder aufwachsen. Deshalb weisen wir die Verantwortung dafür nicht allein den Eltern zu, wie es konservative Politik gern tut. Wir alle als Gemeinschaft tragen Verantwortung für das Leben und die Zukunft unserer Kinder.
„Um ein Kind aufzuziehen, braucht es ein ganzes Dorf“, sagt das berühmte afrikanische Sprichwort nicht umsonst. In unserer heutigen Welt sind soziale Einrichtungen dieses Dorf: Hebammen, die Gesundheitsfürsorge und die Familienberatung sorgen dafür, dass der Start ins Leben gelingt. Kinderkrippen und Kindergärten bieten ein geborgenes Umfeld, um die Welt zu erkunden und den Umgang mit anderen Kindern zu erfahren. Unsere Schulen vermitteln Fähigkeiten, Wissen und Werte. In den Berufsschulen und Hochschulen eignen sich junge Menschen Kompetenzen für die Arbeitswelt an. Und Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe laden zur Auseinandersetzung mit sich selbst und anderen Menschen ein.
Es mag wissenschaftlich noch zu klären sein, welchen Anteil die genetische Veranlagung, die Familie, die Bildungseinrichtungen und das soziale Umfeld an der Herausbildung einer Persönlichkeit haben. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar: Wir wollen eine Gesellschaft, die an all diesen Stellen ihr Bestes tut, um Kindern eine gute Zukunft zu ermöglichen.
DAMIT DER START INS LEBEN GELINGT
Am Anfang eines neuen Lebens braucht es zuallererst eine Entscheidung: Die Entscheidung einer Familie für Kinder. Diese Entscheidung trifft jede Familie ganz individuell, aus unterschiedlichen Gründen. Die gesellschaftlichen Umstände beeinflussen diese Entscheidung: Haben Familien finanzielle Sicherheit? Lassen sich Familie und Beruf vereinbaren? Ist das Wohn- und Lebensumfeld kinder- und familienfreundlich?
Unsere Familienpolitik hat ein klares Ziel: Für die Eltern soll bei der Entscheidung über ihren Kinderwunsch allein der persönliche Kinderwunsch ausschlaggebend sein. Das gesellschaftliche Umfeld soll eine Unterstützung sein, keine Hürde. Finanzielle Fragen, berufliche Fragen, Infrastrukturfragen – all das soll keine Rolle spielen müssen, wenn sich junge Menschen für die Gründung einer Familie entscheiden. Deshalb ist es für uns selbstverständlich, dass ungewollt kinderlose Paare bei ihrer Kinderwunschbehandlung vom Staat finanziell unterstützt werden. Dass auch Regenbogenfamilien das Recht haben, ein Kind zu adoptieren. Und genauso, dass Frauen bei ungewollter Schwangerschaft Informationen und Hilfe erhalten und diese nach einer reiflichen Entscheidung beenden können, wenn sie das für die bessere Entscheidung halten.
- Vom ersten Augenblick an brauchen Kinder Zuwendung und Geborgenheit. Hebammen sind für junge Familien wichtige Begleiterinnen bereits vor der Geburt. Deshalb haben wir die Koordinierungsstelle „Hebammen in Sachsen“ eingerichtet und mit dem „Landesprogramm zur Sicherung der Hebammenversorgung“ für eine bessere Unterstützung der Hebammen gesorgt.
- Wir haben mit zusätzlichen Mitteln Schwangerschaftsberatungsstellen und Einrichtungen der Familienhilfe auskömmlich und verlässlich finanziert. Und wir haben schon heute mehr als 30 Kindertagesstätten sachsenweit zu Eltern-Kind-Zentren ausgebaut.
- In unseren Kinderkrippen und Kindergärten haben wir den Betreuungsschlüssel Schritt für Schritt verbessert, vier Mal in Folge. Dadurch gibt es in Sachsen 2.800 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher. Mit der neu eingeführten Vor- und Nachbereitungszeit sorgen wir außerdem dafür, dass ihnen mehr Zeit für ihre Arbeit zur Verfügung steht.
UNSERE ZIELE FÜR KINDERKRIPPEN UND KINDERGÄRTEN
Kinderkrippen und Kindergärten sind nicht nur Betreuungseinrichtungen, die den Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sichern. Für die gute Entwicklung von Kindern ist das Aufwachsen mit anderen Kindern von großer Bedeutung. Krippen und Kindergärten sind deshalb auch Bildungseinrichtungen, in denen Kinder Anregung erhalten und sich mit sich selbst und ihrer Umwelt auseinandersetzen. Und gute Bildung braucht Zeit. Der sächsische Bildungsplan für die Kindertagesstätten ist eine wertvolle Grundlage für die Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher. Wir werden den begonnenen Weg fortsetzen und mit mehr Personal für mehr Zeit und Zuwendung für unsere Kinder sorgen.
- Die schrittweise Verbesserung des Betreuungsschlüssels setzen wir fort. Dafür novellieren wir das Sächsische Kita-Gesetz. Die Personalausstattung soll künftig auch Fehlzeiten, die durch Urlaub, Mutterschutz, Krankheit oder Weiterbildung entstehen, abfedern können. Dabei bleibt es uns wichtig, dass in sächsischen Kitas pädagogische Fachkräfte eingesetzt und umfangreiche Betreuungszeiten angeboten werden.
- Wir bauen weitere Kinderkrippen und Kindergärten zu Eltern-Kind-Zentren (EKiZ) aus. Hier erhalten junge Familien fachkundige Beratung in ihren Lebensfragen, soziale Begleitung und nicht zuletzt Austauschmöglichkeiten mit anderen jungen Eltern.
- Bei besonderen Bedarfslagen braucht es besondere Hilfe. Mit dem Programm „Kinder stärken“ erhalten jene Kinderkrippen und Kindergärten gezielte Unterstützung, in denen viele Kinder mit Schwierigkeiten in ihrer Lebenssituation zu kämpfen haben. Nach dem Auslaufen der europäischen Förderung hierfür im Jahr 2021 werden wir die besondere Unterstützung solcher Kitas anhand sozialräumlicher Kriterien mit Landesmitteln fortsetzen.
- Für diese Verbesserungen braucht es Personal. Wir reformieren die Erzieher/innen-Ausbildung, damit mehr junge Menschen diesen Beruf wählen. Mit der Schulgelderstattung geht Sachsen ab diesem Jahr einen ersten Schritt. Wir wollen, dass Erzieherinnen und Erzieher künftig eine bundesweit einheitlich geregelte und vergütete praxisverbundene Ausbildung erhalten.
- Wer Bildung sagt, muss auch Kostenfreiheit sagen. Wir wollen langfristig erreichen, dass Kinderkrippe und Kindergarten kostenfreie Bildungseinrichtungen sind. Aber: Wenn die Elternbeiträge abgeschafft werden, muss das ausfallende Geld woanders herkommen. Wir drängen deshalb auf eine bundesweite Reform der Steuer- und Familienpolitik, die für eine verlässliche Finanzierung von Kinderkrippen und Kindergärten sorgt.
- „Sei selbst die Veränderung, die du in der Welt sehen willst“, heißt es. Deshalb schaffen wir zuerst die Elternbeiträge für den Hort ab und kompensieren die Einnahmeausfälle aus Landesmitteln. So macht Sachsen den ersten Schritt in die Beitragsfreiheit. Gleichzeitig können wir so unsere Grundschulen zu echten und kindgerechten Ganztagsschulen entwickeln.
UNSERE ZIELE FÜR SCHULEN UND HORTE
Kinder lernen gern. Doch Untersuchungen zeigen immer wieder: Mit zunehmendem Alter nimmt die Schulfreude von Kindern und Jugendlichen kontinuierlich ab. Hierfür mag es eine Reihe von Gründen geben, die im Älterwerden an sich und in der Pubertät liegen. Doch ein Teil der Ursachen ist auch in der Schule selbst zu suchen. Der Bildungsforscher Otto Herz hat den schönen Satz geprägt, dass die Schule von heute versuche, in einer Form des 19. Jahrhunderts mit Lehrkräften des 20. Jahrhunderts die Kinder des 21. Jahrhunderts zu unterrichten. Es ist höchste Zeit, neue Wege zu gehen.
So vielfältig, wie das Leben ist, so vielfältig sind die Menschen darin. Das gilt erst recht für Kinder. Wie schnell ein Kind laufen, wie gut es rechnen kann, wie geschickt es im Umgang mit Werkzeug ist oder wie talentiert in Kunst und Musik, hängt von vielen Faktoren ab. Dabei spielen Anregung und Übung eine Rolle, genauso aber auch Veranlagung und körperliche Voraussetzungen. Hinzu kommt: Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell und absolvieren Entwicklungsschritte in unterschiedlicher Reihenfolge. Das ist nicht nur im Kleinkindalter so, sondern setzt sich bis ins Erwachsensein fort.
In der „normalen“ Schule von heute ist aber für so viel Unterschiedlichkeit wenig Platz. Mit einheitlichen Aufgaben und klar definierten Noten in fest umrissenen Unterrichtsfächern werden die Leistungen der Schülerinnen und Schüler vermessen. Doch während Noten ja eigentlich den Leistungswillen von Kindern bewerten sollten, messen sie so viel von den angeborenen Voraussetzungen mit ein. Die Folge: In den Bereichen, in denen ein Kind besonders gut ist und ohne Anstrengung gute Noten erhält, verschenken wir wertvolle Leistungsbereitschaft für weiterführendes Lernen und regen nicht an. Und in jenen, wo ein Kind Schwierigkeiten hat oder langsamer als der Durchschnitt der Klasse ist, führen schlechte Noten zu kontinuierlicher Demotivation.
Bildungswissenschaft und Pädagogik haben seit vielen Jahren gute Antworten auf die Frage, wie die Schule bei Kindern und Jugendlichen Lernfreude und Bildungserfolg verbinden kann. Binnendifferenzierter Unterricht, individuelle Rückmeldungen statt oder notfalls ergänzend zu Schulnoten, Methodenvielfalt und Bewegungsförderung lauten unter anderem die Stichworte hierfür. Auch auf die aktuellen Herausforderungen unseres Bildungssystems – Integration und Inklusion – sind diese Stichworte die richtige Antwort. Deshalb ist es uns wichtig, Bedingungen zu schaffen, in denen Schulen die Erkenntnisse der Bildungswissenschaft in die Praxis umsetzen können.
Und schließlich wird es auch bildungspolitisch Zeit, den Blick ins Morgen zu richten: Die Digitalisierung der Arbeits- und Lebenswelt stellt gänzlich neue Anforderungen an unsere Schulen. Wenn sich ändert, wie wir arbeiten, muss sich auch ändern, wie wir lernen. Der Soziologe Niklas Luhmann formulierte es einst so: „Es müsste eine Pädagogik geben, die den zu erziehenden Nachwuchs auf eine unbekannt bleibende Zukunft einstellt. Die Konsequenz wäre, dass das Lernen von Wissen weitgehend ersetzt werden müsste durch das Lernen des Entscheidens.“ Ein großer Teil der auf Wiederholung und Berechenbarkeit basierenden Arbeit wird künftig von Maschinen erledigt werden. Menschliche Arbeit wird sich vor allem dem Unberechenbaren, dem Einzigartigen widmen und deshalb wesentlich aus dem Umgang mit anderen Menschen (statt mit Roh- und Werkstoffen) bestehen. Damit werden Fähigkeiten wie Kommunikation, Empathie, Lern- und Urteilsfähigkeit wichtiger, die mit solidem Wissen über den Umgang mit digitalen Geräten und Diensten sowie künstlicher Intelligenz begleitet werden müssen.
Es gibt also enorm viel zu tun, um unser Schulsystem für das 21. Jahrhundert zu rüsten. Doch nicht nur in Sachsen, sondern bundesweit haben in den letzten Jahren vor allem der Mangel an Lehrkräften und der dadurch entstehende Unterrichtsausfall die bildungspolitischen Debatten bestimmt; garniert mit Auseinandersetzungen darüber, welche Schulform nun die beste sei. Das ist natürlich absolut nachvollziehbar. Ohne Lehrkräfte findet nun einmal kein Unterricht statt. Der Freistaat Sachsen hat es über viele Jahre versäumt, genügend Lehrkräfte einzustellen. Die Planungen der CDU/FDP-Regierung sahen einen kontinuierlichen Abbau der Lehrerstellen auf 25.400 Stellen im Jahr 2019 vor. Zahlreiche Schulstandorte wurden bis 2014 geschlossen, Unterstützungssysteme wie Schulpsychologen reduziert.
- Seit unserem Regierungsantritt im Herbst 2014 haben wir insgesamt 5.000 zusätzliche Stellen für Lehrkräfte geschaffen. Wir haben außerdem endlich für Gerechtigkeit gesorgt: Alle Lehrkräfte in allen Schularten werden im Freistaat Sachsen gleich eingruppiert.
- Mit dem Landesprogramm Schulsozialarbeit, mit dem Einsatz von Praxisberatern, mit der Verdoppelung der Mittel für Ganztagsangebote und auch mit dem Programm Schulassistenz haben wir dafür gesorgt, dass mehr Personal aus unterschiedlichen Professionen an unseren Schulen tätig ist. Damit erhalten einerseits die Lehrkräfte Unterstützung. Andererseits sind so vor allem für die Schülerinnen und Schüler wichtige neue Ansprechpartner und Impulsgeber in den Schulalltag getreten.
- Mit dem neuen Schulgesetz haben wir den Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule gänzlich neu gestaltet: Selbständigkeit, wertorientierte Bildung und der Erwerb von Kompetenzen spielen hierin eine große Rolle. Das Gesetz ermöglicht außerdem den Erhalt und die Neugründung kleiner Schulstandorte, es eröffnet zahlreiche pädagogische Freiheiten wie das jahrgangsübergreifende Lernen oder den Unterricht in Blöcken und Epochen. Und es stärkt den Stellenwert der Oberschule sowie der beruflichen Bildung.
Mit der Bildungspolitik der letzten fünf Jahre haben wir nicht nur die schwerwiegenden Fehler der CDU/FDP-Regierung repariert. Wir haben dafür gesorgt, dass die Ausbildung neuer Lehrkräfte kontinuierlich, flächendeckend und endlich bedarfsgerecht erfolgt. Wir haben dafür gesorgt, dass der Lehrkräftemangel Schritt für Schritt behoben wird, dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger gut ausgebildet werden und dass das Elternrecht zur freien Schulwahl gestärkt wird. Wir haben die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die Bildungspolitik nun in den kommenden Jahren tatsächlich der Zukunft zuwenden kann.
- In den nächsten Jahren legen wir den Schwerpunkt unserer Bildungspolitik auf die inhaltliche Weiterentwicklung der Schule. Wir berufen Lehrplankommissionen für alle Fächer ein und erarbeiten Richtlinien zur Neuorientierung des Prüfungswesens.
- Die Neufassung der Lehrpläne soll auf den Erkenntnissen der Bildungswissenschaft beruhen und wesentliche Einsichten aus den Natur- und Sozialwissenschaften zur Funktionsweise des Lernens und zur Zukunft der menschlichen Arbeit aufnehmen. Zu diesem Zweck richtet der Sächsische Landtag eine Enquete-Kommission „Schule der Zukunft“ ein.
- Die Enquete-Kommission „Schule der Zukunft“ bezieht außerdem die Expertise der berufsständischen Vertretungen ein, jene von Wohlfahrtsorganisationen und Kirchen sowie Vertreterinnen und Vertreter des Landesschülerrats und des Landeselternrats. Ihre Empfehlungen begleiten die Arbeit der Lehrplankommissionen.
- In der Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte nehmen Methoden zum binnendifferenzierten Unterrichten einen Schwerpunkt ein. Die Erteilung von Noten wird durch die Vergabe individueller Rückmeldungen an die Schülerinnen und Schüler zu ihren Fähigkeiten, ihrem Leistungsstand und ihren Lernzielen ergänzt.
- Schulen verbinden sich stärker mit ihrem Umfeld, der Unterricht wird fachübergreifend um Projekte mit ortsansässigen Unternehmen, Sozial- und Kultureinrichtungen ergänzt. Schülerinnen und Schüler lernen selbstständiger; in Gruppenphasen und in der Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern stärken sie ihre kommunikativen Fähigkeiten.
- Der binnendifferenzierte Unterricht wird durch die Einführung des team teaching unterstützt. Zu diesem Zweck werden die Programme „Schulassistenz“ und „teach first“ fortgeführt. Ziel ist es, ein Drittel der Unterrichtsstunden mit mehr als einer Lehrkraft im Unterricht zu halten. Die künftige Lehrbedarfsplanung berücksichtigt das durch die Planung zusätzlicher Stellen und die Herausnahme der Unterrichtsverpflichtung der Lehramtsanwärter/innen aus dem Personalkontingent.
- Die Lehrbedarfsplanung sieht langfristig die schrittweise Reduzierung des Pflichtstundenmaßes von Lehrkräften auf 23 Stunden vor. Die gewonnene unterrichtsfreie Zeit nutzen Lehrkräfte zur pädagogischen Weiterentwicklung ihres Unterrichts, für ihre Klassenleitertätigkeit und zur Stärkung der Elternarbeit sowie zur Zusammenarbeit mit externen Projektpartnern der Schule.
- Für eine solche Verbesserung der Lehrer-Schüler-Relation und der Unterrichtskultur müssen insgesamt mehr finanzielle Mittel für zusätzliches Personal aufgebracht werden. Der Freistaat Sachsen wird sich deshalb für die bundesweite Abschaffung des Beamtenstatus von Lehrkräften einsetzen. Der Beamtenstatus ist inhaltlich nicht sachgerecht, er schwächt die Landeshaushalte und die Sozialversicherungssysteme und er verhindert eine Erhöhung jener Bildungsausgaben, die dem Lernen der Schülerinnen und Schüler tatsächlich zugute kommen.
- Wir erhöhen den Anteil schulscharfer Ausschreibungen und stärken die Mitsprache der Schulleitungen bei der Besetzung von Stellen. Mittelfristig wollen wir die derzeitige zentralisierte Schulverwaltung des Landes durch eine eigenverantwortliche budgetierte Verwaltung der Schule ersetzen. Weil hierfür umfangreiche Änderungen nötig sind, berufen wir einen Runden Tisch Schulverwaltung ein, der aus dem Kultusministerium, den kommunalen Spitzenverbänden, den Schulleitungsverbänden und der Personalvertretung der Lehrkräfte besteht.
- Der Runde Tisch Schulverwaltung hilft auch dabei, landesweite Lösungen zur Digitalisierung der Schule zu verbessern und neu einzuführen. Die Plattformen LernSax und SaxSVS werden um Instrumente wie das elektronische Klassenbuch und digitale Selbstlernangebote ergänzt. Mit den Mitteln des Bundes und des Landes werden alle Schulen im Freistaat Sachsen bis zum Jahr 2021 per Glasfaser mit breitbandigem Datenanschluss versorgt.
- Die Schulträger, also die Kommunen, sind ebenfalls gefragt, wenn es um die räumliche Gestaltung unserer Schulen geht. Binnendifferenzierter Unterricht braucht zusätzliche Räume für Gruppen- und Selbstlernphasen. Mit der Bildung multiprofessioneller Teams an unseren Schulen werden zusätzliche Räume für die Schulsozialarbeit und für Berufsorientierung erforderlich. Und nicht zuletzt brauchen Lehrkräfte eigene Arbeitsplätze in den Schulen, um die unterrichtsfreie Zeit für Beratung, Elterngespräche und Unterrichtsvorbereitung nutzen zu können.
- Der Freistaat Sachsen hat deshalb vor einigen Jahren sein Musterraumprogramm aufgehoben. Zu lange hat es verhindert, dass Schulen nach den tatsächlichen Bedürfnissen von Schülern und Lehrkräften gestaltet wurden. Wir stellen für die räumliche Umsetzung pädagogischer Konzepte und die erforderliche sachliche Ausstattung zusätzliche Fördermittel bereit.
- Fördermittel gibt es ebenfalls für die Einrichtung von Horträumen an den Grundschulen. Denn mit der räumlichen Verbindung von Grundschule und Hort gelingt die Entwicklung von kindgerechten Ganztagsschulen, in denen Unterricht, Selbstlernphasen und Freizeit im Rhythmus der Schülerinnen und Schüler über den ganzen Tag verteilt werden. Ein solches rhythmisiertes Konzept lebt davon, dass Lehrkräfte und Horterzieher/innen gemeinsam tätig sind. Deshalb schaffen wir die Elternbeiträge für den Hort ab, damit ihn alle Kinder im Rahmen der Ganztagsschule nutzen können.
- In Ganztagsschulen arbeiten Lehrkräfte und Erzieher gleichzeitig und gleichberechtigt. Wir schaffen eine gemeinsame Team- und Leitungsstruktur und stellen beiden Berufsgruppen zusätzliche Zeit für die gemeinsame Arbeit zur Verfügung.
- Die Schule soll nah am Wohnort sein. Das ist uns bei der Grundschule besonders wichtig. Mit dem neuen Schulgesetz haben wir vielen Gemeinden die Möglichkeit gegeben, die Schule wieder zurück ins Dorf zu holen. Mit jahrgangsübergreifendem Unterricht und dank der abgesenkten Mindestschülerzahlen kann selbst in kleinen Orten eine Grundschule eröffnet werden. So lernen die Kinder in ihrem heimatlichen Umfeld, statt täglich große Strecken per Schulbus zurücklegen zu müssen.
- Eine stabile Lernumgebung hat, das zeigen viele Studien, einen positiven Einfluss auf den Bildungserfolg. Das längere gemeinsame Lernen ist uns deshalb ein wichtiges Anliegen. Gemeinschaftsschulen ermöglichen Kindern den Verbleib im gewohnten Umfeld. Freundschaften und sozialen Beziehungen werden erhalten, der soziale Zusammenhalt gestärkt. Gemeinschaftsschulen fördern den binnendifferenzierten Unterricht und eine moderne Schulkultur. Und sie ermöglichen es, ein dichteres Schulnetz zu knüpfen und Lehrkräfte flexibel einzusetzen. Der Volksantrag „Gemeinschaftsschule in Sachsen – Länger gemeinsam lernen“ ist ein kluger Gesetzentwurf. Gemeinschaftsschulen werden ermöglicht, wo es alle wollen. So wird endlich auch in Sachsen Schulfrieden hergestellt. Wir setzen den Volksantrag um – ohne Wenn und Aber. Wer mit der SPD regieren will, muss Ja zum längeren gemeinsamen Lernen sagen.
- Die Schule der Zukunft braucht kluge und flexible Pädagoginnen und Pädagogen, welche die Entwicklungen in unserer Gesellschaft aufmerksam verfolgen. Deshalb werden wir in einem Lehrerbildungsgesetz klare Vorgaben für die Veränderung des Lehramtsstudiums formulieren. Wir stärken die bildungswissenschaftlichen Anteile im Studium und legen einen Schwerpunkt auf didaktische Methodenvielfalt.
- Förderpädagogik, Medienbildung und Bewegungsförderung werden in jedem Fach zu festen Bestandteilen des Studiums. Wir ermöglichen die Stufenausbildung, mit der Lehrkräfte in verschiedenen Schularten unterrichten können. Für Absolventinnen und Absolventen fachwissenschaftlicher Studiengänge richten wir ein Masterstudium Lehramt ein, um einen professionellen Quereinstieg zu ermöglichen.
- Gemeinsam mit den anderen Bundesländern aktualisieren wir die „Standards für die Lehrerbildung“ der Kultusministerkonferenz. Hier sehen wir künftig auch Ein-Fach-Lehrämter vor, wie wir sie aus dem europäischen Ausland kennen.
UNSERE ZIELE IN DER BERUFLICHEN BILDUNG, IM HOCHSCHULBEREICH UND IN DER ERWACHSENENBILDUNG
Die berufliche und die akademische Bildung in Deutschland genießen zu Recht weltweit einen guten Ruf. Mit der dualen Berufsausbildung werden junge Menschen praxisnah und fundiert zu Fachkräften ausgebildet. In den Kunsthochschulen, Fachhochschulen und Universitäten genießen die Studierenden eine exzellente Lehre. Unsere Berufsakademie verbindet beide Welten erfolgreich im dualen Studium. Und weil zum einen die moderne Arbeitswelt stets neue Anforderungen stellt und zum anderen Erwachsene auch in gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Fragen eine Erweiterung ihres Wissens und ihrer Horizonte suchen, ist für uns die Erwachsenenbildung eine genauso wichtige Säule in der Bildungspolitik.
- Deshalb haben wir in unserer Regierungszeit die Landesmittel für die Erwachsenenbildung von sechs auf rund zehn Millionen Euro jährlich erhöht. Die Landeszentrale für Politische Bildung haben wir finanziell und personell gestärkt und auch im Programm Weltoffenes Sachsen zusätzliche Mittel für Demokratiebildung bereitgestellt.
- Wir haben im Hochschulbereich den Stellenabbau der CDU/FDP-Regierung gestoppt und so 754 schon gestrichene Stellen erhalten. Mit der „Hochschulentwicklungsplanung 2025“ gibt es nun eine verlässliche Planungs- und Finanzierungsgrundlage. Alle sächsischen Hochschulstandorte werden erhalten. Wir haben zusätzliche Studienplätze geschaffen – vor allem im Lehramt, aber auch für Medizin, Pharmazie und im Bereich der Rechtswissenschaft.
- Die Teilnahme an Bildung darf keine Einkommensfrage sein. Deshalb haben wir die Studierendenwerke deutlich gestärkt und ihre Finanzierung von knapp sechs auf knapp siebzehn Millionen Euro fast verdreifacht. Beratungsleistungen und soziale Dienste wurden ausgebaut, die Versorgung in den Mensen abgesichert und Investitionen in Gebäude, Wohnheime und Technik ermöglicht.
- Mit dem neuen Schulgesetz haben wir das Netz der Beruflichen Schulen gestärkt. Das Kultusministerium wird künftig selbst für die Schulnetzplanung Verantwortung tragen. So ist sachsenweit ein regional ausgewogenes und flächendeckendes Angebot an Ausbildungsgängen in den dualen Berufen zu erreichen. Die ursprünglich vorgesehene Mindestschülerzahl für ein Berufsschulzentrum von 750 Schülerinnen und Schüler haben wir auf 550 abgesenkt, um kleinere Standorte erhalten zu können.
Gerade die Durchführung der sachsenweiten Berufsschulnetzplanung, die nun bevorsteht, erfordert vom zuständigen Kultusministerium einen offenen und konstruktiven Umgang mit den beteiligten Akteuren. Das sind einerseits die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger und andererseits die Gewerkschaften, Arbeitgeber und die Auszubildenden als Betroffene. Ein offener und konstruktiver Umgang hilft, Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Das zeigen die positiven Schritte, welche die sächsischen Hochschulen gemeinsam mit dem für sie zuständigen Wissenschaftsministerium unter Ministerin Dr. Eva-Maria Stange in den letzten Jahren unternommen haben, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern. Der gemeinsam verabschiedete „Kodex für Gute Arbeit“ sorgt für eine bessere Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses und mehr Chancengleichheit bei akademischen Berufsperspektiven.
- Wir setzen diesen dialogorientierten Weg der Hochschulsteuerung fort und beziehen dabei auch die Berufsakademie Sachsen ein. Hochschulstandorte sind Wachstumskerne für die Städte und Regionen in Sachsen. Wir erhöhen die Grundfinanzierung und bauen die Zahl der Studienplätze weiter aus. Dabei liegen unsere Schwerpunkte einerseits im Bereich der Daseinsvorsorge (Medizin und Pharmazie, akademische Pflege- und Hebammenausbildung, Lehramt und Rechtswissenschaft) und andererseits in innovativen Studiengängen für die digitalisierte Welt. Zu diesem Zweck werden wir von der Revisionsklausel im „Hochschulentwicklungsplan 2025“ Gebrauch machen.
- Wir werden den Hochschulpakt verstetigen und so insgesamt 1.000 Beschäftigungsverhältnisse entfristen. So sorgen wir für eine vernünftige Balance von akademischer Freiheit auf der einen Seite und verlässlicher Personalentwicklung auf der anderen Seite. Für die studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräfte gilt derzeit anders als für die übrigen Beschäftigten im öffentlichen Dienst kein Tarifvertrag. Wir werden deshalb eine Tarifvereinbarung erwirken, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern.
- Wir ändern die Personalstrukturen der Hochschulen: Durch die Einführung eines Karriereweges neben der Professur bieten wir neue Perspektiven und können die Befristungspraxis weiter zurückdrängen. Wir weisen Stellen für Senior Lecturer, Senior Researcher und Wissenschaftsmanager aus. Die Lehrbeauftragten an Musikhochschulen werden wir in die Gruppe der künstlerischen Mitarbeiter/innen integrieren.
- Wir stärken die Attraktivität der sächsischen Hochschulstandorte für die Studierenden weiter. Mit einer verlässlichen und dynamischen Finanzierung der Studierendenwerke sorgen wir für die erforderliche soziale Infrastruktur. Zudem investieren wir in den Ausbau des studentischen Wohnens und die Modernisierung der Studentenwohnheime. Studierende wie Beschäftigte profitieren von einer familienfreundlichen Hochschule. Wir verbessern Möglichkeiten der Kinderbetreuung und des Teilzeitstudiums.
- Den Hochschulen kommt bei der Gestaltung des digitalen Wandels eine besondere Rolle zu. Als Institutionen, die Forschung, Lehre und Weiterbildung vereinen, sollen sie Vorreiter in diesem Prozess werden. Digitale Lernformate sowie die Schaffung und Nutzung von Open Educational Ressources gehören zukünftig zum Standard. Wir fördern den sachsenweiten Austausch von Lehr- und Lernmaterialien.
- Gemeinsam mit Vertreter/innen der akademischen Mitgliedergruppen und Verbände werden wir das Hochschulgesetz novellieren. Die Gremienstruktur hat sich zwar in den letzten Jahren bewährt, gleichwohl muss es zwischen den einzelnen Organen eine Umverteilung von Aufgaben und Zuständigkeiten geben. Wir wollen den Akademischen Senat als Kollegialorgan der Hochschule stärken. Die studentische Selbstverwaltung stellen wir als verfasste Studierendenschaft wieder her. Und wir sichern das Recht auf ein gebührenfreies Hochschulstudium im Gesetz.
- Die Gleichberechtigung von beruflicher und akademischer Ausbildung ist uns ein wichtiges Anliegen. Gerade vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens sorgen wir für noch mehr Durchlässigkeit zwischen beiden Systemen. Das ist zum einen besonders gut durch die Einführung und den Ausbau von Gemeinschaftsschulen zu erreichen. Zum anderen sollen Berufs- und Studienorientierung gleichberechtigt an den weiterführenden Schularten angeboten werden.
- Mit der Einrichtung von Jugendberufsagenturen haben wir dafür gesorgt, dass junge Menschen zielgenau bei der Wahl ihres Bildungsweges unterstützt werden. Dadurch senken wir die Zahl der Ausbildungs- und Studienabbrüche, verbessern die Situation bisher benachteiligter Jugendlicher und unterstützen gleichzeitig die Unternehmen bei der Gewinnung künftiger Fachkräfte. Wir führen das Programm fort und stärken die Zusammenarbeit zwischen Schulen, JobCentern, der Agentur für Arbeit und der Jugendhilfe.
- Bei der Erstellung der sachsenweiten Berufsschulnetzplanung beziehen wir die Gewerkschaften und die Arbeitgeber aktiv ein. Unser Ziel ist es, ein dichtes Netz an Ausbildungsmöglichkeiten für die häufig gewählten sogenannten „Flächen-Berufe“ in allen Landkreisen zu schaffen. Hiervon profitieren die Schulen und Unternehmen in den Regionen gleichermaßen.
- In vom Strukturwandel stark betroffenen Regionen werden wir besonderes Augenmerk auf die Ausbildung in innovativen Berufen der digitalisierten Arbeitswelt legen und mit der Einrichtung von Bundes- und Landesfachklassen junge Menschen an diese Standorte locken.
- Die Schnelligkeit technischer Entwicklungen macht es einerseits notwendig, dass sich Menschen ein Leben lang fort- und weiterbilden. Sie führt aber auch dazu, dass nicht mehr alle Fach- und Detailkenntnisse in der beruflichen Ausbildung vermittelt werden können, sondern am konkreten Arbeitsplatz und im betrieblichen Prozess ständig aktualisiert werden. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns für die Reduzierung der inzwischen fast 1.000 definierten Ausbildungsberufe auf 300 bis 400 Kernberufe ein. Dies hilft auch, eine flächendeckende Berufsausbildung sicherzustellen.
- In den Berufen im Bereich Soziales, Gesundheit und Pflege, die bisher landesrechtlich geregelt sind, streben wir eine bundesweite Vereinheitlichung an. Mit der generalisierten Pflegeausbildung oder auch der Einführung der Notfallsanitäterin bzw. des Notfallsanitäters wurden hier bereits erste Schritte gemacht. Auszubildende und Arbeitgeber profitieren beide von der einheitlichen Ausbildung durch eine bundesweite Einsetzbarkeit und berufliche Sicherheit, durch eine geregelte Vergütung und durch eine hohe Praxisorientierung.
- Die bundesweit beispielgebende Ausbildung im Berufsschullehramt an der Technischen Universität Dresden bieten wir durch die Kooperation mit anderen sächsischen Hochschulstandorten künftig auch regionalisiert an. Gleichzeitig richten wir ein attraktives Angebot für seit langem im Beruf stehende qualifizierte Fachkräfte ein, sich für dieses Lehramt pädagogisch weiterzubilden.
- Weiterbildung spielt sowohl im beruflichen wie im gesellschaftlichen Bereich eine immer größere Rolle. Umso schlimmer ist es, dass Sachsen bisher keinen gesetzlichen Freistellungsanspruch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kennt, die sich weiterbilden wollen. Wir führen diesen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung im Umfang von fünf Tagen pro Jahr ein.
- Mit dem Bildungsfreistellungsanspruch wird die bisher größte Hürde für eine höhere Weiterbildungsquote im Freistaat Sachsen beseitigt. Die Landesmittel für den Bereich der Erwachsenenbildung erhöhen wir weiter und führen einen institutionellen Sockel für Weiterbildungseinrichtungen ein. Damit stärken wir insbesondere die Volkshochschulen und Bildungsträger in den ländlichen Räumen.
UNSERE ZIELE IN DER JUGENDPOLITIK
Wir als Gemeinschaft tragen eine Mitverantwortung für das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Diese Verantwortung beschränkt sich nicht auf Kindergärten und Schulen. „Es braucht ein Dorf, um ein Kind aufzuziehen“ heißt auch: Es braucht Mitmenschen, Vorbilder, Gleichgesinnte. Es braucht Personen, die Rat geben, die widersprechen, die Grenzen aufzeigen, verstehen und beschützen. All das ist die Rolle der sozialen Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe.
Wichtig war uns, die unsichere und prekäre Situation der Kinder- und Jugendhilfe im Freistaat Sachsen zu beenden. Die CDU/FDP-Regierung hatte mit dem Kürzungshaushalt 2011/12 die Strukturen der freien Kinder- und Jugendhilfe nicht nur gefährdet, sondern an vielen Stellen tatsächlich zerstört.
- Deshalb haben wir die Jugendpauschale von 10,40 Euro auf 12,40 Euro erhöht. Die Förderung der Jugendverbandsarbeit haben wir verdoppelt, Jugendfreizeitmaßnahmen wieder förderfähig gemacht und für eine Kontinuität von Projekten gesorgt. Die Kinder- und Jugendhilfe braucht stabile Strukturen, denn die Aufgabe der hier Beschäftigten ist es, stabile Beziehungen zu Kindern und Jugendlichen aufzubauen. Wir haben diese stabilen Strukturen geschaffen.
- Wir haben das Landesprogramm Schulsozialarbeit geschaffen. Mehr als 30 Millionen Euro stehen jährlich dafür zur Verfügung. An jeder sächsischen Oberschule gibt es jetzt Schulsozialarbeit, vollständig vom Land finanziert und im Schulgesetz abgesichert. An vielen Grundschulen, Förderschulen und Gymnasien werden ebenfalls Landesmittel für diese Aufgabe eingesetzt.
- Politik für Kinder und Jugendliche muss auch Politik mit ihnen sein. Kinder und Jugendliche sind keine Objekte. Sie sollen sich frei entwickeln können, sich beteiligen und Mitsprache haben. Deshalb haben wir die Servicestelle Kinder- und Jugendbeteiligung eingerichtet. Sie hilft Kommunen, Schulen und Verbänden, Kinder und Jugendliche in Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Und wir haben mit der Kommunalrechtsnovelle die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Kinder und Jugendliche das Recht haben, sich zu beteiligen.
Auf dem Weg zu einer eigenständigen und starken Kinder- und Jugendpolitik sind wir gut vorangekommen. In den kommenden Jahren wollen wir vor allem die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe weiter verbessern. Denn das hilft Kindern und Jugendlichen dabei, stabile Beziehungen aufzubauen.
- Kinder- und Jugendarbeit muss langfristig planbar sein. Wir verbessern die Bedingungen, indem wir mehrjährige Finanzierungen per Gesetz ermöglichen und rechtzeitige Förderzusagen sichern.
- Die für eine Förderung notwendigen Eigenmittelanteile der Vereine wollen wir reduzieren und in stärkerem Maße als bisher ermöglichen, sie durch Eigenleistungen wie ehrenamtliches Engagement von Jugendlichen zu erbringen.
- Die Aufgabe der offenen Kinder- und Jugendhilfe ist es, allen Kindern und Jugendlichen Angebote zur Gestaltung ihrer Freizeit zu unterbreiten. Uns ist wichtig, dass es gerade auch in den ländlichen Räumen ein flächendeckendes und stabiles Netz an Jugendtreffs und mobilen Angeboten besteht. Deshalb wird die Jugendpauschale, die von der Anzahl der Kinder und Jugendlichen in einer Kommune abhängt, um einen festen Sockelbetrag ergänzt.
- Mit den Hilfen zur Erziehung werden Familien in Problem- und Krisenlagen unterstützt und begleitet. Hier geht es um Beistand in persönlichen Fragen, im Zusammenleben von Kindern und Eltern und im Umgang mit der Welt außerhalb der Familie. Es sind die Verwaltungen, die Jugendämter, die hier Unterstützung organisieren und bewilligen. Deshalb ist es uns wichtig, dass diese Ämter gut funktionieren. Dass hier genügend Personal beschäftigt ist, um sich wirklich um jeden Einzelfall kümmern zu können und rechtzeitig Hilfe zu organisieren.
- Kinder und Jugendliche haben auch Schwierigkeiten, für die verschiedene Ämter und Ministerien zuständig sind – aber am Ende oftmals irgendwie keines. Wir haben in Sachsen kaum Einrichtungen, in der sogenannte „Schulschwänzer“, also Kinder und Jugendliche, die aus welchen Gründen auch immer der Schule fern bleiben, aufgefangen und gebildet werden. Wir haben in Sachsen zu wenige Plätze in der Suchttherapie für Minderjährige. Hier bestehen monatelange Wartezeiten, das darf nicht sein, wenn junge Menschen Hilfe brauchen. Wir führen in solchen Querschnittsfragen die Ressorts zusammen und werden hier verlässliche Strukturen schaffen.
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