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Soziales, Gesundheit und Wohnen

DAS SOZIALE SACHSEN

Soziale Fürsorge hat in unserer Gesellschaft eine lange Tradition. Es ist selbstverständlich, dass wir uns nicht nur um unser eigenes Wohlergehen und das unserer engsten Angehörigen kümmern, sondern auch für hilfebedürftige Mitmenschen sorgen; ganz gleich, ob sich diese Selbstverständlichkeit aus religiösem Gebot oder aus humanistischer Überzeugung speist.

Die Freiheitlichkeit unserer Gesellschaft und die damit verbundene Eigenverantwortung jedes Einzelnen für sein Leben wird erst durch das solidarische Prinzip des Sozialstaates möglich: Wer über die Fähigkeiten und Möglichkeiten verfügt, sein eigenes Schicksal selbst in die Hand zu nehmen, ist gut dran. Wem es an diesen Fähigkeiten und Möglichkeiten fehlt – vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise – für den sorgt die Gesellschaft. Indem sie einerseits Unterstützung in der aktuellen Lebenssituation gewährt. Und indem sie andererseits Hilfe zur Verbesserung der eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten organisiert.

Es ist eine wichtige Errungenschaft des modernen Sozialstaates, dass der hilfebedürftige Mensch heutzutage ein Recht auf die Mitsorge der Gemeinschaft hat. Im gleichen Zug kann die Gemeinschaft erwarten, dass sich die Menschen ihren eigenen Möglichkeiten und Fähigkeiten entsprechend in die Gesellschaft einbringen. Erst dieses Wechselspiel zwischen Eigenverantwortung und Fürsorge ermöglicht gesellschaftliche Solidarität. Das Vertrauen darauf, dass man die Hilfe der Gesellschaft erhalten wird, wenn man sie braucht, macht das Zahlen von Steuern und Beiträgen für jeden Einzelnen akzeptabel. Wenn allerdings der Eindruck entsteht, dass der Beitrag anderer Menschen deutlich unter deren Möglichkeiten liegt oder dass in einer eigenen Notlage die Hilfe des Staates ausbleibt, dann wird dieses Vertrauen brüchig. Für die Aufrechterhaltung des Solidarprinzips in unserer Gesellschaft ist deshalb ein gerechtes und schlupflochfreies Steuersystem genauso wichtig wie ein leistungsfähiges und leistungswilliges Sozialsystem.

Sozialpolitik als öffentliche Aufgabe ist mehr als jeder andere Bereich ein Querschnittsthema. Sie berührt die Bildungspolitik, wo es darum geht, alle Kinder mit den Fähigkeiten auszustatten, die ein eigenverantwortliches Leben braucht und Herkunftsnachteile abzubauen. Sie wirkt in die Wirtschaftspolitik hinein, wenn mit Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber langzeitarbeitslose Menschen eine neue Basis für ein eigenverantwortliches Leben erhalten. Ganz gleich, ob Energiepolitik, Wohnungspolitik, Kulturpolitik – in allen Bereichen gilt es ein Augenmerk darauf zu halten, dass Lasten sozial gerecht verteilt werden und Teilhabe für alle möglich ist.

Kindergeld und Rente, Krankenversicherung, Sozialhilfe und Pflege: der größte Teil sozialpolitischer Entscheidungen im engeren Sinne wird auf der Bundesebene getroffen. Die Bundesländer und Kommunen sind nur für die Ausführung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen zuständig. Doch das Wörtchen „nur“ ist irreführend: Denn es braucht leistungsfähige Strukturen, um sozialpolitische Maßnahmen so umzusetzen, dass sie den einzelnen Menschen wirklich eine Hilfe sind. Diese Strukturen zu schaffen, zu sichern und mit genügend Personal auszustatten, ist eine enorm wichtige Aufgabe. Die Handlungsfähigkeit des Staates ist uns deshalb ein zentrales Anliegen, nicht nur im Bereich der inneren, sondern auch der sozialen Sicherheit.

Einen schwachen Staat können sich nur Reiche leisten. Die Kürzungspolitik der CDU/FDP-Regierung in den Jahren 2009 bis 2014 hat gezeigt, wie sehr dieser Satz stimmt. Der damit verbundene Abbau an Personal und finanzieller Unterstützung traf den Sozialbereich in besonderer Weise: Suchtberatung und Jugendhilfe wurden gekürzt, der Kommunal-Kombi für Langzeitarbeitslose abgeschafft, die Mittel für Freiwilligendienste halbiert, jene für Selbsthilfegruppen gestrichen.

  • Unser erstes Ziel der vergangenen Wahlperiode war es deshalb, die Kürzungen im Sozialbereich rückgängig zu machen und die Schäden zu reparieren. Das ist gelungen. In vielen Bereichen leistet der Freistaat Sachsen heute mehr als je zuvor. Wir haben die Suchtberatung und -prävention sowie die sozialpsychiatrischen Dienste gestärkt, die Mittel für Gewaltschutz und Konfliktberatung erhöht, Integration und Inklusion zu Schwerpunktthemen im Haushalt gemacht und den so wichtigen Bereich der Pflege auf die Tagesordnung gehoben.
  • Für frühe Hilfen und den präventiven Kinderschutz stehen im Freistaat Sachsen seit unserem Regierungsantritt deutlich mehr Mittel zur Verfügung, ebenso für die Jugendhilfe, die Familienberatung und für Gleichstellungsprojekte. Mit dem Ausbau der Betreuungsqualität in unseren Kindertagesstätten, der Schulsozialarbeit in vielen sächsischen Schulen, mit der Einführung des Programms Sozialer Arbeitsmarkt oder auch der besseren Unterstützung der Freiwilligendienste haben wir in Sachsen feste sozialpolitische Strukturen aufgebaut. Es sind uns außerdem wichtige Schritte gelungen, um die faire Bezahlung der in all diesen Bereichen tätigen Fachkräfte zu sichern.
  • Auf unser Drängen hin hat Sachsen in dieser Legislaturperiode endlich eine Sozialberichterstattung eingeführt. Nun ist es endlich möglich, strukturelle Probleme zu identifizieren und systematische Lösungen zur ihrer Bearbeitung auf den Weg zu bringen. Die hierin gesammelten Daten werden regelmäßig aktualisiert und helfen nicht nur dem Freistaat Sachsen, seine sozialpolitischen Maßnahmen wirksamer zu gestalten, sondern geben auch vielen Trägern der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe sowie den sächsischen Gemeinden wertvolle Hinweise auf künftige Handlungsschwerpunkte.
  • Armut ist ein soziales Risiko, das sich mit kluger Politik oftmals vermeiden lässt. Nicht ohne Grund setzen wir uns für Flächentarifverträge und sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse ein, um drohende Altersarmut abzuwenden. Nicht ohne Grund legen wir bei der Weiterentwicklung unseres Schulsystems viel Wert darauf, Herkunftsnachteile zu überwinden und Bildung chancengerecht zu gestalten. Doch nicht nur prekäre Beschäftigung und Bildungsbenachteiligung stellen Armutsrisiken dar. Ein zur Zeit großes Armutsrisiko, mit dem wir uns nicht abfinden dürfen, tragen alleinerziehende Mütter und Väter. Mit der Verbesserung des Unterhaltsvorschussgesetzes wurde hier auf Bundesebene ein wichtiger Schritt getan. Wir wollen auch das sächsische Landeserziehungsgeld so gestalten, dass es vor allem alleinerziehenden Eltern in Beschäftigung oder Ausbildung zugute kommt.
  • Sachsen leistet inzwischen hohe Unterstützung bei der Finanzierung von Krankenhausinvestitionen. Mit dem „Netzwerk Ärzte für Sachsen“, den sächsischen Hausarztstipendien und –studienplätzen sowie der Förderung von Telemedizin unternimmt der Freistaat viel, um die medizinische Versorgung zu verbessern.
  • Für uns ist klar: Eine gute medizinische Versorgung muss im gesamten Freistaat Sachsen gewährleistet sein – in den großen Städten und in den ländlichen Räumen gleichermaßen. Mit dem Projekt „Sektorübergreifende Versorgung“ wurde in den beiden Modellregionen Marienberg und Weißwasser eine wichtige Zukunftsvision auf den Weg gebracht. Hier werden ambulante und stationäre Einrichtungen miteinander vernetzt, Portalpraxen und Medizinische Versorgungszentren eingerichtet und Mobilitätslösungen gefunden, um eine rasche und qualitativ hochwertige medizinische Versorgung aller Einwohnerinnen und Einwohner zu sichern. Die guten Erfahrungen aus diesem Projekt werden wir auf ganz Sachsen ausdehnen.
  • Zur guten medizinischen Versorgung gehört auch eine gute Betreuung im Pflegefall. In diesem Bereich werden die Herausforderungen in den kommenden Jahren besonders groß sein. Deshalb haben wir im Landtag die Enquete-Kommission „Sicherstellung der Versorgung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege älterer Menschen im Freistaat Sachsen“ eingerichtet. In ihr wurden mit Hilfe zahlreicher Sachverständiger die Situation pflegebedürftiger Menschen in Sachsen analysiert, Probleme herausgearbeitet und Strategien zur Verbesserung der Situation entwickelt. Diese gilt es nun umzusetzen. Mit der Einrichtung von Pflegebudgets und Pflegekoordinatoren sowie der Novellierung des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes haben wir bereits erste Schritte unternommen.
  • Mehr als 200.000 Menschen in Sachsen sind pflegebedürftig. Der überwiegende Teil von ihnen wird durch die eigenen Angehörigen gepflegt. Pflegende Angehörige leisten Enormes, sind oftmals Einzelkämpfer und verzichten auf viel, um ihre Lieben zu versorgen. Es ist uns wichtig, für sie Anerkennung, Wertschätzung und Unterstützung zu organisieren. Das Landesnetzwerk Pflegende Angehörige soll künftig Informationen und Hilfe vermitteln. Wir setzen uns außerdem auf Bundesebene für die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung ein, damit bisher nötige Zuzahlungen künftig keine Belastung mehr für die Familien verursachen.
  • Die Pflegekräfte in Sachsen leisten viel und schultern dabei große Verantwortung. Ihre körperlich und psychisch schwere Arbeit muss unserer Gesellschaft mehr wert sein. Dabei geht es um eine gerechte Bezahlung, genauso aber um bessere Arbeits- und Rahmenbedingungen. Mit einem Flächentarifvertrag Pflege, der Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen gleichermaßen regelt, wird es gelingen, die Attraktivität des Berufes zu erhöhen und so mehr Fachkräftenachwuchs zu gewinnen. Sachsen hat mit der Schulgelderstattung für Pflegeschülerinnen und -schüler schon vor drei Jahren einen wichtigen Schritt getan. Ab dem Jahr 2020 werden durch unsere Pflegereform noch bessere Ausbildungs- und Aufstiegschancen geschaffen.
  • Alle rechtlichen Regeln und Anforderungen in Sachsen im Bereich der Pflege sollen künftig in einem Landespflegegesetz gebündelt werden. Bürokratie kann abgebaut und Fördermöglichkeiten können aufgezeigt werden. Es solches Landespflegegesetz kann aber nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch Transparenz, denn Missstände in der Pflege führen zu einem enormen Vertrauensverlust. Pflegekräfte fühlen sich ausgebeutet. Gewinnmargen und Rendite großer Pflegeketten gehen zu Lasten der Beschäftigten; Pflegeeinrichtungen wiederum fühlen sich bedrängt von der enormen Bürokratie und den überdimensionierten Kontrollen. Pflegekräfte, Gepflegte oder Angehörige beobachten Gewalt, wissen aber nicht, wohin sie sich wenden können. Wir wollen eine Vertrauensstelle schaffen, die solche Anliegen aufnimmt und sich darum kümmert.
  • Es ist der Wunsch vieler Menschen, im Alter so lange wie möglich selbständig in ihrer eigenen Wohnung zu leben. Mit zusätzlichen Fördermitteln für den altersgerechten und barrierefreien Umbau von Wohnraum haben wir hier mehr Möglichkeiten geschaffen. Wichtig ist dafür aber genauso, dass die Rahmenbedingungen stimmen: Im näheren Umfeld müssen Möglichkeiten zum Einkaufen und zur medizinischen Versorgung bestehen, der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) muss leicht erreichbar und barrierearm sein und nicht zuletzt braucht es nachbarschaftliche Unterstützung und soziale Angebote.
  • Eine solchermaßen seniorenfreundliche Infrastruktur ist gerade in den ländlichen Räumen noch nicht überall vorhanden. Dabei profitieren hiervon auch junge Menschen und Familien. Auch deshalb ist uns die Steigerung der Attraktivität und Lebensqualität in den ländlichen Räumen wichtig. In den letzten Jahren haben wir vieles getan, um die Infrastruktur im ländlichen Raum zu erhalten und zu verbessern: Mit dem Schulgesetz haben wir kleine Schulstandorte gesichert, mit der Erhöhung der Mittel für den ÖPNV die Anbindung verbessert und die Kommunen haben wir mit einer deutlich höheren finanziellen Ausstattung in die Lage versetzt, auch selbst mehr für ihren Standort zu tun. Diesen Kurs werden wir fortsetzen.
  • Den ländlichen Raum zu stärken heißt auch, die von uns bereits begonnene Abkehr von der überholten „Schrumpfungspolitik“ in allen wichtigen Grundsatzregelungen zu vollziehen. Sachsen ging in den Jahren 2009 bis 2014 einen Irrweg, indem man den Bevölkerungsrückgang mit einem Rückbau der Infrastruktur begleitete, Polizeireviere schloss, Schulen aufhob und den Nahverkehr einkürzte. Wir haben den Kurs verändert und setzen stattdessen darauf, die Gemeinden im ländlichen Raum mit attraktiver Infrastruktur auszustatten, um junge Menschen dort zu halten und neue Einwohnerinnen und Einwohner anzuziehen. Der Weg funktioniert – und inzwischen stößt so manche Gemeinde an Entwicklungsgrenzen, die ihr durch überholte Regelungen gesetzt werden. Wir werden deshalb den Landesentwicklungsplan überarbeiten und an dem eingeschlagenen Kurswechsel neu ausrichten.
  • Der Freistaat Sachsen braucht alle Regionen, um sich auch in Zukunft gut zu entwickeln. Dazu gehören die pulsierenden und stark wachsenden Großstädte genauso wie die lebenswerten ländlichen Räume und die Mittelzentren, die wie Knoten in einem Netz unser Land zusammenhalten. Jede Region hat ihre eigenen Herausforderungen, denen es zu begegnen gilt. Während im Land in den nächsten Jahren vor allem der Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs und die Absicherung sozialer Infrastruktur wichtig sein werden, brauchen die Städte künftig eine aktive Wohnungsmarktpolitik. Es ist uns wichtig, steigende Mieten einzudämmen und langfristig zu erreichen, dass niemand mehr als ein Drittel seines Einkommens für die Miete ausgeben muss. Wir haben vor zwei Jahren den Wiedereinstieg Sachsens in den sozialen Wohnungsbau ermöglicht und erstmals nicht nur Darlehen, sondern Zuschüsse für den Bau neuen Wohnraums eingesetzt. Diese Förderung werden wir weiterentwickeln, damit Wohnen in Sachsen überall bezahlbar bleibt.
  • Eine aktive Wohnungspolitik muss in unseren sächsischen Großstädten dafür sorgen, dass in den nächsten Jahren rund 25.000 neue Wohnungen mit Belegungsbindung entstehen. Zusätzlich braucht es weiteren Wohnraum für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, damit die Mieten nicht in die Höhe schießen. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Mittel für Wohnraumförderung und sozialen Wohnungsbau besser mit städtebaulichen Programmen verknüpft werden können. Damit erreichen wir eine stärkere Integration von städtebaulichen und wohnungspolitischen Vorhaben. Die Förderrichtlinie Gebundener Mietwohnraum werden wir so weiterentwickeln, dass wir die Belegungsbindung auf mindestens 25 Jahre verlängern und außerdem Fördermöglichkeiten für jene Einkommen eröffnen, die knapp oberhalb der eigentlichen Grenzen für einen Wohnberechtigungsschein liegen.
  • Wir werden die Instrumente zur Wohnraumförderung, die Sachsen derzeit anwendet, einer kritischen Analyse unterziehen und an die aktuellen Herausforderungen anpassen. Die durchschnittliche Haushaltsgröße in Sachsen sinkt seit Jahren stetig, gleichzeitig steigt die Gesamtzahl der Haushalte – in allen Regionen. Bedarfsgerechte und zum Teil auch kleinere Wohnungen können hier eine Antwort sein, ebenso Wohnmodelle wie gemeinschaftliches Wohnen oder Mehrgenerationenwohnen. Neben den bereits bestehenden Instrumenten werden wir weitere Möglichkeiten eröffnen, beispielsweise zur Förderung von kooperativen Wohnformen mit sozial-integrativem Charakter. Der Freistaat Sachsen sollte außerdem entbehrliche Landesliegenschaften verbilligt an die Kommunen veräußern, mit der Zweckbindung, dass die Kommune die Liegenschaft erfolgreich für eine Konzeptvergabe, die auch soziale, ökologische, wohnungs- und städtebauliche Aspekte berücksichtigt, einsetzt oder sie für den Geschosswohnungsbau durch kommunale Unternehmen zur Verfügung stellt.
  • Wir schaffen die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Kommunen wirksame Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum ergreifen können. Die bisher in Dresden und Leipzig geltende Kappungsgrenzen-Verordnung werden wir über das Jahr 2020 hinaus verlängern und gegebenenfalls weitere Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten mit einbeziehen. Für Dresden und Leipzig werden wir außerdem die Mietpreisbremse einführen.
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