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Innen-, Rechts- und Finanzpolitik

DER HANDLUNGSFÄHIGE STAAT

Der Staat ist kein Selbstzweck. Genauso wenig ist er verzichtbar. Staatliche Strukturen sind in unserer demokratischen Gesellschaft das Werkzeug, mit dem das Gemeinwohl umgesetzt wird. Sie sind das Instrument, um jene Ziele und Vorhaben zu verfolgen, die eine Mehrheit der Menschen für vernünftig und erstrebenswert hält. Gleichzeitig sorgen sie dafür, dass diese mehrheitlich getroffenen Entscheidungen nicht zu Lasten von Minderheiten gehen.

In unserer Demokratie gehören der Staat und die Bürgergesellschaft zusammen. Sie brauchen einander. Mehr noch: Die Bürgergesellschaft ist Träger und Auftraggeber von staatlichen Strukturen. Entschließt sich unsere Gesellschaft, Mitverantwortung für das gute Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen zu übernehmen, dann braucht es Personal in den Jugend- und Gesundheitsämtern, in den Kindergärten und Schulen, das diese Aufgabe übernimmt. Wollen wir Verantwortung für den Schutz von Umwelt und Klima tragen, dann braucht es Personal in den Umweltämtern, Flussverwaltungen und Planungsbehörden, das diese Aufgaben wahrnimmt. Und wenn die Macht des Stärkeren durch die Herrschaft des Rechts begrenzt werden soll, dann brauchen wir Personal in Polizei und Justiz, in den Finanz- und Regulierungsbehörden, um Recht und Gerechtigkeit durchzusetzen.

Der Freistaat Sachsen hat in seiner jüngeren Geschichte Fehler im Umgang mit Staat und Bürgergesellschaft gemacht. Der politische Diskurs und das zivile Engagement wurden nach der Friedlichen Revolution zu wenig ermutigt und gefördert. Die Bürgergesellschaft – ganz gleich ob Sportvereine, Kirchgemeinden, Bürgerinitiativen, Feuerwehren, Gewerkschaften oder Verbände – wurde nicht als eigenständiger Partner des Staates betrachtet, sondern als funktionaler Unterstützer. Keiner brachte das besser zum Ausdruck als der langjährige Vorsitzende der sächsischen CDU-Fraktion Steffen Flath, als er im August 2010 in einem Interview mit der Sächsischen Zeitung postulierte: „Kirche ja, aber bitte nicht als Opposition zur CDU“.

Gleichzeitig hat die Sparpolitik der CDU/FDP-Regierung in den Jahren 2009 bis 2014 staatliche Strukturen in Sachsen enorm geschwächt. Ohne auf Bedarfe und Aufgaben zu blicken, sollte das Personal im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen von rund 86.000 Stellen auf rund 70.000 Stellen reduziert werden. Der Lehrermangel in unseren Schulen zeigt heute am deutlichsten, wohin diese Personal- und Finanzpolitik geführt hat. Doch auch im Bereich der Polizei und der Justiz, in Finanzbehörden, Jugendämtern, Kultureinrichtungen und selbst im Archivwesen sind die Folgen dieser Politik zu spüren. Es war uns deshalb besonders wichtig, mit Übernahme der Regierungsverantwortung 2014 einen grundlegenden Kurswechsel zu erreichen.

  • Wir haben den Stellenabbau in Sachsen beendet. Jede frei werdende Stelle wurde wiederbesetzt, zahlreiches zusätzliches Personal in fast allen Bereichen eingestellt. Mit der Einberufung einer Personalkommission haben wir für eine aufgabenbezogene und transparente Personalplanung gesorgt; der Staatshaushalt weist inzwischen über 90.000 Stellen aus.
  • Mit dem kommunalen Förderprogramm „Brücken in die Zukunft“ haben wir fast eine Milliarde Euro für Investitionen in Schulen und Kindergärten, in Krankenhäuser und Sportstätten, in Straßen und den Öffentlichen Personennahverkehr mobilisiert. Gleichzeitig ist es uns mit diesem Programm gelungen, die bürokratischen Hürden in Förderverfahren deutlich abzubauen und für eine einfache und schnelle Umsetzung zu sorgen. Auch die regulären Fachförderprogramme sind in den letzten Haushalten mit erheblich mehr Finanzmitteln ausgestattet worden.
  • Wir haben gezeigt, dass ein handlungsfähiger Staat mit genügend Mitteln für Personal und Investitionen auch Hand in Hand mit einer soliden Finanzpolitik gehen kann: Die Pro-Kopf-Verschuldung des Freistaates Sachsen hat sich von über 2.000 Euro im Jahr 2013 auf unter 1.100 Euro im Jahr 2018 nahezu halbiert. In bundesweit einmaliger Weise sorgen wir mit dem Generationenfonds weiter für die Pensionslasten vor. Und wir haben es gleichzeitig geschafft, mit dem „Zukunftssicherungsfonds Sachsen“ wichtige Investitionsbedarfe in allen Bereichen der Daseinsvorsorge abzusichern.

UNSERE ZIELE IN DER INNEN- UND RECHTSPOLITIK

Es ist eine wichtige Leistung des Staates, dass er das menschliche Grundbedürfnis nach Sicherheit erfüllt. Wie schnell das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger hier gestört werden kann, hat die Kürzungspolitik der CDU/FDP-Regierung in den Jahren 2009 bis 2014 gezeigt. Rund 1.800 Stellen wurden bei der sächsischen Polizei abgebaut, 30 der 70 Polizeireviere in Sachsen geschlossen. Mit unserem Regierungsantritt haben wir das Ruder herumgerissen und mit der Einrichtung der „Fachkommission Polizei“ für eine vernünftige Ausstattung gesorgt. Die ebenfalls durch uns eingerichtete „Personalkommission Öffentlicher Dienst“ hat über die Polizei hinaus inzwischen in allen Bereichen der Landesverwaltung Konzepte für eine langfristige Stellen- und Personalentwicklung vorgelegt, die jetzt schrittweise umgesetzt werden.

  • Im Bereich der Polizei haben wir mit unserer Regierungsübernahme 1000 zusätzliche Stellen geschaffen. Jährlich werden jetzt 700 Polizeianwärterinnen und Polizeianwärter ausgebildet – der höchste Wert seit Gründung des Freistaates Sachsen. Die erforderliche Ausbildungszeit haben wir mit der Einstellung von 550 Wachpolizistinnen und Wachpolizisten überbrückt, die nach ihrer unterstützenden Tätigkeit und einer verkürzten Ausbildung in den regulären Polizeidienst übernommen werden können.
  • Gleichzeitig haben wir mit vielen Maßnahmen für eine deutliche Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der sächsischen Polizei gesorgt: Wir haben die Beamtenbesoldung und polizeispezifische Zulagen erhöht. Wir haben mit zusätzlichen Mitteln für Ausrüstung den Schutz der Beamtinnen und Beamten verbessert, mit zwei neuen Professuren an der Polizeihochschule die Ausbildung gestärkt und insgesamt mehr als 100 Millionen Euro in die Sanierung und den Neubau von Polizeistandorten
  • Wir haben die Gerichte, die Staatsanwaltschaften und die Finanzämter gestärkt und zusätzliches Personal im Justizvollzug Die Integration zugewanderter Menschen haben wir überhaupt erst zum Thema und zur Aufgabe im sächsischen Regierungshandeln gemacht. Und gleichzeitig für die Städte und Gemeinden umfangreiche Erstattungen von Geldern dafür bereitgestellt.

In den kommenden Jahren gilt es einerseits, die vorgenommenen Kursänderungen dauerhaft zu sichern und die Arbeitsbedingungen der Bediensteten weiter zu verbessern. Andererseits wollen wir nicht einfach Verwaltungsaufbau betreiben, sondern einen tatsächlichen Verwaltungsumbau schaffen. Die Institutionen des Staates dienen den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gesellschaft. Deshalb ist es uns wichtig, dass sie transparent und effizient arbeiten. Dass Verfahren einfach, unbürokratisch und flexibel sind. Die staatlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen gerechte Entscheidungen treffen und ihre Ermessensspielräume zugunsten der Menschen ausüben können, die ihre Unterstützung beanspruchen. Sie sollen den Menschen auf Augenhöhe begegnen und Partner der Sächsinnen und Sachsen sein. Eine solche Verwaltungskultur braucht genügend Personal mit ausreichend Zeit, sich dem Einzelfall zu widmen. Sie braucht Vertrauen, flache Hierarchien, klare gesetzliche Regelungen, Entscheidungsspielräume und eine vernünftige Fehlerkultur.

  • Wir bleiben dabei: Sachsen braucht ein Informationsfreiheitsgesetz. So wird das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf einen freien Zugang zu amtlichen Informationen gesichert. Wir verbessern nicht nur den Zugang zu Informationen, sondern auch die Überprüfbarkeit staatlichen Handelns. Die Beschwerdestelle der Polizei Sachsen ist ein erster Schritt. Wir werden das Petitionswesen insgesamt stärken und die Bürgerinnen und Bürger, die sich an den Landtag wenden, direkter in das Verfahren einbeziehen.
  • Sachsen hat sein E-Government-Angebot in den letzten Jahren kontinuierlich ausgebaut. Wir unterstützen die Kommunen dabei, weitere Verwaltungsvorgänge zu digitalisieren, damit Bürgerinnen und Bürger auch außerhalb von Öffnungszeiten und abseits von Verwaltungsstandorten die Leistungen des Staates in Anspruch nehmen können.
  • Die fortschreitende Digitalisierung erhöht die Anforderungen an die Sicherheit von IT-Systemen. Wir schaffen mit einem Gesetz zur Informationssicherheit die Voraussetzungen dafür, dass unsere Verwaltungsbehörden aktuelle Sicherheitsgefahren wirksam erkennen und abwehren können. Das am Landeskriminalamt Sachsen eingerichtete „Cybercrime Competence Center“ bauen wir aus.
  • Die Rekrutierung und Ausbildung von geeignetem Verwaltungspersonal wird für den Arbeitgeber Freistaat Sachsen eine zentrale Herausforderung der kommenden Jahre sein. Mit der Ausbildungsoffensive Sachsen haben wir die Zahl der Ausbildungsplätze in den staatseigenen Einrichtungen mehr als verdoppelt. Wir werden ein Personalentwicklungskonzept erstellen und mit der Stärkung von Angeboten wie Arbeitszeitkonten, Gesundheitsmanagement und Fortbildung für eine höhere Attraktivität des öffentlichen Dienstes sorgen. Ebenso werden wir auf sachgrundlose Befristungen verzichten.
  • Der Mangel an Fachkräften im Bereich der Verwaltung ist nicht nur ein Motor für die Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Er kann auch dafür sorgen, althergebrachte Prozesse und Hierarchien zu hinterfragen und so unnötige Bürokratie zu reduzieren. Wir legen den Schwerpunkt der künftigen Verwaltungsorganisation auf die Reduzierung von Hierarchiebenen und auf die Stärkung von Entscheidungsspielräumen der einzelnen Beschäftigten. Die umfangreiche Vorabprüfung von Voraussetzungen bei Anträgen und Leistungen wollen wir, wo immer es geht, durch klar formulierte Ziele, transparente Regeln und Stichprobenverfahren ersetzen.
  • Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte und der Justizvollzug bilden das Fundament des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Handlungsfähigkeit unseres Rechtsstaates. Es ist uns deshalb besonders wichtig, die Stellenausstattung für diese Bereiche anhand der zu erledigenden Aufgaben langfristig zu planen, zu erreichen und sicherzustellen.
  • Den Einstellungskorridor bei der sächsischen Polizei von 700 Anwärterinnen und Anwärter behalten wir bei. Denn unabhängig von der demografischen Entwicklung braucht die sächsische Polizei eine ausreichende Präsenz in der gesamten Fläche unseres Freistaates. Zusätzliche Stellen setzen wir vor allem in den Bereichen der örtlichen Polizeistreifen, der verkehrspolizeilichen Sicherheit und der kriminalpolizeilichen Prävention ein.
  • Die sächsische Polizei ist als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols auch Hüterin der Demokratie. Es ist uns wichtig, dieses Selbstverständnis in allen Ebenen und bei allen Bediensteten verankert zu wissen. Deshalb stärken wir die Aus- und Fortbildung sowohl der Führungskräfte als auch der Vollzugsbediensteten und nehmen dabei besonders die Themen demokratische Bildung, Interkulturalität und Berufsethik in den Blick.
  • Mit der Modernisierung des Polizeirechts haben wir die sächsische Polizei mit zusätzlichen Kompetenzen in die Lage versetzt, Gefahren für Ordnung und Sicherheit in unserem Land wirksam abzuwehren und begangene Straftaten konsequent zu ahnden. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Polizei speist sich aber nicht nur aus deren Handlungsfähigkeit, sondern ebenso aus der Transparenz polizeilichen Handelns. Deshalb führen wir die Kennzeichnung für Polizeibeamtinnen und -beamte ein und stärken die Beschwerdestelle. Diese soll – analog zum Wehrbeauftragten des Bundestages – auch für die Bediensteten selbst eine Ombudsfunktion erfüllen.
  • Wir verbessern die Zusammenarbeit zwischen der Polizei und den Staatsanwaltschaften, um eine effektivere Strafverfolgung zu ermöglichen. Dazu gehört auch die Verknüpfung von relevanten Daten in den polizeilichen Informationssystemen mit Verfahrensdaten der Staatsanwaltschaften.
  • Im bundesweiten Vergleich ist die durchschnittliche Dauer von Ermittlungsverfahren ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft bis zur Abgabe an das Gericht mit über neun Monaten deutlich zu hoch. Wir wirken darauf hin, dass insbesondere Jugendverfahren nicht nach Eingang, sondern bevorzugt bearbeitet werden, um den erzieherischen Zweck dieser Verfahren auch tatsächlich zu erreichen.
  • Ab dem Jahr 2025 werden im Freistaat Sachsen die besonders starken Richter-Jahrgänge pensioniert. Deshalb haben wir bereits in dieser Wahlperiode die Studienkapazitäten in den Rechtswissenschaften erhöht. Eine weitere Erhöhung ist erforderlich, da der Generationenwechsel auch über das Jahr 2030 hinaus bewältigt werden muss. Um den neuen Richterinnen und Richtern eine angemessene Einarbeitungszeit zu ermöglichen, werden wir im Stellenplan entsprechende „Demografiebrücken“ zur rechtzeitigen Einstellung vor dem altersbedingten Ausscheiden vorsehen.
  • Die Ausbildung und Einstellung zusätzlichen Personals ist auch im Justizvollzug die wichtigste Aufgabe der nächsten Jahre. Dabei geht es nicht nur um Vollzugsbedienstete, sondern auch um psychologische, medizinische und therapeutische Fachkräfte. Denn momentan sind es vor allem Personalengpässe, die uns im Freistaat Sachsen darin hemmen, der eigentlichen Aufgabe des Strafvollzugs – Resozialisierung – tatsächlich wirksam und umfassend nachzukommen.
  • Um die Effektivität des Strafvollzuges mit Blick auf sein Ziel der Resozialisierung zu prüfen und zu verbessern, braucht es Informationen über seine Wirksamkeit. Wir werden daher die kriminologische Forschung verstärken und für den Freistaat Sachsen endlich eine Rückfallquote in den Bereichen des Strafvollzugs und des Jugendstrafvollzugs ermitteln und statistisch erfassen.
  • Rund zehn Prozent aller Inhaftierten in Sachsen verbüßen eine Ersatzfreiheitsstrafe, das heißt: Sie wurden zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt, können diese aber mangels Einkommen nicht leisten und müssen stattdessen „absitzen“. Diese Praxis ist nicht nur umstritten, sondern auch teuer. Wir intensivieren das Programm „Schwitzen statt Sitzen“, bei dem uneinbringliche Geldstrafen durch gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden. Unser Ziel ist es, alle Ersatzfreiheitsstrafen auf diesem Weg zu vollstrecken. So werden die sächsischen Haftanstalten nachhaltig entlastet und das Resozialisierungsziel der Strafe besser erreicht.
  • Viel seltener als im bundesweiten Durchschnitt wird in Sachsen von der Möglichkeit des offenen Vollzugs Gebrauch gemacht. Dabei erweist sich dieser aufgrund der besseren Wiedereingliederungsmöglichkeiten als besonders wirksam für die Resozialisierung. Er ist zudem kostengünstiger als der geschlossene Vollzug. Wir erweitern deshalb die Zahl der Haftplätze im offenen Vollzug an den Justizvollzugsanstalten Leipzig, Chemnitz und Dresden, weil hier die sozialräumlichen Voraussetzungen besonders günstig sind.
  • Die Situation der Freiwilligen Feuerwehren haben wir in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert: Mehr Mittel für Investitionen in Standorte und Fahrzeuge, mehr Mittel für die Förderung der Verbandsarbeit und der Jugendfeuerwehren und eine gesetzliche Stärkung der Wehrleitungen helfen, den Brandschutz in Sachsen flächendeckend zu sichern. In den kommenden Jahren fördern wir die Erstellung von regionalen Brandschutzbedarfsplänen und bauen die Lehrgangsangebote weiter aus. Das von uns geplante Bildungsfreistellungsgesetz ist gerade für die Kameradinnen und Kameraden dringend notwendig, um mit ausgebildeten Kräften die Einsatzbereitschaft zu gewährleisten.
  • Mehr Aufmerksamkeit brauchen die ehrenamtlichen Helfer im Katastrophenschutz. Mit dem aktuellen Haushalt wurden bereits mehr als drei Millionen Euro zusätzlich für den Unterhalt von Standorten und für Investitionen bereitgestellt. Ein erster Schritt zur Helfergleichstellung ist damit getan. Wir stellen den langfristigen Unterhalt auf eine klare Grundlage.
  • Mit der Einführung des Notfallsanitäters haben sich die Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen im Rettungsdienst Wir haben den Dialog zwischen den Hilfsorganisationen und dem Freistaat Sachsen wiederhergestellt. Mit einer Novellierung des Gesetzes über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden wir diesen wichtigen Bereich der Daseinsvorsorge weiter stärken und vom wirtschaftlichen Druck der Vergabeverfahren befreien.

UNSERE ZIELE IN DER FINANZPOLITIK

Gerade die Institutionen des Rechtsstaates sind auf eine gute Personalausstattung angewiesen. Aber auch in Schulen und Kindergärten, Umwelt- und Finanzämtern oder in aufsichtsführenden Behörden, die Pflegeeinrichtungen kontrollieren oder die Lebensmittelsicherheit überwachen, gilt: Die wichtigste Basis eines handlungsfähigen Staates sind gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ausreichender Zahl. Solide Finanzpolitik heißt für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten deshalb, eine Politik zu betreiben, welche die Finanzierung öffentlicher Ausgaben langfristig und nachhaltig ermöglicht.

Der Freistaat Sachsen hat bei finanzpolitischen Debatten auf Bundesebene stets darauf gedrungen, langfristige zukünftige Entwicklungen mit in den Blick zu nehmen. In Zeiten der CDU/FDP-Regierung verengte sich dieser Beitrag leider auf eine sehr kurzsichtige und schädliche Sparpolitik. Dabei muss eine kluge Finanzpolitik viel einfallsreicher sein, um die Handlungsfähigkeit des Staates wirklich nachhaltig zu sichern. Die bundesdeutsche und auch die sächsische Tagespolitik verdrängen zu oft die wichtigen Zukunftsfragen: Wir leben in einer Zeit, in der nicht mehr nur menschliche Arbeit, sondern immer stärker Robotisierung und künstliche Intelligenz für enorme Wertschöpfung und Unternehmensgewinne sorgen. Doch nach wie vor ist es vor allem menschliche Arbeit, die besteuert wird. Nach wie vor sind es ausschließlich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unsere solidarischen sozialen Sicherungssysteme finanzieren. Unser Land erwirtschaftet eines der höchsten Bruttoinlandsprodukte weltweit, obwohl die Erwerbsbeteiligung stagniert. Doch es überlässt die Finanzierung sozialer und öffentlicher Leistungen zu einem großen Teil den Erwerbstätigen. Das ist nicht nachhaltig – das zeigen die Rentenbescheide der vielen Menschen, die fast fünfzig Jahre lang hart gearbeitet haben und dennoch nicht über Grundsicherungsniveau kommen.

Der Freistaat Sachsen muss in steuer- und finanzpolitischen Fragen auf Bundesebene seine Stimme nicht nur wieder erheben. Er muss sie vor allem ausrichten an den Interessen derer, die den handlungsfähigen Staat brauchen. Einen schwachen Staat können sich nur Reiche leisten. Wie sehr dieser Satz stimmt, hat die Kürzungspolitik der CDU/FDP-Regierung in den Jahren 2009 bis 2014 gezeigt. Getroffen hat sie zuerst jene Institutionen und Einrichtungen, die Menschen in Schwierigkeiten brauchen: Suchtberatung und Jugendhilfe wurden gekürzt, der Kommunal-Kombi für Langzeitarbeitslose gestrichen, die Förderung für Selbsthilfegruppen abgeschafft. Getroffen wurden aber auch die Bereiche, die für die breite Gesellschaft wichtig sind. 30 von 70 Polizeirevieren wurden geschlossen. Die Zahl der Lehrkräfte wurde weiter reduziert, die Mittel für Ganztagsangebote an Schulen zusammengestrichen. Die Kinder- und Jugendpauschale wurde abgesenkt, das Landeserziehungsgeld gekürzt, das beitragsfreie Vorschuljahr abgeschafft. Massive Kürzungen im Öffentlichen Personennahverkehr führten zur Stilllegung ganzer Strecken, Streichungen bei den Kulturraummitteln zur Schließung von Angeboten, das Stellenabbauziel im öffentlichen Dienst zu Personalmangel in allen Ämtern.

Heute, nur fünf Jahre später, sind diese Schäden nicht nur repariert. In fast allen Bereichen leistet der Freistaat Sachsen mehr als je zuvor.

  • Zum ersten Mal seit dem Bestehen des Freistaates wurde der Betreuungsschlüssel in den Kinderkrippen und Kindergärten verbessert – und das gleich in vier aufeinander folgenden Schritten. Mehr als 2.800 zusätzliche Erzieherinnen und Erzieher sind nun in Sachsens Kitas beschäftigt.
  • Gleichzeitig wurden 1.000 neue Polizeistellen geschaffen, 5.000 neue Lehrerstellen, die Mittel für Ganztagsangebote wurden verdoppelt, die Jugendpauschale erhöht, Schulsozialarbeit an jeder Oberschule finanziert, der ÖPNV ausgebaut und die Kulturraummittel aufgestockt. Inzwischen sind über 90.000 Beschäftigte in Sachsens Ämtern und Behörden, in Justiz und Straßenmeistereien, in Schulen, Universitäten und im Forst tätig.
  • Bei alledem bleibt der sächsische Haushalt solide aufgestellt und leistungsfähig. Der Staat trifft umfassend Mit dem Generationenfonds sparen wir Mittel für die Pensionslasten der Beamtinnen und Beamten. Mit dem Zukunftssicherungsfonds sichern wir Gelder für langfristig notwendige Investitionen. Und mit der Tilgung von Schulden sorgen wir die Finanzierbarkeit der Haushalte kommender Wahlperioden.

Diese erfolgreiche und nachhaltige Finanzpolitik setzen wir fort. Unser besonderes Augenmerk gilt dabei den sächsischen Kommunen. Mit den Haushalten der vergangenen Jahre haben wir ihre Finanzkraft gestärkt, Förderprogramme erweitert und Erstattungen erhöht.

  • Den Erfolg des Investitionsprogramms „Brücken in die Zukunft“ und des Kommunalen Investitions- und Finanzkraftstärkungsgesetzes führen wir fort: Die sächsischen Kommunen erhalten in weit höherem Maße als bisher pauschale Mittel, über deren Verwendung sie frei entscheiden können.
  • Wir reduzieren die Anzahl der Förderrichtlinien, fassen Förderthemen zu Pauschalenprogrammen zusammen und stärken so die Selbstverwaltung der Kommunen. Gleichzeitig reduzieren wir damit den bürokratischen Aufwand.
  • Fördermittel an Dritte wie freie Träger im Jugend-, Sozial- und Kulturbereich werden verstetigt. Wir beenden die Praxis der kurzfristigen Projektförderung für langfristige Aufgaben. Sie führt zu „Projektitis“, prekären Arbeitsverhältnissen, großer Bürokratie und eingeschränkter Wirksamkeit. Gemeinsam mit den Verbänden und unter Beteiligung des Sächsischen Rechnungshofes entwickeln wir ein Verfahren, das finanzielle Stabilität und inhaltliche Flexibilität gleichermaßen ermöglicht.
  • Sachsen ist mit Abstand das Bundesland mit der niedrigsten Pro-Kopf-Verschuldung in Deutschland. Das ist gut und soll so bleiben. Doch manche Schulden bleiben unsichtbar: Der Sanierungsstau in sächsischen Schulen und Kindergärten, bei öffentlichen Straßen und Brückenbauwerken kommt versteckten Schulden gleich. Deshalb halten wir an einer hohen Investitionsquote fest und stärken den klaren Vorrang von Sanierung und Instandsetzung vor Neubau
  • Wir setzen unseren Weg der Stärkung des Parlaments in Haushalts- und Finanzfragen Dazu verringern wir die Wertgrenzen für eine Beteiligung des Haushalts- und Finanzausschusses bei außerplanmäßigen und überplanmäßigen Ausgaben. Die Bewirtschaftung von Sondervermögen und Fonds wird ebenso Gegenstand regelmäßiger parlamentarischer Arbeit wie die Befassung mit landeseigenen Unternehmen und Beteiligungen.
  • Gegenüber dem Bund drängen wir auf eine gerechtere Verteilung von Finanzmitteln und Lasten. Unser Steuersystem darf kleine und mittlere Einkommen ohne Vermögensrückhalt – und damit vor allem die Menschen in den ostdeutschen Ländern – nicht über Gebühr belasten. Verteilungsschlüssel dürfen eine ausreichende Sockelfinanzierung auch für kleine Bundesländer nicht außer Acht lassen. Und noch immer gibt es vereinigungsbedingte Lasten, beispielsweise aus dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), bei denen die Ostländer mehr Unterstützung benötigen.
  • Mittel des Bundes und der Europäischen Union nimmt der Freistaat Sachsen weiterhin vollständig in Anspruch. Wir legen größeres Augenmerk darauf, sie im sächsischen Haushalt auch in voller Höhe ihrem eigentlichen Zweck entsprechend einzusetzen anstatt damit Landesmittel zu kompensieren. Hier sehen wir insbesondere im Wohnungsbau und im Öffentlichen Personennahverkehr noch Verbesserungspotential.
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