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GUTE ARBEIT

SOZIALDEMOKRATISCHE ARBEITSMARKTPOLIK FÜR SACHSEN

Seit die SPD in Sachsen wieder an der Regierung beteiligt ist, gehört die Niedriglohn- und Billiglandstrategie der Vergangenheit an. Den Gewerkschaften in Sachsen ist es in den letzten Jahren gelungen, den Rückgang der Tarifbindung zu stoppen und neuen Rückenwind aufzunehmen. Dies ist auch auf unsere Arbeitsmarktpolitik zurückzuführen, die das Prinzip „Gute Arbeit“ konsequent verfolgt. Trotzdem sind viele Unternehmen nach wie vor nicht tarifgebunden. Sachsen ist nach wie vor Schlusslicht bei der Tarifbindung. Über 40 Prozent aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Sachsen arbeitet im Niedriglohnsektor für weniger als 2.056 Euro brutto, deutschlandweit trifft das auf lediglich 18 Prozent zu. Bei den Frauen ist die Lage noch brisanter, bei den sächsischen Arbeitnehmerinnen arbeiten sogar 47 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten im Niedriglohnsektor. Das ist eine Geringschätzung der Lebensleistung dieser fleißigen Menschen. Die Löhne in Sachsen sind immer noch deutlich niedriger als in Westdeutschland. In Sachsen verdienen Beschäftigte knapp 900 Euro weniger als die Beschäftigten im Bundesdurchschnitt. Und selbst in den wenigen Branchen, in denen Tarifverträge gelten, sind zwar die Löhne auf Westniveau, aber im Osten wird für das gleiche Geld länger gearbeitet. Etwa in der Metall- und Elektroindustrie, wo im Ostdeutschland für das gleiche Geld 38 statt 35 Stunden pro Woche gearbeitet wird. Die Zeiten dieser Unterschiede müssen endlich vorbei sein! Für uns ist klar: Bei den Löhnen, der Arbeitszeit muss sich etwas tun. Dies geht vor allem über gute Tarifverträge! Die Politik muss dafür endlich die richtigen Rahmenbedingungen setzen.

Noch die schwarz-gelbe Landesregierung hatte die niedrigen Löhne als Standortvorteil für Sachsen beworben. Diese Zeiten sind glücklicherweise vorbei. Wir haben die Niedriglohnstrategie von CDU und FDP beendet. Denn: Sachsen hat nur dann eine gute Zukunft, wenn gute Löhne und Arbeitsbedingungen die Regel sind. Es geht um nicht weniger als den Respekt vor der Arbeitsleistung der Menschen. Aber eben auch um die materielle Grundlage für ein sorgenfreies Leben und eine gute Rente im Alter. Es geht um eine erfüllende Arbeit, soziale Kontakte und Gesundheit. Und nicht zuletzt geht es auch um die Kaufkraft in Sachsen und damit die wirtschaftliche Grundlage für unsere Unternehmen.

Die sächsische Politik muss klare Signale an Arbeitgeber und Gewerkschaften senden, dass sie eine höhere Tarifbindung anstrebt. Wir wollen, dass Sachsen endlich die rote Laterne der Tarifbindung abgibt. Zunächst wollen mit einer Kampagne zur Förderung von Tarifbindung und Mitbestimmung gemeinsam mit den Sozialpartnern für bessere Arbeitsbedingungen auf der Grundlage von Tarifverträgen und dem Betriebsverfassungsgesetz bzw. dem Personalvertretungsgesetz werben. Diese Kampagne soll aus der landesweiten Fachkräfteallianz heraus entstehen, sie soll die Vorteile von Tarifverträgen und Mitbestimmungsstrukturen hervorheben und Beschäftigte und Unternehmer ermutigen.

Die Etablierung einer landesweiten Fachkräfteallianz, die durch regionale Fachkräfteallianzen ergänzt wurde, im Rahmen der Strategie „Gute Arbeit für Sachsen“ war ein erster wichtiger Schritt, um die Fachkräftesituation der Unternehmen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Die entstandenen Strukturen wollen wir weiterentwickeln und verstetigen. Aus den Projekten sollen Unterstützungsstrukturen für Arbeitgeber und ArbeitnehmerInnen werden. Besonders im Fokus stehen sollen die Fachkräftegewinnung, insbesondere die berufliche Ausbildung und die Digitalisierung, insbesondere die Qualifizierung der Beschäftigten. Wir wollen eine stärkere Beteiligung von Personal-/Betriebsräten und Belegschaften bei der Umsetzung von Digitalisierung und Elektromobilität in der sächsischen Wirtschaft. Die zwischen 1994 und 2005 durchgeführten Projekte „Arbeit und Technik in Sachsen“ und „Stiftung Innovation und Arbeit“ sind dafür eine gute Grundlage. Diese große Herausforderung unserer Zeit können Beschäftigte, Unternehmer und EntscheiderInnen, nur gemeinsam bewältigen.

Auf der Grundlage des funktionierenden Zusammenwirkens in den regionalen Fachkräfteallianzen muss der Sozialpartnerdialog des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr weiterentwickelt werden. Es braucht landesweit und in den Regionen einen funktionierenden und nachhaltigen Austausch zwischen den Arbeitgeberverbänden, den Gewerkschaften und der Politik.

Diskussionsvariante:

Wir werden die Einrichtung einer Arbeitskammer nach dem Vorbild der Bundesländer Saarland und Bremen forcieren. Die Arbeitskammer dient Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als zentrale Anlaufstelle in allen Fragen des Arbeitslebens und des sozialen Alltags, die sie berühren. Sie kooperiert mit den Gewerkschaften und stellt Informationen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereit. Damit wollen wir der Angst vieler Beschäftigter ihre Rechte wahrzunehmen etwas entgegensetzen. Zugleich kann sie ähnlich wie die Interessensvertretungen der Arbeitgeber, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, den Sozialpartnerdialog nachhaltig fördern.

Wir stärken Gewerkschaften bei der Möglichkeit für sich und ihre Anliegen zu werben durch die Einführung eines jährlichen Gewerkschaftstages an Berufsschulen. Und ermöglichen es ihnen auch in anderen Schulformen mit Bildungsangeboten präsent zu sein. Die Wichtigkeit von Arbeitnehmerrechten verankern wir stärker im Lehrplan.

Eines unserer zentralen Ziele ist und bleibt ein Bildungsfreistellungsgesetz, das sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern fünf Freistellungstage für Weiterbildung und Qualifizierung einräumt. Kurzum: Wir wollen fünf Tage bezahlte Zeit im Jahr, um sich beruflich, politisch, sozial oder kulturell weiterzubilden. Damit sorgen wir dafür, dass Sachsen als 15. Bundesland bezahlte Bildungszeit für die Beschäftigten gewährt. Und ermöglichen auch endlich den vielen Ehrenamtlichen bei Feuerwehren, in Sportvereinen und darüber hinaus, für ihre notwendigen Weiterbildungen keine Urlaubstage aufzuwenden.

Wir werden aber auch durch gesetzliche Initiativen auf eine höhere Tarifbindung hinwirken. Um die Tarifbindung in der sächsischen Wirtschaft zu stärken, haben wir bereits in der Investitionsförderung einen Bonus für tarifgebundene oder tarifvergleichbar zahlende Unternehmen eingeführt. Diesen Weg werden wir weitergehen. In der nächsten Landesregierung brauchen wir eine Verbesserung der Investitionsförderrichtlinien, auch bei der Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten. Neben den Kriterien Tarifbindung und Leiharbeitsquote, Standort- und Beschäftigungssicherung muss es verpflichtend werden, einen Teil der Betriebsausgaben für Qualifizierung, Forschung und Entwicklung am Standort zu verwenden, versehen werden. Es soll eine Leiharbeitsquote von maximal 25 Prozent an den Gesamtbeschäftigten eines Unternehmens eingeführt werden. Die Existenz von Mitbestimmungsstrukturen soll aus unserer Sicht ebenso eine Bedingung für einen Bonus in der Landesförderung werden. Die Einhaltung der Bedingungen werden wir zukünftig stärker kontrollieren, bewerten und regelmäßig auswerten. Um die Tarifbindung in Sachsen zu stärken, wollen wir auf eine gesetzliche Offenlegungspflicht für Arbeitgeber bezüglich einer Mitgliedschaft in einem Arbeitgeberverband mit oder ohne Tarifbindung hinwirken.

Mitbestimmung in Betrieben und Tarifautonomie sind Grundpfeiler unserer Demokratie und Gesellschaft. Nur 33 Prozent der sächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben einen Betriebsrat oder Personalrat gewählt, der ihre Rechte vertritt. Damit ist Sachsen bei der Mitbestimmung Schlusslicht in Deutschland. Betriebsräte sind für die Entwicklung betrieblicher Innovationen und in der Ausbildung und Qualifizierung von Beschäftigten eine enorme Bereicherung. Sie schützen Beschäftigte und setzen sich für diese ein. Spätestens in der Wirtschafts- und Finanzkrise ist deutlich geworden, dass Betriebs- und Personalräte ein echter Standortvorteil für unsere Wirtschaft sind. Wir setzen uns für eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Betriebsverfassungs-/Personalvertretungsrechtes ein, in dem Betriebsrats-/Personalratsgründungen erleichtert werden und die Be- und Verhinderung von Betriebsrats-/Personalratsgründungen ein Straftatbestand wird. Außerdem sollen Betriebs- und Personalräte insbesondere beim Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen stärker mitbestimmen dürfen. Wir wollen die Rechte der Beschäftigten bei Betriebsübergängen sowie Unternehmensfusionen und -aufspaltungen verbessern. In Sachsen werden wir eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Union-Busting, also der gezielten Behinderung und Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften, einrichten.

Frauen werden bei gleicher Tätigkeit schlechter bezahlt und erhalten in Deutschland bei gleichwertiger Arbeit im Durchschnitt immer noch 23 Prozent weniger Gehalt als Männer. Selbst bei gleicher Ausbildung, gleichem Beruf und gleichem Alter sind es immer noch zwölf Prozent weniger. Wir sagen: Schluss mit der Lohndiskriminierung von Frauen! Die von uns in der Vergangenheit vorangetriebenen Maßnahmen, zum Beispiel das Entgelttransparenzgesetz wollen wir weiterentwickeln und mit einer nachhaltigen Gleichstellungspolitik in Sachsen konkretisieren. Insbesondere im Öffentlichen Dienst werden wir auf eine Verbesserung der Entgeltgerechtigkeit und der beruflichen Aufstiegschancen von Frauen hinwirken. Dies muss einhergehen mit einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Hierbei werden wir Unternehmen, Betriebs- und Personalräte sowie die ArbeitnehmerInnen dabei unterstützen, flexible Arbeitszeitmodelle, eine kontrollierte und besser geregelte Erreichbarkeit und funktionierende Kinderbetreuung (z.B. die Errichtung von Betriebskindergärten) zu ermöglichen.

Unsere Arbeitsmarktpolitik hat alle Menschen im Blick. Es ist uns auf Bundes- und Landesebene gelungen, den sozialen Arbeitsmarkt mit neuen Förderprogrammen und Gesetzen, zum Beispiel „JobPerspektive Sachsen“ oder dem Teilhabechancengesetz wieder stärker zu unterstützen und betroffenen Menschen somit neue Perspektiven zu geben. Obwohl durch die konjunkturelle und demografische Entwicklung die Arbeits- und Landzeitarbeitslosigkeit in Sachsen in den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist, liegt der Anteil der Langzeitarbeitslosen an allen Arbeitslosen in Sachsen immer noch deutlich über dem bundesdeutschen und europäischen Durchschnitt. Vor diesem Hintergrund müssen Förderprogramme zur Qualifizierung von Arbeitslosen und Benachteiligten sowie die Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Integration in den Arbeitsmarkt ausgebaut und weiterentwickelt werden. Dabei sollen die geförderten Arbeitsplätze dem allgemeinen Arbeitsrecht entsprechen, in den Schutz von Sozialversicherungen einbezogen und tariflich entlohnt werden.

Neben Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt hat Sachsen deutschlandweit die dritthöchste Schulabbrecherquote. Auch bei der Ausbildungsabbrecherquote liegt Sachsen mit knapp 28 Prozent über dem Durchschnitt aller Bundesländer (25,8 Prozent), mehr als jeder vierte Auszubildende in Sachsen wirft vor Ablauf der Ausbildungszeit hin. Dem haben wir in Regierungsverantwortung mit dem Förderprogramm „Jugendberufsagentur Sachsen (JubaS) bereits etwas entgegengesetzt. Die Jugendberufsagenturen sollen verschiedenste Angebote und Programme für junge Menschen auf Basis der regionalen Bedarfe koordinieren und steuern. So können die Übergänge von der Schule in die Ausbildung und den Beruf besser gestaltet werden. Das Förderprogramm wollen wir fortführen und weiterentwickeln.

GUTE ARBEIT IN DER PFLEGE

Gerade im Pflegebereich ist noch viel zu tun um Löhne und Arbeitsbedingungen zu erreichen, die den Menschen gerecht werden. Gute Arbeit in der Pflege kommt den zu Pflegenden und deren Angehörigen, aber auch den Pflegekräften zugute. Wir forcieren die Einführung eines Branchentarifvertrages Pflege, der allgemeinverbindlich erklärt wird, ebenso wie Mindestpersonalstandards. Es geht dabei vor allem um Wertschätzung. Wertschätzung vor der Arbeitsleistung, aber auch für die Pflegebedürftigen. Wir werden daher einen Preis für besonders gute Unternehmen und Pfleger ausloben („Pfleger des Jahres/ Pflegeheim des Jahres/ Pflegebetrieb des Jahres“). Wir wollen eine jährliche Studie „Gute Arbeit in der Pflege“ und wir wollen die Kontrollen durch den Arbeitsschutz erhöhen.

STAAT VOR PRIVAT – GUTER ARBEITGEBER FREISTAAT SACHSEN

Wir wollen gute Arbeit in Sachsen. Natürlich muss das Land selbst bei diesem Thema als Arbeitgeber Vorreiter sein: Sowohl beim eigenen Personal als auch bei Aufträgen an Dritte. Wir haben den Stellenabbau beim Land gestoppt. In einem weiteren Schritt werden wir uns dafür einsetzen, dass sachgrundlose Befristungen in der Landesverwaltung und bei Beteiligung des Landes der Vergangenheit angehören. Freie Stellen im öffentlichen Dienst sind sofort nachzubesetzen. Es darf keine tarifvertragsfreien Zonen in der Landesverwaltung oder bei Beteiligungen des Landes geben. Insbesondere die Einrichtungen der Öffentlichen Daseinsvorsorge gehören in staatliche Hand. Wir werden daher prüfen, wo es sinnvoll ist Unternehmen zu kommunalisieren. Privatisierungen und Outsourcing in der Daseinsvorsorge lehnen wir ab.

Sachsen braucht ein modernes Vergabegesetz, das diesen Namen auf verdient. Das Land und die Kommunen sollen zukünftig nur noch mit den Betrieben und Unternehmen zusammenarbeiten, die mindestens nach Tarif/Vergabemindestlohn zahlen, die Inklusion berücksichtigen und ökologische Kriterien erfüllen. Mit einem Vergabegesetz führen wir einen Vergabemindestlohn von mindestens 12 Euro die Stunde sowie ökologische und soziale Standards als Vorgaben ein. Damit bekämpfen wir Lohndumping und unterstützen die ehrlich und hart arbeitenden Betriebe und Unternehmen.

Wir wollen uns auf Bundesebene für eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro bis 2021 einsetzen.

STÄRKUNG DES ARBEITSSCHUTZES

Arbeitsschutz gewinnt im Zusammenhang mit der sich verändernden Arbeitswelt und den Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen an enormer Bedeutung. Regelmäßige Betriebskontrollen sind wichtig und notwendig, um Gesetzesverstöße zu ahnden und Menschenleben zu schützen. Nach dem massiven Stellenabbau bei der zuständigen Landesdirektion haben wir in diesem Bereich endlich umgesteuert. Wir haben den Stellenabbau gestoppt und die Abstimmung zwischen den Behörden verbessert. Wir wollen weiter ausreichend Personal einstellen, um die Zahl der Kontrollen wieder zu erhöhen. Wir starten eine Werbekampagne, um auf die Wichtigkeit des Arbeitsschutzes hinzuweisen.

AUS- UND WEITERBILDUNG 4.0.

Wir wollen darauf hinwirken, dass die Vermittlung von IT-, Prozess- und Eigenkompetenzen im Rahmen der Berufsausbildung eine zentrale Rolle einnehmen. Hierbei müssen die Schulträger mit den entsprechenden technischen und pädagogischen Mitteln ausgestattet werden.