Raatz: Bund-Länder-Finanzpakt erlaubt Bundesinvestitionen in Schulen – Bis zu 175 Millionen Euro für Sanierung und Ausstattung in Sachsen
Auf seiner heutigen Sitzung hat das Bundeskabinett eine Grundgesetzänderung auf den Weg gebracht, die auch ein 3,5 Milliarden Euro starkes Programm zur Schulmodernisierung möglich machen soll. Erstmalig darf der Bund in die Bildungseinrichtungen finanzschwacher Gemeinden investieren. Nach dem aktuell vorgesehenen Verteilungsschlüssel erhält der Freistaat Sachsen bereits ab Sommer 2017 bis zu 175 Millionen Euro aus dem Programm.
Dazu erklärt die mittelsächsische SPD-Abgeordnete und stellvertretende Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Dr. Simone Raatz:
„In Sachsen brauchen wir nicht nur mehr Lehrer, sondern auch flächendeckend moderne und gut ausgestattete Schulen. Das Abrücken vom unsinnigen Kooperationsverbot in Bildungsfragen war längst überfällig. Bald kann der Bund in Schulen finanzschwacher Kommunen investieren. Geld gibt es für Sanierungen sowie Umbauten und auch die digitale Ausstattung kann verbessert werden. Wir machen damit einen wichtigen Schritt zu einem gerechteren Schulsystem, bei dem das Bildungsumfeld eines Kindes nicht vom Wohnort der Eltern abhängt.“
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Hintergrund:
Seit der Förderalismusreform 2006 verbietet das im Grundgesetz verankerte Kooperationsverbot Bund und Ländern die projektunabhängige Zusammenarbeit im Bildungsbereich. Noch im Frühjahr wird dem Bund durch die Einführung des neuen Paragraphen 104c im Grundgesetz die Möglichkeit eröffnet, „den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ zu geben. Gleichzeitig wird der bereits bestehende kommunale Investitionsfond des Bundes von 3,5 auf 7 Milliarden Euro verdoppelt. Bis 2021 können davon allgemeinbildende Schulen sowie Berufsschulen in finanzschwachen Gemeinden saniert, erweitert und besser ausgestattet werden. Die Förderkriterien können die Länder selbst festlegen.