Sächsische SPD-Arbeitnehmer: Kultusministerin bremst erfolgreiche Integrationsarbeit
Die AfA Sachsen ist eine Arbeitsgemeinschaft der SPD Sachsen. In ihr engagieren sich Beschäftigte sowie Betriebs- und Personalräte. Die AfA will engen Kontakt zu den DGB-Gewerkschaften halten.
Sächsische Berufsschulzentren boten bis vor kurzem Vorbereitungsklassen für geflüchtete Jugendliche an. Diese Sprach- und Orientierungskurse mit berufspraktischen Aspekten ermöglichten den Jugendlichen Zugang zu Bildung und einen Einstieg in den Arbeitsmarkt. Spracherwerb und Bildung sowie ein geregelter Alltag in Schule und Arbeit sind wichtige Motoren für eine erfolgreiche Integration. Seit 01.03.2016 werden keine jugendlichen Geflüchteten mehr in Vorbereitungskurse aufgenommen. Die sächsische Kultusministerin Kurth (CDU) beendete die Kurse für Geflüchtete an Berufsschulzentren.
Der §28 des sächsischen Schulgesetzes regelt die Schulpflicht in Sachsen. Demnach bestehen eine Vollzeitschulpflicht von neun Jahren und eine Berufsschulpflicht von drei Jahren. Die Vollzeitschulpflicht endet spätestens mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres. Die Berufsschulpflicht wird vorzeitig für beendet erklärt, wenn der Jugendliche einen einjährigen vollzeitschulischen Bildungsgang an einer berufsbildenden Schule regelmäßig besucht hat oder die Sächsische Bildungsagentur feststellt, dass er anderweitig hinreichend ausgebildet ist. Das sächsische Konzept zur Integration von Migranten sieht die Beschulung von berufsschulpflichtigen Jugendlichen in den Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten vor.
Nach den neuen Regelungen wird eine Schullaufbahnberatung für Jugendliche mit Migrationsgeschichte nur noch als Einzelfallprüfung mit dem Ziel Abitur angeboten. Das bedeutet, dass die Teilnahme von Jugendlichen ab 18 Jahren an Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten nicht mehr vorgesehen ist. Um Sprach- und Integrationskurse sowie weitere Bildungsmöglichkeiten müssen sich die Jugendlichen durch den Gang zur Agentur für Arbeit selbst kümmern.
„Es ist unverantwortlich, den jungen Geflüchteten den Zugang zur beruflichen Bildung zu verbauen“, so Irena Rudolph-Kokot, Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen der sächsischen SPD. „Wir können es uns nicht leisten, das Potential junger Menschen zu verschenken. Wer eine steigende Belastung der Sozialsysteme nicht möchte, muss jetzt in Integration durch Ausbildung und Arbeit investieren. Auch ein Abwälzen dieser Aufgaben auf die Kommunen ist ohne entsprechende Finanzierung durch den Freistaat nicht hinnehmbar.“
Selbst wenn es gelingen sollte, die vom Kultusministerium verfügten Einschnitte durch Leistungen und Hilfestellung aus der kommunalen Jugendhilfe abzumildern, ist bisher eine Finanzierung der den Kommunen neu entstehenden Kosten durch den Freistaat nicht vorgesehen.
„Die AfA Sachsen fordert eine Fortsetzung der Vorbereitungsklassen an den Berufsschulzentren, sowie eine Rückkehr zur Altersgrenze von 21 Jahren für die Aufnahme in die Vorbereitungsklassen. Zusätzlich sollte ein Landesprogramm zur Beratung und Unterstützung junger Geflüchteter aufgesetzt werden, welches die notwendige Finanzierung für in diesem Bereich tätige Einrichtungen der Jugendhilfe sicherstellt“, so Rudolph-Kokot abschließend.