SPD-Bildungs- und Rechtsexperten: Volksantrag Gemeinschaftsschule zeigt Modernisierungslücke bei der Volksgesetzgebung
+++ Volksantrag hat Tür für längeres gemeinsames Lernen geöffnet +++ Volksgesetzgebung muss modernisiert werden +++
Gerald Eisenblätter, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD Sachsen (AfB Sachsen), und Jan Freundorfer, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (AsJ Sachsen), erklären zur heutigen Pressekonferenz des Bündnisses „Gemeinschaftsschule in Sachsen“ und ihrer Ankündigung kein Volksbegehren in Sachsen starten zu wollen:
„Ohne die 50.120 Bürgerinnen und Bürger, die den Volksantrag unterstützt haben, würde es ab 1. August keine Gemeinschaftsschulen in Sachsen geben. Sie haben einen wesentlichen Beitrag dafür geleistet, die Tür für längeres gemeinsames Lernen zu öffnen“, stellt Gerald Eisenblätter, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD Sachsen, fest.
„Die Arbeit der letzten drei Jahre im Bündnis ‚Gemeinschaftsschule in Sachsen‘ war intensiv, herausfordernd und lehrreich. Die kommenden drei Jahre werden jedoch genauso spannend: Jetzt gilt es, Gemeinschaftsschulen und Oberschulen+ vor Ort zu gründen. Eltern, Schüler, Lehrerinnen in der Sozialdemokratie und unsere kommunalen SPD-Mandatsträger werden sich auch in Zukunft in die Prozesse vor Ort einbringen. Als sozialdemokratische Bildungsarbeitsgemeinschaft werden wir den Prozess weiter intensiv begleiten und eine helfende Hand sein, wenn es darum geht, Gemeinschaftsschulen zu gründen“, blickt Eisenblätter voraus.
„Heute gebührt der Dank aber vor allem den fleißigen Unterschriftensammlerinnen und -sammlern sowie den Mitstreiterinnen und Mitstreitern im Bündnis. Ohne diesen gemeinsamen Kraftakt wäre längeres gemeinsames Lernen immer noch ein Wunsch, aber keine Realität. Das Bündnis hat gezeigt, dass direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung auch in Sachsen erfolgreich sein kann,“ so Eisenblätter weiter.
Jan Freundorfer, Landesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen, ergänzt mit Blick auf die Ankündigung des Bündnisses kein Volksbegehren anzustreben: „Die Hürden für ein Volksbegehren sind zu hoch. Es ist daher nachvollziehbar, dass das Bündnis diesen Schritt jetzt nicht geht. Dennoch hat der gemeinsame Volksantrag gezeigt, was direkte Demokratie für die Menschen in unserem Land bewegen kann.“
Mit Blick auf die Lehren aus dem Volkstrag zum längeren gemeinsamen Lernen fordert Freundorfer abschließend: „Dieser Volksantrag war ein Lehrstück für direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung. Davon brauchen wir noch mehr. Deshalb müssen wir die sächsische Volksgesetzgebung modernisieren. Die Quoren müssen gesenkt und Verfahren vereinfacht werden. Vor allen Dingen brauchen die Bürgerinnen und Bürger eine verlässliche Beratung, juristische Begleitung und transparente Strukturen. Mehr direkte Demokratie zu wagen, kostet den Freistaat kein Geld. Es fördert den Dialog und lässt die Bürgerinnen und Bürger den Rechtsstaat praktisch erlebbar machen.“