Übergewinnsteuer kommt

In der letzten Sitzungswoche haben wir ein wahres Mammut-Gesetz verabschiedet. Das Jahressteuergesetz umfasst viele steuerliche Entlastungen und einige wichtige Weichenstellungen für die Zukunft.

Darunter fällt die sehr wichtige Übergewinnsteuer. Künftig müssen Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich einen Energiekrisenbeitrag leisten. Auf Gewinne von mehr als 20 Prozent in den Jahren 2022 und 2023 müssen Unternehmen eine Steuer von 33 Prozent zahlen. Das ist eine faire und soziale Abgabe, mit dem Unternehmen einen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten.

Ein weiterer Wegweiser aus dem Jahressteuergesetz ist die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage für direkte Auszahlung staatlicher Gelder. Damit kann in der Zukunft einfach und unbürokratisch zum Beispiel das Klimageld über die steuerliche Identifikationsnummer ausgezahlt werden.

Außerdem haben wir geregelt, dass die Energiepreispauschale für Renten- und Versorgungsbeziehende von 300 Euro der vollständigen Besteuerung unterliegt. Von der Opposition wurde immer wieder vorgebracht, dass das bedeutet, dass wir Millionen von Rentner:innen in die Steuererklärungspflicht drängen. Das stimmt nicht!

Zum einen wird der Betrag von der Finanzverwaltung ohne weitere Angabe des Steuerpflichtigen in die Steuererklärung übernommen. Zum anderen haben wir den Grundfreibetrag für das Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 603 Euro auf nunmehr 10.347 Euro erhöht. Allein wegen der Energiepreispauschale muss also keine zusätzliche Steuererklärung abgegeben werden.

Für diejenigen, die in eine private Photovoltaik-Anlage investieren wollen, bauen wir Bürokratien ab. Mit dem Jahressteuergesetz schaffen wir die steuerliche Erklärungspflicht ab. Anlagen bis 30 Kilowatt brauchen damit keine Ertragssteuer mehr bezahlen. Außerdem senken wir die Umsatzsteuerlast für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf null. Damit kann jede und jeder, der oder die eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach betreibt, sich für die bürokratiearme  Kleinunternehmerregelung entscheiden.

Carlos Kaspar, MdB aus dem Erzgebirge