Verhandlungen zum Bundeshaushalt bringen deutliche Verbesserungen für den Verkehrsbereich

Der Verkehrshaushalt des Bundes – der sogenannte Einzelplan 12 des Bundeshaushaltes – ist seit jeher einer der größten Investitionshaushalte des Bundes. Mehr als 35 Milliarden Euro, davon allein 18,6 Milliarden Euro für Investitionen in die Verkehrs- und Dateninfrastruktur, sah die Haushaltsplanung des Bundes auch in diesem Jahr für den Verkehrsbereich vor. Trotz der Einsparungen im Bundeshaushalt von 10 Prozent konnten damit die Investitionen im Verkehrsbereich weitestgehend stabil gehalten werden.

Doch wie für alle Gesetze gilt auch für den Haushalt das sogenannte „Struck’sche Gesetz“, wonach keine Vorlage den Bundestag so verlässt, wie sie hineingekommen ist. Dieses „Gesetz“ wirkt in Haushaltsverhandlungen meist in der Haushaltsbereinigungssitzung, in der es zu maßgeblichen Änderungen kommen kann.

Und die hatte es für den Einzelplan 12 – den Verkehrshaushalt – in dieser Haushaltsverhandlung im positiven Sinne in sich. Allein im Rahmen der Entlastungspakete konnten zusätzliche Mittel in Höhe von 500 Millionen Euro für den Schienenverkehr veranschlagt werden. Hinzu kommt 1 Milliarde Euro an Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre.

Wofür diese Mittel verwendet werden sollten war aber noch offen. Dazu haben wir uns frühzeitig mit den Interessenvertretungen des Schienensektors und der DB AG ausgetauscht und entsprechende Vorschläge gemacht. Dass diese sich nun auch im Beschluss der Haushälter wiederfinden, ist ein Erfolg, der der gesamten Branche dient.

Für den Schienengüterverkehr stehen damit 152 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung (Einzelwagenverkehr 80 Mio. Euro, Trassen- und Anlagenpreisförderung 72 Mio. Euro). Der Fernverkehr auf der Schiene erhält zusätzlich 90 Millionen Euro im Zuge der Trassenpreisförderung und auch Bahnhöfe werden mit zusätzlich 87,3 Mio. Euro gefördert. Mit diesen Mitteln können zudem auch Aufwandstatbestände finanziert werden. Nicht zuletzt fließen im Schienenbereich auch zusätzliche Mittel in die Digitalisierung der Schiene (+103,8 Mio Euro) und die zusätzliche Absicherung des Zugfunkverkehrs (+23 Mio. Euro).

Aber auch andere Verkehrsträger profitieren von den Aufwüchsen. So fließen zusätzliche Mittel auch in den Radverkehr, die Verkehrsforschung und die Digitalisierung des Verkehrs.

Damit lässt sich für die Haushaltsverhandlungen im Verkehrsbereich ein sehr positives Fazit ziehen. Die Beschlüsse sind ein Erfolg für den Schienensektor, von dem auch Sachsen profitieren wird.