AfB-Sachsen: Referentenentwurf zum Schulgesetz kann noch nicht das letzte Wort sein

Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD Sachsen

Die Arbeitsgemeinschaft für Bildung in der SPD Sachsen (AfB Sachsen) zum Referentenentwurf zur Novellierung des Schulgesetze:

„Gemessen an den Aufgaben und Herausforderungen, die nicht erst seit heute vor dem sächsischen Schulwesen stehen, fallen die vorgenommenen Änderungen des Schulgesetzes ungenügend aus“, fasst der Vorstand der AfB Sachsen seine Prüfung des vorgelegten Entwurfs zusammen.

Die AfB Sachsen hatte im Vorfeld dargestellt und begründet, dass die sächsischen Schulen und Schulträger zur Sicherung eines hohen Bildungsniveaus, zur Bewältigung der demografischen Entwicklungen, zur Herstellung von Bildungsgerechtigkeit zwischen Stadt und Land, zur Sicherung der Lehrerversorgung, zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und zur Bewältigung neuer Herausforderungen wie der digitalen Revolution vor allem eins benötigen: Eigenverantwortung und damit einen verantwortlichen Gestaltungsraum, der auf ein funktionierendes Unterstützungssystem und Ressourcen verlässlich zugreifen kann. Zwar fänden sich im Entwurf dazu vorsichtige Ansätze, insgesamt aber atme das Gesetz den alten Geist der verwalteten Schule. „Wir müssen jede Schule endlich systematisch in die Lage versetzen, mit der gesellschaftlichen Dynamik produktiv umgehen zu können, statt sie und damit vor allem die Lehrer und Schulträger mit den Problemen im Regen stehen zu lassen“, resümiert der Vorstand.

„Der Entwurf bleibt die Antwort auf die drängende Frage schuldig, wie die Ressourcen den Schulen bildungs- und bedarfsgerecht so zugewiesen werden, dass diese und die kommunalen Schulträger vor Ort angemessen reagieren und gestalten können. Wichtige Instrumente hierfür wie die Zusammenfassung von Bildungsgängen und die Bildung multiprofessioneller Teams bleiben Schulen und Schulträgern weiterhin verwehrt, die Gängelung bei der Klassen-und Gruppenbildung wird verstärkt.“ Trotzdem setze die AfB große Hoffnung in die ausgebrachte Öffnungsklausel, die im weiteren Verfahren noch weiter untersetzt werden müsse.

Enttäuschend falle auch die längst überfällige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus: Das Recht auf inklusive Beschulung mit der Konsequenz der Schaffung der dafür nötigen Bedingungen werde gerade nicht ausgebracht, stattdessen die Inklusion wieder von Bedingungen abhängig gemacht. „Natürlich besteht auch für Schüler mit besonderem Förderbedarf kein Anspruch, ein bestimmte Schule zu besuchen. Aber es muss der Anspruch bestehen, eine zumutbar erreichbare Schule zu besuchen – auch wenn dafür an dieser Schule noch Bedingungen geschaffen werden müssen“, so der Vorstand weiter, „das ist ja gerade das Prinzip der Inklusion.“

Abschließend stellt die AfB Sachsen fest: „Der vorliegende Entwurf ist ein Entwurf der Verwaltung. – Er bedarf dringend der politischen Gestaltung.“ Hierfür habe die Ministerin ein sehr transparentes Verfahren eröffnet und wird der Sächsische Landtag gefragt sein. Die AfB Sachsen ruft deshalb alle an der schulischen Bildung Interessierten auf, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen. „Noch besteht Hoffnung, die Weichen deutlicher in Richtung verantwortliche Schulen zu stellen, auch wenn der Durchbruch wohl der nächsten Legislatur überlassen bleiben wird.“