Herzlich Willkommen!
Parteiarbeit ist anstrengend und mühsam? Auf dieser Seite findest Du jede Menge Tools und Tipps, um Dir Deine Arbeit für die SPD Sachsen zu erleichtern. Egal ob als Kandidatin, Beisitzer im Ortsvereinsvorstand oder schlicht als Mitglied der SPD Sachsen: ein Blick auf unsere neue Seite „Mitgliederservice“ lohnt sich!
Neben dieser Seite findest Du auch auf SPD.de unter „Mein Bereich“ viele hilfreiche Handreichungen, Tipps und Dokumente für die Parteiarbeit. Hierfür benötigst Du ein Benutzerkonto für KAMPAGNE.SPD.DE. Wie Du dieses erstellst, kannst Du hier nachlesen:
Registrierung
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Anmeldung
Für die Anmeldung auf KAMPAGNE.SPD.DE oder DEBATTENPORTAL.SPD.DE brauchst Du Deine E-Mail-Adresse und Dein Passwort.
Dein Passwort kannst Du selbst vergeben. Wenn Du es nicht mehr weißt, kannst Du es neu setzen. Auf der Anmelden-Seite findest Du den Link „Passwort vergessen„, über den die E-Mail mit Link zur Passwort-Neuvergabe angefordert werden kann. Die E-Mail für die Passwort-Neuvergabe kann nur an die E-Mail-Adresse versandt werden, mit der Du registriert bist. Nach der Neuvergabe des Passworts kannst Du Dich dann mit Deiner E-Mail-Adresse und dem neuen Passwort auf KAMPAGNE.SPD.DE oder DEBATTENPORTAL.SPD.DE anmelden.
Mitgliedsnummer
Deine Mitgliedsnummer findest Du beispielsweise auf Deiner SPD-Card, in Deinem Parteibuch oder auf der Beitragsbestätigung, welche Dir einmal jährlich zugestellt wird. Solltest Du Deine Mitgliedsnummer nicht zur Hand haben, wende Dich gerne von Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 18:00 Uhr an uns unter der Rufnummer: +49 30 25991 500. Wir helfen Dir gerne weiter.
Das ABC in Sachen Social Media
Hier findest Du jede Menge hilfreicher Erklärungen zum Thema Social Media und den Plattformen Facebook, Twitter und Instagram
Auf Facebook gibt es neben Personenprofilen auch die Möglichkeit, sogenannte Seiten (Fanpages) einzurichten. Somit ist das Netzwerk für Kandidaten ebenso interessant wie für einen Landesverband oder Ortsverein.
Bei einer Fanpage können die Facebook-Nutzer „Gefällt mir“ klicken und sich so mit der Seite verbinden. Ein Vorteil: Vielen Facebook-Nutzern fällt es leichter, bei einer Seite „Gefällt mir“ zu klicken, als sich mit einer Organisation gleich zu befreunden. Eine weitere sinnvolle Funktion der Fanpages: Mehrere Personen können als Administratoren eingetragen werden. So kann die Arbeit für die Aktualisierung einer solchen Seite auf mehrere Schultern verteilt werden.
Was passiert auf Facebook?
Die Kommunikation mit und unter Freunden hat für die meisten Nutzer die höchste Priorität. Viele laden Bilder hoch, informieren sich über Veranstaltungen und „teilen“ diese. Facebook-User nutzen die Plattform, um sich über das aktuelle Tagesgeschehen zu informieren – eine große Chance für die SPD, ihre Inhalte und Ziele zu setzen und zu verbreiten.
Informationen zu teilen und damit eine Verbreitung zu befördern, ist eine Kernfunktion sozialer Netzwerke. Bilder und Videos können ganz leicht eingebunden werden.
Aus Sicht politischer Kommunikation ist dabei wichtig, dem Nutzer immer eine Einordnung der Information zu geben. Er muss wissen, warum gerade diese Information für ihn interessant sein dürfte. Allein einen Link zu einem Artikel zu veröffentlichen, ist in der Regel nicht ausreichend.
Auch kurze Kommentare zum alltäglichen Geschehen können User interessieren. Auf diese Weise kann man sehr einfach einen Einblick in den politischen Alltag vermitteln und zugleich den Draht zu den „Fans“, „Followern“ oder „Freunden“ halten.
Freunde oder Fans sollten aber nicht mit Informationen, die sie für nicht relevant halten, überschwemmt werden. Eine Folge könnte sein, dass sie die tatsächlich bedeutenden Informationen ignorieren oder sie gar nicht mehr verfolgen, was auf der Seite geschrieben und gepostet wird.
Werden wichtige Informationen auf die richtige Art verbreitet, kann so recht schnell und einfach eine hohe Reichweite erzielt werden – das heißt: die Information wird vielen Social-Media-Nutzern auf ihrer Seite angezeigt.
Gleichzeitig haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, die Themen, die ihnen am Herzen liegen, an politische Akteure weiterzuleiten. Sie können außerdem ganz einfach ihre Meinung zu Themen zu äußern, indem sie Beiträge kommentieren. Wer die Kommentare im Blick hält, der kann wichtige Impulse für seine politische Arbeit ziehen.
Facebook bietet seinen Nutzerinnen und Nutzern außerdem die Möglichkeit zu eigenen Live-Streams.
Twitter ist ein Online-Kurznachrichtendienst: Die Botschaft darf nicht mehr als 280 Zeichen haben, dann ist Schluss. Kurze Formulierungen sind daher zwingend nötig. Mit einem Link im Twitter-Text („Tweet“), kann man auf weitere Inhalte im Netz hinweisen. Lediglich auf die andere Seiten im Netz zu verweisen, ist keine gute Nutzung des Mediums. Auch hier gilt es – ähnlich wie bei Facebook –, zu reagieren und zu kommunizieren, wenn User mit einem in Kontakt treten. Inhalte verbreiten sich über Follower, also Freunde deines Twitter-Benutzerkontos, und über vergebene Hashtags, zum Thema passende Schlagworte. Beispiel: #spdmeinort, #kitaausbau, #kandidatenname
Twitter hat nicht zuletzt in der politischen Kommunikation an Popularität gewonnen, da insbesondere Medienvertreter den Twitter-Profilen von Politikern und Parteien aufmerksam folgen. Wer politische Akzente setzen und in Debatten seine Position klarmachen möchte, der hat hier ein gutes und schnelles Medium zur Hand. Durch Beschränkung in der Länge ist das Netzwerke vor allem für pointierte, direkte Kommunikation geeignet: Das kann eine klare Haltung zu einem Thema sein oder ein Foto hintergründiges oder eindrückliches Bild. Dringende Empfehlung ist, dass Kandidatinnen und Kandidaten ihre Twitter-Profile selbst pflegen. In Abstimmungs- und Anweisungsschleifen geht sonst Zeit verloren und somit Direktheit verloren, die das Medium unbedingt ausmacht.
Instagram ist vor allem eine Foto-Community: Mit der Handy-Kamera ein Motiv aufnehmen, einen Filter wählen (um Optik und Stimmung des Fotos zu verändern) und dann auf Instagram posten. So einfach geht’s.
Wie bei Twitter verbreitet sich das Motiv über Follower des Instagram-Kontos und über vergebene Hashtags.
Als Kandidatin oder Kandidat kannst du Instagram sehr gut nutzen, um direkte Eindrücke aus deinem politischen Alltag zu dokumentieren. das geht ganz einfach, indem du zum Beispiel Fotos aus dem Kiez postest (von Baustellen im Ort, von illegalen Müllablagerungen, vom Bürgerfest, vom Kitabesuch etc.).
Im Frühjahr 2015 gab es bereits mehr als vier Millionen, überwiegend junge Instagram-Nutzer in Deutschland. Zahl steigend.
Online Wahlkampf
Klare Sprache - klare Politik
Wir wollen den Menschen auf Augenhöhe begegnen. Denn für sie machen wir Politik. Aber so, wie wir reden und schreiben, sind wir oft weit weg von ihrem Leben. Häufig verstehen sie unsere Sprache nicht.
Wir wollen für unsere Politik begeistern. Das gelingt uns mit einer einfachen und anschaulichen Sprache. Dabei hilft dieser Leitfaden.
Datensicherheit
Die Sicherheit von Daten spielt eine immer wichtigere Rolle. Eine Hauptgefahrenquelle ist die unbedachte Nutzung von E-Mails. Hier findet ihr einige Hinweise und Anregungen, wie E-Mails sicherer genutzt werden können.
Grafik und Gestaltung
Styleguide "In die neue Zeit"
Mit dem vergangenen Bundesparteitag haben wir unseren Aufbruch in die neue Zeit markiert. Neben personeller Neuaufstellung und programmatischer Weichenstellung haben wir diesen Aufbruch auf dem Parteitag visuell mit einer Neuinterpretation der Rose unterstrichen.
Wir freuen uns, dass die Rose so gut ankommt. Die SPD entwickelt sich weiter und das wollen wir natürlich auch in unserem Erscheinungsbild ausdrücken.
Den Aufbruch in die neue Zeit und damit auch die Rose tragen wir weiter.
Hier findest Du Tipps, wie Du Logo & Claim sowie die Rose als Teil unserer Kampagne als Gestaltungselement einsetzen kannst.
Online Banner gestalten
Gestalte hier unkompliziert und ohne Vorkenntnisse Onlinebanner im Design der SPD Sachsen.
Bilddatenbank
Hier gelangst Du zur Bilddatenbank der SPD.
Homepage
Das hier verlinkte Wiki bietet Hilfe und Anleitung rund um das WebSoziCMS. Mit dem WebSoziCMS können SPD-Gliederungen, Funktions- und Mandatsträger sowie Kandidaten einfach und schnell online gehen.
Wir bieten mit unserem Schnelleinstieg für Erstanwender eine Übersicht über die wichtigsten Themen. Eine vollständige Anleitung findet sich im Handbuch (noch im entstehen)
Gestaltungsanleitung SPD Sachsen
- Hauptbanner
- Änderung in Vorgefertigter Banner „Header Web_SoziCMS
- Logo
- Änderung in „Logo_Rahmen“
- Blöcke
- Änderung Block 1 in „Mein Wahlkreis“
- Änderung Block 2 in „Darum will ich in den Landtag“
- Änderung Block 3 in „Meine Ziele“
- Änderung Block 4 (Seite) in „Das bin ich“
- Farbänderung (noch nicht möglich) in Hauptfarben
- Rot: #ea5160
- Lila: #bf7691
- Türkis: #6fbac3
- Gelb: #f0ae59
Spenden
Mit einem leicht bedienbaren Online-Spenden-Formular könnt Ihr Euren SpenderInnen einen neuen bequemen Zahlungsweg anbieten und neue SpenderInnen finden. Über Newsletter, Email und die Sozialen Medien lässt sich der Link zum Formular einfach verbreiten.
Der SPD-Landesverband hat mit seiner Partner-Agentur Altruja einen Rahmenvertrag vereinbart, in deren Rahmen Ihr ein Online-Spenden-Formular für Euer Fundraising nutzen könnt.
Handreichung Basics
Integration in WordPress
Integration in Typo3
Rechtliches
Hier sind die wichtigsten Grundsätze zum Wahlkampfrecht zusammengestellt. Die ausführlichen Rechtsinfos zu den einzelnen Themen erhaltet Ihr in „Mein Bereich“ auf SPD.de
Sondernutzungserlaubnis für Plakate
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Aufkleber "Briefkastenwerbung verboten"
Wer keine Werbung im Briefkasten wünscht, muss dies erkennbar machen. Dazu genügt es, einen Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“ oder „Werbung verboten“ gut sichtbar am Briefkasten oder an der Haustür anzubringen (oder den Werbenden direkt zu widersprechen vgl. OLG München Urt. v. 05.12.2013, Az. 29 U 2881/13). Werbende Unternehmen müssen diesen oder inhaltsgleiche Aufkleber bzw. Widerspruch beachten (BGH, AZ: VI ZR 182/88, Urteil vom 20.12.1998).
Dieses Werbeverbot gilt auch für politische Parteien. Nach gefestigter Rechtsprechung werden Parteien hierdurch nicht in ihrem Recht auf Verbreitung und Verteilung von Flugblättern mit ihren politischen Ansichten aus Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt (std. Rspr. BVerfGE, 2 BvR 2135/01, Beschluss vom 01.08.2002; KG Berlin, 9 U 1066/00).
Ausnahme: Wahlkampfzeitung mit redaktionellem Teil
Zeitungen (kostenlose Anzeigenblätter) mit einem redaktionellen Teil unterfallen nicht dem Begriff „Werbung“ und dürfen dennoch eingeworfen werden. Hier reicht der Aufkleber „Keine Werbung einwerfen“ nicht aus. Sie dürfen aber dann nicht eingeworfen werden, wenn am Briefkasten durch einen Aufkleber o.ä. der Willen geäußert wird, auch keine Anzeigenblätter zu erhalten (OLG Stuttgart, Urt. v. 12.11.1993, Az. 2 U 117/93).
Damit Eure Massenzeitung zum Wahlkampf wie ein Anzeigenblatt privilegiert ist, müsst ihr auf einen hinreichend breiten redaktionellen Teil achten.
Faustformel: Für den/die unbefangene/n Betrachter/in muss der Eindruck entstehen, dass die Zeitung das Produkt redaktioneller Arbeit ist und nicht bloß eine Aneinanderreihung von SPD-Werbung.
Einwurf von Wahlwerbung
Der Einwurf von Wahlwerbung bei einem Hausbesuch in den Briefkasten der Nichtangetroffenen ist verboten, wenn ein Aufkleber „Keine Werbung“ o.ä. angebracht ist. Es gilt das bereits Ausgeführte zur Briefkastenwerbung.
Ausnahme: Persönliche Nachrichten über den Besuch
Ein Hinweis, dass ein Hausbesuch stattgefunden hat, ist in personalisierter Form möglich, auch wenn sich ein „Keine Werbung“-Aufkleber auf dem Briefkasten befindet. Dieser Besuchs-Hinweis darf aber keine Werbung der SPD oder des Kandidaten bzw. der Kandidatin enthalten und muss die Besuchte bzw. den Besuchten persönlich ansprechen.
Fraktionsmaterial im Wahlkampf
Fraktionsmaterial darf auch während des Wahlkampfes genutzt werden. Die Abgeordneten dürfen und müssen auch in dieser Zeit die BürgerInnen informieren. Allerdings bedarf es der klaren Trennung von der Wahlwerbung.
Daher findet sich auf Fraktionsmaterial stets der Hinweis, dass die Veröffentlichung während eines Wahlkampfes nicht zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden darf. Die eigentliche Schwierigkeit ist die Abgrenzung von Parteiwerbung einerseits und sach- und mandatsbezogener Information andererseits.
Das Material darf insbesondere nicht als Massenverteilungsmittel ausgegeben werden, also nicht als Hauswurfsendungen oder zur massenhaften Verteilung an Infoständen der Partei genutzt werden. Eine Auslage im Wahlkreisbüro des Abgeordneten ist unproblematisch.
Parteien haben Zugang zu öffentlichen Einrichtungen
Parteien haben einen Anspruch auf Zulassung von Wahlkampfveranstaltungen in öffentlichen Einrichtungen der Kommunen, wenn der Partei eine Untergliederung mit Sitz in der Gemeinde, beziehungsweise im Landkreis angehört (Art. 3, 21 Grundgesetz, § 5 Abs. 1 und 3 PartG).
Eine öffentliche Einrichtung liegt dann vor, wenn die Einrichtung für die Öffentlichkeit „gewidmet“ wurde, dass heißt für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und nicht nur für Private oder einen bestimmten Personenkreis zugänglich ist. Die Widmung kann durch Satzung, durch Gemeinderatsbeschluss oder durch schlüssiges Verhalten erfolgt sein. Für eine Widmung durch schlüssiges Verhalten reicht es aus, dass die Einrichtung in der Vergangenheit für eine Wahlkampfveranstaltung zur Verfügung gestellt wurde.
Wahlkampf am Wahltag
Auch am Wahltag ist Wahlkampf grundsätzlich erlaubt. Es bestehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die dies verbieten würden.
Rund um das Wahllokal hat aber jede Wahlwerbung zu unterbleiben. § 32 Abs. 1 Bundeswahlgesetz: „Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten.“
Nach einer Faustregel sollte die wahlkampffreie Zone einen Radius von 20 m rund um das Wahllokal haben (vgl. VG Dresden, 4 K 1333/08, 29.04.2009; OVG Schleswig-Holstein, 2 L 257/01, 2. Leitsatz, 23.05.2002).
Allerdings kann durch die Kommune eine sogenannte „Bannmeile“ um das Wahllokal eingerichtet werden. Dies ist im Einzelfall zu berücksichtigen.
Handbücher
Organisationsstatut
Parteiengesetz
Neue Mitglieder werben und willkommen heißen
Mitgliederarbeit
Politische Bildung: Tipps, Methoden und Ideen
Parteischule im Willy-Brandt-Haus
Die „Parteischule im Willy-Brandt-Haus“ offeriert bundesweite Bildungsprogramme rund um das politische Handwerk für Aktive, Parteiangestellte und Berufspolitikerinnen und -politiker.
Die Parteischule berät in allen Fragen der Bildungs- und Personalarbeit. Die Parteischule im Willy-Brandt-Haus hat ein Bildungswiki. In ihm steht viel präpariertes Wissen rund um die „Politische Bildung“ bereit.
Auch die Angebote der Parteischule sind dort stets abrufbar: http://parteischule-wiki.spd.de
Parteischule im Willy-Brandt-Haus, Wilhelmstr. 141, 10963 Berlin
Parteischule(at)spd.de
www.debattenportal.spd.de
Jetzt geht’s los! Das neue Debattenportal der SPD startet! Denn viele wollen sich auch zeit- und ortsunabhängig in die Partei einbringen. Dafür haben wir in den letzten Monaten das Debattenportal entwickelt.
Ab sofort kann man auf https://debattenportal.spd.de diskutieren! Exklusiv. Nur für Mitglieder.
Übrigens: In das Debattenportal kommt man mit den gleichen Anmeldedaten, die man für kampagne.spd.de nutzt. Falls man bislang nicht auf kampagne.spd.de registriert ist oder sich noch nicht als Mitglied angemeldet hat, ist hier beschrieben, wie man sich als Mitglied authentifizieren kann.