ASJ Sachsen

ASJ Sachsen: Die Familien der Syrer, die den mutmaßlichen Terroristen festsetzten, nach Deutschland holen!

ASJ-Sachsen: Die Familien der Syrer, die den mutmaßlichen Terroristen festsetzten, nach Deutschland holen!

(Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in Sachsen)
Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Sachsen (AsJ Sachsen) verlangt nach der erfolgreichen Festnahme des mutmaßlichen Terroristen Jaber Al-Bakr mit Hilfe von drei syrischen Flüchtlingen nach einem echten Signal der Anerkennung für diese couragierte Tat.

Wir fordern den sächsischen Innenminister auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um – so noch nicht geschehen – auf den schnellst möglichen Abschluss des Asylverfahrens dieser drei Geflüchteten hinzuwirken und – vor allem – den Familienangehörigen der drei Männer die legale Einreise aus Syrien nach Deutschland und den Aufenthalt zu ermöglichen.

Dazu Jürgen Renz, Rechtsanwalt und Vorsitzender der ASJ Sachsen:

„Der Fall Jaber Al-Bakr wird aus vielerlei Gründen in der Öffentlichkeit nur noch als Beispiel für ein erschütterndes Versagen von Justiz und Polizei wahrgenommen. Dass die Festnahme des mutmaßlichen Terroristen in Leipzig mit Hilfe von drei syrischen Flüchtlingen gelang, ist aber Anlass zu großer Erleichterung und zu Respekt gegenüber dem Mut der Helfer; es darf nicht zu einer Randnotiz verkommen.“

Der flüchtige Al-Bakr hatte sich in der Wohnung eines anderen Syrers in Leipzig aufgehalten, den Al-Bakr am Hauptbahnhof angesprochen und aus Mitmenschlichkeit um eine Schlafgelegenheit gebeten hatte. Als dieser vom Fahndungsaufruf erfahren hatte, hatte er die Polizei verständigt. Der Syrer tauchte in einer Polizeistation auf und teilte mit, Al-Bakr halte sich gefesselt in seiner Wohnung auf. Dort passten zwei Männer auf den mutmaßlichen Terroristen auf, bis die Polizei zur Abholung erschien.

Vielen Menschen in Deutschland sehen die drei syrischen Flüchtlinge in diesen Tagen als Helden. Sie selbst verspüren als Folge ihrer couragierten, staats“bürgerlichen“ Tat Angst. Aus Angst vor Islamisten in Leipzig und um ihre Familien in Syrien wollen sie ihre Identität nicht öffentlich machen; nach Presseberichten verstecken sie sich derzeit bei Freunden in einer anderen deutschen Großstadt. Zumindest einer der drei Geflüchteten ist ohne Frau und Kinder nach Deutschland geflohen, die anderen haben ebenfalls noch engere Familienangehörige in Syrien. Nicht nur die drei Geflüchteten, auch ihre Familienangehörigen haben Racheakte des IS zu fürchten.

Der Vorsitzende der ASJ Sachsen, Jürgen Renz, weiter:

„Nach allem, was bekannt ist, haben diese drei Flüchtlinge nur den sogenannten subsidiären Schutz, für den seit Inkrafttreten des Asylpakets II der Familiennachzug für zwei Jahre ausgeschlossen ist,“ so Renz weiter. „Hierbei gilt als Stichtag der 17. März 2016: Wer nach diesem Tag subsidiären Schutz erhielt, kann erst ab 16. März 2018 überhaupt einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen.“ Soweit hiernach der Familiennachzug ausgeschlossen sein sollte, bleiben aber Einreise- und Aufenthaltsmöglichkeiten unter anderem aus dringenden humanitären Gründen oder wenn zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland die Aufnahme erklärt wird (§ 21 AufenthG).

Durch die Festnahme haben die drei Geflüchteten nicht nur ihre Verbundenheit mit unserer Rechtsordnung gezeigt. Sie haben sich selbst und ihre Familien in Syrien, in Lebensgefahr gebracht. So wie drei Syrer den staatlichen Organen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben geholfen hätten, ist jetzt der Staat in der Pflicht, den Geflüchteten jede ihm mögliche Unterstützung zukommen zu lassen. In diesem Fall seien die schnelle Zusammenführung der Familien in der Sicherheit Deutschlands, um dass sich die drei Geflüchteten verdient gemacht haben, das Gebot der Stunde. Es liegt auch im politischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland, dass derart couragiertes Handeln zugunsten der Gemeinschaft nicht durch ständige Angst um Leib und Leben für sich und die Angehörigen „bestraft“ wird.

„Das Sächsische Staatsministerium des Innern kann und muss – nach Prüfung der Rechtslage– alle bestehenden Handlungs- und Einwirkungsmöglichkeiten ausschöpfen, um den Familienangehörigen legale Einreise und Aufenthalt zumindest aus dringenden humanitären Gründen so schnell wie möglich zu ermöglichen“, so Renz abschließend. „Mehr als jeder Orden wäre in dieser Situation diese praktische Hilfe eine wirksame Anerkennung für die mutige Tat der Geflüchteten. Es wäre gleichzeitig ein Beitrag zu deren weiterer Integration und ein klares Signal an alle Geflüchteten, dass der deutsche Staat ein tätiges Bekenntnis zu seiner Rechtsordnung nicht nur fordert, sondern auch durch wirksamen Schutz für die Geflüchteten und ihre Familien fördert.“