Baumann-Hasske: Keine Ausweitung der Weitergabe von personengebundenen Hinweisen an Gerichtsvollzieher
+++ Befristung aufheben +++ Schutz von Gerichtsvollziehern weiterhin gewährleisten +++
Harald Baumann-Hasske, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt zum Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur Novellierung des Sächsischen Justizgesetzes, der in der heutigen Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses eingebracht wurde:
„Gerichtsvollzieher werden immer wieder von gewaltbereiten Schuldnern bedroht oder sogar angegriffen. Deshalb hatte der Landtag eine befristete Regelung eingeführt, nach der Gerichtsvollzieher vor einer Vollstreckung abfragen können, ob Schuldner als gewaltbereit registriert werden. Diese Regelung, die sich bewährt hat, soll jetzt einfach weiter gelten. Die Frist wollen wir aufheben“, so Harald Baumann-Hasske, justizpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Von einer Ausweitung kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein.
Laut Baumann-Hasske habe der Evaluierungsbericht des Justizministeriums leider erst heute vorgelegen. „Nachdem der Datenschutzbeauftragte bereits in seinem Jahresbericht 2015 zu der Problematik Stellung nehmen konnte und keine erheblichen Bedenken hatte, soll er jetzt noch einmal Gelegenheit haben, sich auch zu dem Evaluierungsbericht zu äußern. Deshalb haben wir heute den Vorgang auf die nächste Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses vertagt“, so Baumann-Hasske abschließend.