Bundestag verabschiedet „Starke-Familien-Gesetz“

Dulig: Starke-Familien-Gesetz wichtiger Schritt hin zur Kindergrundsicherung

Am heutigen Donnerstag verabschiedete der Deutsche Bundestag das Starke-Familien-Gesetz. Der gemeinsame Entwurf von Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht die Neugestaltung des Kinderzuschlags vor. Darüber hinaus sollen die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert werden. Dazu erklären die sächsischen SPD-Bundestagsabgeordneten Detlef Müller und Susann Rüthrich, sowie der Ostbeauftragte der SPD und Vorsitzende der SPD Sachsen, Martin Dulig:

„Wir stärken damit Familien, die immer das Beste für ihre Kinder wollen und bei denen es dann gegebenenfalls an dem einen Euro Mittagsessenzuschlag scheitert oder die knapp über Bemessungsgrenzen zur Förderung liegen. Der Ausbau des Kindergeldzuschlages und die Verbesserung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes sind wichtige sozialdemokratische Schritte, um dem Ziel der Abschaffung der Kinderarmut näher zu kommen“, so Detlef Müller, Sprecher der SPD-Landesgruppe Sachsen.

„Das Starke-Familien-Gesetz stellt das Kindswohl in den Fokus. Wir müssen alles tun, damit Kinder gesund aufwachsen. Dazu benötigen sie nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch Strukturen. Daher bin ich froh, dass der Ausbau des Kinderzuschlages und des Bildungs- und Teilhabepaketes Hand in Hand gehen. Das sind wichtige Schritte hin zu einer echten sozialdemokratischen Kindergrundsicherung“, fügt Susann Rüthrich, Kinderbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion hinzu.

Martin Dulig, Ostbeauftragter der SPD und Vorsitzender der SPD Sachsen ergänzt: „Wir müssen alles tun, damit die Entwicklung und Perspektiven von Kindern nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängt. Das Starke-Familien-Gesetz ist dafür ein wichtiger erster Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung, die jedem Kind ein Existenzminimum und Teilhabe zusichert. Sie würde für mehr Gerechtigkeit für all jene sorgen, die wie die Kassiererin oder der Paketbote gerade so viel verdienen, dass sie kein Wohngeld, keine Teilhabeförderung oder keine Übernahme vom Kitabeitrag erhalten. Deshalb braucht es die Kindergrundsicherung, sie würde vor allem Familien in Ostdeutschland zugute kommen.“