Bundestagsabgeordnete solidarisieren sich mit bedrohten türkischen Kolleginnen und Kollegen
Im Rahmen des Programms „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ (PsP) verpflichten sich die Abgeordneten des Deutschen Bundestages fraktionsübergreifend, ihren Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern beizustehen, die unter oft schwierigsten politischen Bedingungen tätig sind und deren Vergehen meist einzig darin besteht, dass sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen. Am heutigen Dienstag, 13. Dezember, kamen die im PsP-Programm engagierten Bundestagsabgeordneten vor dem Reichstag zu einer Protestaktion mit Fotos ihrer Kolleginnen und Kollegen in der Türkei zusammen. Dazu erklärt die Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe:
„Wir Abgeordnete des Deutschen Bundestages sind entsetzt über den menschenverachtenden Terroranschlag in Istanbul. Wir begrüßen, dass der Anschlag auch von der Opposition in der Türkei unmissverständlich verurteilt wird.
Bereits vor Wochen haben wir uns zusammengefunden, um das Programm des Bundestages „Parlamentarier schützen Parlamentarier“ im Falle unserer türkischen Parlamentskolleginnen und -kollegen zum Einsatz zu bringen. Zurzeit sind 36 Abgeordnete der HDP in das Parlamentarierschutzprogramm aufgenommen. Das Programm steht aber allen bedrohten Abgeordneten in der Türkei und anderen Ländern offen.
Dabei bewerten wir die Lage in der Türkei differenziert und teilweise unterschiedlich. Die politische Debatte in einem Land darf aber in keinem Fall dazu führen, dass frei gewählte Abgeordnete, sowie Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Journalistinnen und Journalisten, inhaftiert werden. Deshalb solidarisieren wir uns in Form von persönlichen Patenschaften mit ihnen. Wir werden unsere Möglichkeiten nutzen, immer wieder auf die Lage der türkischen Kolleginnen und Kollegen aufmerksam zu machen.
Wir verlangen, dass insbesondere die Rechte der Abgeordneten respektiert werden und aus ihrem Mandat keinerlei Verfolgung entsteht. Die türkische Regierung ersuchen wir um sofortige Freilassung der Inhaftierten.“