Jurk: Bundestag modernisiert Vergaberecht

Thomas Jurk, Mitglied des Deutschen Bundestages, erklärt:

Der Deutsche Bundestag hat heute eine Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Damit wird die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet.

Mit dem nun beschlossenen Vergaberechtsmodernisierungsgesetz erhalten öffentliche Auftraggeber und Unternehmen künftig größere Spielräume bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Für uns Sozialdemokraten war besonders wichtig, dass die öffentlichen Auftraggeber künftig mehr Möglichkeiten haben, soziale oder umweltbezogene Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen.

Außerdem werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge. So bleibt im Einklang mit dem Europarecht die Trinkwasserversorgung ausdrücklich vom Vergaberecht ausgenommen.

Darüber hinaus konnte die SPD bei der Beratung des Gesetzentwurfs durchsetzen, dass bei einem Betreiberwechsel im Eisenbahnverkehr im Regelfall das Personal übernommen wird. Dies war insbesondere den Gewerkschaften sehr wichtig. Zur Umsetzung des Gesetzes sind noch Verordnungen notwendig, welche im Frühjahr 2016 mit Beteiligung des Deutschen Bundestags beschlossen werden sollen.