Jurk hat gesetzliche Änderungen bei der Sterbehilfe abgelehnt
Thomas Jurk, Görlitzer SPD-Bundestagsabgeordneter, hat heute bei den namentlichen Abstimmungen gegen die von verschiedenen Abgeordnetengruppen eingebrachten Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe gestimmt.
Nach meiner Auffassung hat jeder Mensch grundsätzlich eine umfassende Dispositionsfreiheit in Hinblick auf das eigene Leben. Dies ist in Deutschland auch verfassungsrechtlich garantiert und wurde vom Gesetzgeber mit dem Patientenverfügungsgesetz ausdrücklich anerkannt. Politische Bestrebungen, den Anwendungsbereich des Strafrechts nun auf die Sterbehilfe auszuweiten, habe ich deshalb abgelehnt.
Nach meiner Überzeugung sollte sich der Staat nicht mit strafrechtlichen Sanktionen in das gerade am Lebensende so wichtige Arzt-Patienten-Verhältnis einmischen. Der Staat sollte sich zudem wertneutral verhalten und nicht versuchen, bestimmte in der Gesellschaft kontrovers diskutierte moralische Vor-stellungen mit dem Mittel des Strafrechts gegen die Mehrheit der Bevölkerung durchzusetzen. Dies schwächt das Vertrauen der Menschen in unseren demokratischen Rechtsstaat.
Natürlich brauchen schwerkranke und sterbende Menschen gerade in ihrer letzten Lebensphase mehr menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung. Um dies zu gewährleisten, hat der Deutsche Bundestag gestern das Gesetz zur Stärkung der Hospiz- und Palliativversorgung verabschiedet. Dabei steht im Mittelpunkt, die Schmerzen zu lindern und Menschen im Sterben würdevoll zu begleiten.