Jurk: Neue Kommunalrichtlinie beim Klimaschutz nutzen!

Deutschland will seine Treibhausgasemissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 senken. „Eine besonders wichtige Rolle für den Klimaschutz spielen unsere Städte, Gemeinden und Landkreise. Sie sind die Akteure vor Ort und wollen in vielen Bereichen mit eigenen Maßnahmen und Impulsen einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten“, erklärt der örtliche SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Jurk. Deshalb setze das Bundesumweltministerium einen Schwerpunkt im kommunalen Klimaschutz.

Jurk weist darauf hin, dass mit Beginn des Jahres 2015 Städte und Gemeinden wieder Zuschüsse für Klimaschutzprojekte im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative beantragen können. Das Bundesumweltministerium habe die „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen) novelliert und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Kommunalrichtlinie werde für die Jahre 2015 und 2016 gelten. „Damit haben die Kommunen Planungssicherheit für neue Förderprojekte und können jetzt schon ihre Anträge für das nächste und das übernächste Jahr vorbereiten“, betont Jurk.

Die optimierte Richtlinie bietet auch flexiblere Teilnahmemöglichkeiten für kleinere Kommunen, die künftig gemeinsame Anträge mit Nachbargemeinden stellen können. Förderanträge können in den Jahren 2015 und 2016 jeweils vom 1. Januar bis zum 31. März eingereicht werden. Weitere Informationen sind beim Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz unter www.klimaschutz.de/kommunen abrufbar.