Kliese: 4000 Personen mehr dürfen in Sachsen endlich wählen
Hanka Kliese, die Sprecherin für Inklusion der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, zum geplanten sächsischen Inklusionsgesetz und zur Bundestagsdebatte für ein Ende der verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse:
Heute hat die Koalition aus SPD/CDU/CSU einen Antrag in den Bundestag eingebracht, nachdem die verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüsse ab dem 1. Juli 2019 für Menschen mit Einschränkungen nicht mehr gelten sollen. Dazu Hanka Kliese:
„Im Bundestag wurde heute der Weg für ein inklusives Wahlrecht freigemacht. Auch Sachsen bekommt nun endlich ein inklusives Wahlrecht. Menschen, die nur mit Hilfe eines Betreuers ihren Alltag bewältigen können, pauschal vom Wählen auszuschließen, ist eine veraltete und menschenrechtlich höchst fragwürdige Regelung. Die Änderung wird im neuen Inklusionsgesetz festgeschrieben, das wir noch in dieser Legislaturperiode im Landtag verabschieden. Dann können die betreffenden Menschen schon bei der Landtagswahl am 1. September in Sachsen endlich wählen.“ Dem sächsischen Behindertenbeauftragten zufolge betrifft das rund 4000 Personen im Freistaat.
„Teilhabe ist ein Menschenrecht. Wenn Menschen Hilfe brauchen, um dabei zu sein und ihre Rechte und ihre Wünsche wahrzunehmen, dann müssen wir sie dabei unbedingt unterstützen“, so Hanka Kliese.
Hintergrund: Am 21. Februar 2019 hat das Bundesverfassungsgericht die Wahlrechtsausschlüsse im Bundeswahlgesetz für Menschen unter Vollbetreuung und für Menschen im Maßregelvollzug für verfassungswidrig erklärt. Die Koalitionsfraktionen im Bundestag haben entschieden, den Auftrag des Verfassungsgerichts umgehend umzusetzen. Der Gesetzentwurf wird zeitnah vom Bundestag verabschiedet und soll zum 1. Juli 2019 in Kraft treten. Die Europäische Kommission für Demokratie und Recht (Venedig-Kommission) hat festgelegt, dass Änderungen am Wahlrechtssystem jeweils mindestens ein Jahr vor einer Wahl erfolgen sollen. Andernfalls besteht die Gefahr einer unzulässigen Einflussnahme auf den Wahlvorgang. Eine Geltung des geplanten Gesetzes noch für die am 26. Mai 2019 stattfindende Europawahl war daher leider nicht möglich. Alle künftigen Europa- und Bundestagswahlen werden jedoch ohne Wahlrechtsausschlüsse stattfinden.