Kliese: Kultur-Haushalt stärkt sozialen Zusammenhalt
Hanka Kliese, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und kulturpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, anlässlich der heutigen Beratung des Doppelhaushaltes 2017/18 im Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien
+++ Förderung der freien Kulturszene +++ Inklusion +++ kulturelle Bildung +++ Erhöhung der Kulturraummittel auf 94,7 Millionen Euro+++
„Im Koalitionsvertrag konnten wir die Grundlage für eine stabile und verlässliche Kulturpolitik setzen – der Entwurf des Kulturhaushaltes 2017/2018 spiegelt dies nicht nur in Zahlen, sondern auch in den dahinter stehenden Projekten wider“, erklärt die Kulturexpertin in der SPD-Fraktion, Hanka Kliese, zum Kultur-Haushalt.
Eines der wichtigsten Gestaltungselemente der sächsischen Kulturpolitik ist für Hanka Kliese das Kulturraumgesetz: „Nachdem in der letzten Legislaturperiode die Kulturraummittel durch die Mitfinanzierung der Landesbühnen faktisch gekürzt wurde, konnten wir bereits im Doppelhaushalt 2015/2016 die Mittel um jährlich 5 Millionen Euro anheben. Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 sieht nun eine Steigerung um nochmals 3 Millionen Euro jährlich vor. Insgesamt sollen die Kulturräume ab 2017 jährlich 94,7 Millionen Euro erhalten. Das sind 8 Millionen Euro mehr als noch 2014.
Wir wissen um die schwierige Situation in den Theatern und Orchestern der sächsischen Kulturräume. In den nun beginnenden Haushaltsverhandlungen werde ich mich dafür einsetzen, die Kulturräume weiter zu stärken.“
Die Erhöhung der institutionellen Förderung von Landeskulturverbänden und Filmfestivals wurde nicht nur verstetigt, sondern in Teilen weiter angehoben.
Für die Förderung von kulturellen Projekten der freien Szene durch die Kulturstiftung sollen in den beiden Haushaltsjahren insgesamt rund 6,5 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Damit können z.B. freie Theaterprojekte, bildende Künstler, aber auch die Soziokultur gefördert werden.
Kulturelle Bildung vermittelt soziale Kompetenz und ermöglicht die Auseinandersetzung mit Leben und Gesellschaft – der Kulturhaushalt schreibt daher folgerichtig die Erhöhung der Mittel für Maßnahmen der Kulturellen Bildung fort. Auch in 2017 und 2018 sollen dafür wieder insgesamt 1,45 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Zur kulturellen Bildung zählt ebenfalls die Arbeit der Musikschulen, die mit jährlich 5,57 Millionen Euro gefördert werden sollen. Auch das Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ (JEKI) wird darin mit einer jährlichen Förderung von 425 000 Euro fortgeschrieben.
Eine wichtige Frage unserer Zeit ist, wie wir Erinnerungskultur in unserem Land wirkungsvoll gestalten können. Die Mittel für die Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft wurden 2017 um 225.000 Euro auf 2,35 Millionen Euro sowie 2018 um weitere 100.000 Euro auf dann 2,45 Millionen Euro erhöht. Hinzu kommen weitere Mittel zur gesellschaftspolitischen Bildungsarbeit von insgesamt 387.000 Euro.
Die Arbeit der Stiftung für das sorbische Volk unterstützt der Freistaat Sachsen mit jährlich 6,16 Millionen Euro und fördert damit auch das Projekt „Elektronisches Lehrbuch in sorbischer Sprache für Schulen“.
Zur allgemeinen Kunst- und Kulturförderung kommen noch die Ausgaben für die staatlichen Einrichtungen wie die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden oder die Sächsischen Staatstheater mit Staatsschauspiel und Semperoper hinzu.
Hanka Kliese, die auch Sprecherin für Inklusion der Fraktion ist, liegt die Teilhabe von Menschen mit Behinderung sehr am Herzen: „Eine stabile Kulturförderung ist unerlässlich für den sozialen Zusammenhalt. Dazu zählt auch die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nimmt innerhalb der Staatsregierung eine Vorreiterrolle in Sachen Inklusion ein: Bereits in den Haushaltsjahren 2015/2016 hat das SPD-geführte Ministerium Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf den Weg gebracht. Nun steht dafür eine eigene Haushaltsposition mit jährlich 1 Million Euro zur Verfügung. Hinzu kommen noch die Mittel für die Inklusion im Hochschulbereich.“