Kolbe: Meilenstein in der Flüchtlingspolitik – Integrationsgesetz kommt
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Integrationsgesetzes verabschiedet. Dieser sieht deutliche Verbesserungen für Geflüchtete vor. Damit werden für viele Menschen, die Zuflucht in Deutschland gesucht haben, Integration und Teilhabe erleichtert. Die SPD hat in der Flüchtlingsfrage von Anfang an auf eine schnelle Integration und ein entsprechendes Gesetz gedrungen und sich nun mit dieser Forderung durchgesetzt.
Dazu erklärt Daniela Kolbe, Leipziger SPD-Bundestagsabgeordnete, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales und zuständige Berichterstatterin:
„Das Integrationsgesetz ist ein Meilenstein in der Flüchtlingsfrage. Von Anfang an hat die SPD darauf hingewiesen, dass Arbeit, Bildung und Sprache der Schlüssel zur Integration sind. Mit dem Integrationsgesetz werden sich für Geflüchtete in Deutschland viele Türen öffnen.
Das Gesetz schreibt den Grundsatz „Fördern und Fordern“ fest. Das ist gut, denn für ein neues Leben in Deutschland braucht es viel eigene Anstrengung und Initiative. Diese fordern wir ein, aber wir schaffen auch die Rahmenbedingungen dafür.
In bis zu 100.000 zusätzlichen Arbeitsgelegenheiten – sog. Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen – sollen Flüchtlinge erste Erfahrungen mit dem deutschen Arbeitsmarkt sammeln und sich schon während des Asylverfahrens sinnvoll und gemeinnützig einbringen können. Für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive, für Geduldete sowie für Inhaber bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel wird der Zugang zu Maßnahmen der Ausbildungsförderung deutlich erleichtert. Bereits nach drei Monaten können nun auch Asylsuchende die assistierte Ausbildung in Anspruch nehmen; nach 15 Monaten stehen ihnen Berufsausbildungsbeihilfe und Ausbildungsgeld offen. Geduldete können künftig bereits nach 12 Monaten ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten. Und wir werden mit dem Gesetz die sogenannte 3+2-Regelung für geduldete Azubis einführen: Auszubildende erhalten dann eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Für eine anschließende Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Damit schaffen wir endlich Rechtssicherheit für Geduldete und Ausbildungsbetriebe.
Dennoch gilt auch beim Integrationsgesetz das Strucksche Gesetz: Kein Gesetz verlässt den Bundestag so wie es ihn erreicht hat. Wir sehen an einigen Stellen weitere Verbesserungsmöglichkeiten. Wir glauben beispielsweise nicht, dass die neuen Sanktionen im Bereich der Integrationskurse oder Arbeitsgelegenheiten im geplanten Maße notwendig sind. Bislang übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Auch dürfen die Hürden für Geflüchtete für eine Niederlassungserlaubnis nicht zu hoch gesteckt sein.“