Kolbe: Rentenangleichung ist gesamtstaatliche Aufgabe – Finanzierung muss über Bundeshaushalt erfolgen
Statement der sächsischen SPD-Generalsekretärin und Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion für die Rentenangleichung, Daniela Kolbe, zum Stopp des Gesetzentwurfes durch Finanzminister Schäuble:
„Über 25 Jahre nach der Friedlichen Revolution ist es höchste Zeit, dass im Rentenrecht der Grundsatz „Gleiches Recht für alle“ gilt. Dieses Ziel wurde bereits im Einigungsvertrag festgeschrieben. Die Angleichung der Rentenwerte ist und bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Es ist daher nur folgerichtig, diesen historischen Schritt zur sozialen Einheit des Landes aus Steuermitteln zu finanzieren und die Kosten nicht allein den derzeitigen Beitragszahlern aufzubürden.
Die ostdeutschen Rentner und viele ostdeutsche Arbeitnehmer werden von der Umsetzung der Reform profitieren. Sie haben kein Verständnis für Schäubles Blockade. Sie erwarten endlich Gleichbehandlung im Rentenrecht. Wir als SPD stehen zur Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag, die Angleichung bis 2020 umzusetzen.
Wir erwarten, dass sich der Finanzminister und seine Fraktion vertragstreu verhalten. Wir gehen davon aus, dass die Bundeskanzlerin zu ihrem Wort steht und Andrea Nahles bei der Umsetzung unterstützt. Die SPD-Bundestagsfraktion ist bereit, das vorgelegte Gesetz so schnell wie möglich im Bundestag zu beraten und zu beschließen.“